Im Frühjahr 2024 ging bei der Verwaltung die Anfrage eines Anwohners und Gewerbetreibenden aus Kolborn ein. Diese bezog sich auf den Zustand der Zuwegung zu seinem Grundstück (Am Spring 12a), welche über einen Wirtschaftsweg der Stadt Lüchow (Wendland) erfolgt. Die vorhandene Oberfläche besteht aus stark brüchigem und gealtertem Asphalt, welcher in den überwiegenden Bereichen schon mit Natursteinschotter ausgebessert worden ist. Hierdurch kommt es jedoch immer wieder zu verstärkten Lochbildungen bzw. Aufschiebungen und Aufwellungen im Fahrbahnbereich. Im Zuge eines Ortstermins wurde der bauliche Zustand erörtert und abgewogen, welche Möglichkeiten es hinsichtlich einer kosteneffizienten Sanierung geben könnte. Hierbei wurde der Vorschlag unterbreitet, die Sanierung der Zuwegung in ähnlicher Form wie beim Wendehammer in Lüsen (Nr. 069/2023 ST) vorzunehmen. Hier wurde der Bereich unter Kostenbeiteilgung der Stadt in Pflasterbauweise saniert.
Die Baulast für den
Wirtschaftsweg liegt bei der Stadt Lüchow (Wendland). Der aktuelle Zustand der
Oberflächen ist für die Frequentierung des Weges ungeeignet, um eine dauerhafte
und gefahrenfreie Erschließung sicherzustellen.
Würde die Stadt Lüchow (Wendland) den Wirtschaftsweg
auf einer Länge von ca. 60 m instandsetzen, würden Kosten in Höhe von ca.
35.000,00 € entstehen, vorbehaltlich der Ergebnisse einer notwendigen
Bohrkernuntersuchung.
Hat die
Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel
bewirtschaftet? |
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Nein |
X |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen
der Maßnahme im Haushaltsjahr: |
Je nach
Beschluss |
€ |
Ist die
Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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Ja, im
Haushaltsansatz insgesamt: |
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€ |
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Produkt/Sachkonto
bzw. Investition: |
54.1.1
Straßen und Wege |
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Nein; |
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Ist eine
außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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Nein |
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Ja, bei
Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Deckung
durch Sachkonto/Kostenstelle: |
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Ist der
Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht? |
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Ja |
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Nein, ÜPL |
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€ |
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Deckung
bei Sachkonto/Kostenstelle: |
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Erwartete
Mindereinnahme: |
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€ |
Auswirkungen
auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten? |
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Nein |
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Ja, Höhe? |
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€ |
Gibt es
eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)? |
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Nein |
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Ja,
Sachkonto/Kostenstelle: |
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Höhe: |
|
€ |
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Ist die
Gegenfinanzierung dauerhaft? |
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Nein |
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Ja |
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Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Je
nach Beschlussvorschlag sind unterschiedliche finanzielle Auswirkungen zu
erwarten. Der maximale Aufwand beträgt 35.000,00 €. Über die Höhe einer
Beteiligung entscheidet der Rat der Stadt Lüchow (Wendland).
Ohne!