Ein
Ratsmitglied der Stadt Lüchow (Wendland) hat beantragt die Straßenbeleuchtung im Bereich des Fußgängerweges, welcher eine Verbindung zwischen Rosenstraße
und dem Parkplatz Dr.-Lindemann-Straße darstellt, um einen Lichtpunkt zu
erweitern.
Gegenüber der
Einmündung zum Fußweg in die Rosenstraße befindet sich ein Lichtpunkt sowie auf
dem Dr.-Lindemann-Parkplatz. Es besteht die Möglichkeit an einer Stelle einen
Lichtpunkt zu setzen. Hier würden Herstellungskosten von circa 9.500,00 Euro
entstehen.
Eine Alternative
wäre, den beleuchteten Burgmühlenweg zu nutzen. Auch dieser verbindet die
Rosenstraße mit dem Dr.-Lindemann-Parkplatz.
Aus Sicht der
Verwaltung stehen Kosten und Nutzen nicht im Verhältnis und sie empfiehlt
daher, dem Antrag nicht stattzugeben.
Hat die
Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel
bewirtschaftet? |
|||
x |
Nein |
|
Ja, weitere Ausführungen |
Der Ausschuss für Straßen, Wege, Planung und Klima beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Straßenbeleuchtung zwischen Rosenstraße und dem Parkplatz Dr.-Lindemann-Straße soll nicht erweitert werden. Der Antrag ist abzulehnen.