Die Kulturministerkonferenz (Kultur-MK) hat in einer Sondersitzung am 4.
Dezember 2023 die künftige deutsche Anmeldeliste für die UNSECO-Liste des
Kultur- und Naturerbes der Welt (Tentativliste) beschlossen. Dabei folgte das
Gremium den Auswahlempfehlungen des international besetzen Fachbeirats zur
Fortschreibung der Tentativliste.
Die Welterbeinitiative „Siedlungslandschaft
Rundlinge im Wendland“ wurde von dem Fachbeirat nicht ausgewählt und hat es
folglich nicht auf die Tentativliste geschafft.
Somit ist der Versuch, die Rundlinge zum
Weltkulturerbe anerkennen zu lassen, zum zweiten Mal nach 2014 gescheitert.
In dem Abschlussbericht zu den Empfehlungen
des Fachbeirats ist auf Seite 37 zu lesen, warum sich das Gremium gegen die
„Siedlungslandschaft Rundlinge im Wendland“ ausgesprochen hat. Der Auszug aus
dem Bericht ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.
Bezugnehmend auf diese Ausführungen hat die
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) gemeinsam mit den Kooperationspartnern
Rundlingsverein e. V. und dem IHM – Institute for Heritage Management (GmbH)
eine gemeinsame Stellungnahme erarbeitet, die der Sitzungsvorlage ebenfalls als
Anlage beigefügt ist. Hierzu wird das IHM in der Sitzung des Ausschusses für
Welterbe und regionale Entwicklung am 15. April 2024 vortragen.
Am 4. Dezember 2023 hat das Niedersächsische
Ministerium für Wissenschaft und Kultur ebenfalls eine Pressemitteilung zur
Entscheidung der Kultur-MK veröffentlicht. Dieser ist zu entnehmen, dass es die
Siedlungslandschaft Rundlinge im Wendland zwar leider nicht auf die
Tentativliste geschafft hat, dies aber keineswegs bedeutet, dass die Rundlinge
im Wendland nicht etwas ganz Besonderes und Wertvolles sind. Herr Mohrs,
Niedersächsischer Minister für Wissenschaft und Kultur, betont in der
Pressemitteilung explizit, dass das Engagement der vielen Ehrenamtlichen aus
der Region nicht vergebens war und es entscheidende Fundamente gelegt hat, um
die wertvolle Kulturlandschaft der Rundlinge als wichtigen Teil des
niedersächsischen Kulturerbes künftig noch besser zu erhalten und zu
vermitteln.
Aus diesem Grund ist eine Delegation von
Samtgemeinde und Kooperationspartnern am 14. Februar 2024 zu Herrn Mohrs nach
Hannover gereist, um mit ihm über die Ablehnung und mögliche Perspektiven zu
sprechen. Der Minister zeigte sich in dem Gespräch sehr zugewandt, machte aber
auch deutlich, dass es zurzeit keine Förderprogramme für die Rundlinge gebe.
Es ist nun seitens der Samtgemeinde zu
entscheiden, wie im Hinblick auf die „Siedlungslandschaft Rundlinge im
Wendland“ weiter verfahren und ob die Bewerbung als UNESCO-Welterbe endgültig
beendet werden soll.
Über mögliche Perspektiven der „Rundlinge im
Wendland“ außerhalb eines Welterbesiegels wird das IHM in der Sitzung des
Ausschusses für Welterbe und regionale Entwicklung am 15. April 2024
informieren.
Auch ist zu entscheiden, ob und wie die
Veranstaltung „Ein Rundling stellt sich vor“ unabhängig von der
Welterbeinitiative weiter durchgeführt werden soll. In diesem Jahr findet die
Veranstaltung nicht statt.
Auf die Formulierung eines Beschlussvorschlags
wird seitens der Verwaltung aufgrund der Anzahl von verschiedenen Möglichkeiten
verzichtet. Entsprechend des Beratungsverlaufs wird hierzu eine Formulierung im
Ausschuss für Welterbe und regionale Entwicklung vorgenommen.
Hat die
Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel
bewirtschaftet? |
|||
|
Nein |
X |
Ja, weitere Ausführungen |
Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Je nach Beschluss ergeben sich die finanziellen Auswirkungen. Im Produkt 28.1.1, Kostenstelle Welterbe, stehen ca. 90.000,00 € zur Verfügung. Zusätzlich ist eine EG 13 Stelle mit Sperrvermerk und geplanten Personalkosten in Höhe von 73.900,00 € im Haushalt 2024 vorgemerkt.
Der Ausschuss für Welterbe und regionale Entwicklung beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt: