Betreff
Antrag auf Ausbau einer Zufahrt in Kolborn
Vorlage
018/2024 ST
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Im Frühjahr 2024 ging bei der Verwaltung die Anfrage eines Anwohners und Gewerbetreibenden aus Kolborn ein. Diese bezog sich auf den Zustand der Zuwegung zu seinem Grundstück (Am Spring 12a), welche über einen Wirtschaftsweg der Stadt Lüchow (Wendland) erfolgt. Die vorhandene Oberfläche besteht aus stark brüchigem und gealtertem Asphalt, welcher in den überwiegenden Bereichen schon mit Natursteinschotter ausgebessert worden ist. Hierdurch kommt es jedoch immer wieder zu verstärkten Lochbildungen bzw. Aufschiebungen und Aufwellungen im Fahrbahnbereich. Im Zuge eines Ortstermins wurde der bauliche Zustand erörtert und abgewogen, welche Möglichkeiten es hinsichtlich einer kosteneffizienten Sanierung geben könnte. Hierbei wurde der Vorschlag unterbreitet, die Sanierung der Zuwegung in ähnlicher Form wie beim Wendehammer in Lüsen (Nr. 069/2023 ST) vorzunehmen. Hier wurde der Bereich unter Kostenbeiteilgung der Stadt in Pflasterbauweise saniert.

 

Die Baulast für den Wirtschaftsweg liegt bei der Stadt Lüchow (Wendland). Der aktuelle Zustand der Oberflächen ist für die Frequentierung des Weges ungeeignet, um eine dauerhafte und gefahrenfreie Erschließung sicherzustellen.

 

Würde die Stadt Lüchow (Wendland) den Wirtschaftsweg auf einer Länge von ca. 60 m instandsetzen, würden Kosten in Höhe von ca. 35.000,00 € entstehen, vorbehaltlich der Ergebnisse einer notwendigen Bohrkernuntersuchung.

   


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

X

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

Je nach Beschluss

  

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

 

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

 

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

54.1.1 Straßen und Wege

 

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

 

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

 

Ja

 

Nein, ÜPL

 

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

 

Nein

 

Ja, Höhe?

 

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

 

Nein

 

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

 

Höhe:

 

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

 

Nein

 

Ja

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

Je nach Beschlussvorschlag sind unterschiedliche finanzielle Auswirkungen zu erwarten. Der maximale Aufwand beträgt 35.000,00 €. Über die Höhe einer Beteiligung entscheidet der Rat der Stadt Lüchow (Wendland).

 


Ohne!