Die Kulturministerkonferenz (Kultur-MK) hat in einer Sondersitzung am 4. Dezember 2023 die künftige deutsche Anmeldeliste für die UNSECO-Liste des Kultur- und Naturerbes der Welt (Tentativliste) beschlossen. Dabei folgte das Gremium den Auswahlempfehlungen des international besetzen Fachbeirats zur Fortschreibung der Tentativliste.

Die Welterbeinitiative „Siedlungslandschaft Rundlinge im Wendland“ wurde von dem Fachbeirat nicht ausgewählt und hat es folglich nicht auf die Tentativliste geschafft.

Somit ist der Versuch, die Rundlinge zum Weltkulturerbe anerkennen zu lassen, zum zweiten Mal nach 2014 gescheitert.

 

In dem Abschlussbericht zu den Empfehlungen des Fachbeirats ist auf Seite 37 zu lesen, warum sich das Gremium gegen die „Siedlungslandschaft Rundlinge im Wendland“ ausgesprochen hat. Der Auszug aus dem Bericht ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

 

Bezugnehmend auf diese Ausführungen hat die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) gemeinsam mit den Kooperationspartnern Rundlingsverein e. V. und dem IHM – Institute for Heritage Management (GmbH) eine gemeinsame Stellungnahme erarbeitet, die der Sitzungsvorlage ebenfalls als Anlage beigefügt ist. Hierzu wird das IHM in der Sitzung des Ausschusses für Welterbe und regionale Entwicklung am 15. April 2024 vortragen.

 

Am 4. Dezember 2023 hat das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur ebenfalls eine Pressemitteilung zur Entscheidung der Kultur-MK veröffentlicht. Dieser ist zu entnehmen, dass es die Siedlungslandschaft Rundlinge im Wendland zwar leider nicht auf die Tentativliste geschafft hat, dies aber keineswegs bedeutet, dass die Rundlinge im Wendland nicht etwas ganz Besonderes und Wertvolles sind. Herr Mohrs, Niedersächsischer Minister für Wissenschaft und Kultur, betont in der Pressemitteilung explizit, dass das Engagement der vielen Ehrenamtlichen aus der Region nicht vergebens war und es entscheidende Fundamente gelegt hat, um die wertvolle Kulturlandschaft der Rundlinge als wichtigen Teil des niedersächsischen Kulturerbes künftig noch besser zu erhalten und zu vermitteln.

Aus diesem Grund ist eine Delegation von Samtgemeinde und Kooperationspartnern am 14. Februar 2024 zu Herrn Mohrs nach Hannover gereist, um mit ihm über die Ablehnung und mögliche Perspektiven zu sprechen. Der Minister zeigte sich in dem Gespräch sehr zugewandt, machte aber auch deutlich, dass es zurzeit keine Förderprogramme für die Rundlinge gebe.

 

Es ist nun seitens der Samtgemeinde zu entscheiden, wie im Hinblick auf die „Siedlungslandschaft Rundlinge im Wendland“ weiter verfahren und ob die Bewerbung als UNESCO-Welterbe endgültig beendet werden soll.

Über mögliche Perspektiven der „Rundlinge im Wendland“ außerhalb eines Welterbesiegels wird das IHM in der Sitzung des Ausschusses für Welterbe und regionale Entwicklung am 15. April 2024 informieren.

 

Auch ist zu entscheiden, ob und wie die Veranstaltung „Ein Rundling stellt sich vor“ unabhängig von der Welterbeinitiative weiter durchgeführt werden soll. In diesem Jahr findet die Veranstaltung nicht statt.

 

Auf die Formulierung eines Beschlussvorschlags wird seitens der Verwaltung aufgrund der Anzahl von verschiedenen Möglichkeiten verzichtet. Entsprechend des Beratungsverlaufs wird hierzu eine Formulierung im Ausschuss für Welterbe und regionale Entwicklung vorgenommen.

 


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

X

Ja, weitere Ausführungen

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

Je nach Beschluss ergeben sich die finanziellen Auswirkungen. Im Produkt 28.1.1, Kostenstelle Welterbe, stehen ca. 90.000,00 € zur Verfügung. Zusätzlich ist eine EG 13 Stelle mit Sperrvermerk und geplanten Personalkosten in Höhe von 73.900,00 € im Haushalt 2024 vorgemerkt.

 


Der Ausschuss für Welterbe und regionale Entwicklung beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt: