Betreff
Weiteres Vorgehen im Bezug auf die Darstellung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Flächennutzungsplan
Vorlage
017/2024 SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Nach längerer Diskussion hat die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) in Abstimmung mit den Mitgliedsgemeinden einen Beschluss zum zukünftigen Umgang mit Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PVFFA) gefasst.

Dieser sieht vor, dass auf der Ebene des Flächennutzungsplanes folgende Rahmenbedingungen einzuhalten sind:

 

-          Es werden max. 300 ha für PVFFA in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) ausgewiesen.

-          Die Flächen werden den Mitgliedsgemeinden im Verhältnis ihrer Gesamtflächen zugeteilt.

-          Die Gemeinden können Flächen aus ihrem Kontingent an andere Gemeinden übertragen.

-          Die Ausweisung soll auf ertragsarmen Böden mit max. 30 Bodenpunkten im Mittel der Gesamtfläche erfolgen.

-          Die Anlagen müssen sich in das Landschaftsbild einfügen und sind einzugrünen.

 

Diese Eingrünung wird im Bebauungsplan festgesetzt.

 

Zurzeit sind hier konkrete Anfragen/Projekte in den Gemeinden Clenze, Küsten, Lüchow (Wendland), Trebel, Woltersdorf und Wustrow (Wendland) bekannt. Darüber hinaus gab es viele weitere Kontaktaufnahmen von potenziellen Vorhabenträgern, die sich nach Ihrer Erstanfrage bzw. Ersteinschätzung der Fläche nicht wieder gemeldet haben. Es besteht der Eindruck, dass die auswertigen Vorhabenträger oftmals das System der Samtgemeinden in Niedersachsen nicht kennen und sich nur an die Gemeinden wenden, obwohl zunächst der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan anzupassen ist.

 

Konkrete Anträge zur Änderung des Flächennutzungsplanes gibt es für folgende Projekte:

 

  • Projekt Lübeln, Gemarkung Lübeln, Fläche 12 ha, durchschnittliche Bodenpunkte 27,10

Laut Potenzialanalyse nicht geeignet wegen UNESCO Antragsgebiet

 

  • Projekt Jeetzel, Gemarkung Jeetzel, Fläche 26 ha, durchschnittliche Bodenpunkte 36,09

Laut Potenzialanalyse geeignet und gemeinsame Nutzung des Netzanschlusses mit Windpark Bösel West

 

  • Projekt Weitsche (1), Gemarkung Weitsche, Fläche 37,7 ha, durchschnittliche Bodenpunkte 33,40

Laut Potenzialanalyse nicht geeignet wegen Vorranggebiet Rohstoffgewinnung und Schutzfläche Flugplatz Rehbeck

 

  • Projekt Weitsche (2), Gemarkung Weitsche, Fläche 3,19 ha, durchschnittliche Bodenpunkte 29,44

Laut Potenzialanalyse nicht geeignet wegen Vorranggebiet Rohstoffgewinnung und Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft

 

  • Projekt Woltersdorf, Gemarkung Woltersdorf, Fläche 57 ha netto, durchschnittliche Bodenpunkte 25

Laut Potenzialanalyse nicht geeignet wegen Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft und naturschutzfachlicher Belange

 

Daneben gibt es das Projekt Schmarsau, für das es bereits einen Aufstellungsbeschluss des Flächennutzungsplanes gibt.

 

Die Samtgemeinde wird zu entscheiden haben, wie sie mit den konkreten Vorhaben umgeht und für welche Vorhaben ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes, insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass vielfach die oben genannten Rahmenbedingungen nicht eingehalten werden und die Potenzialanalyse für die meisten Flächenausschlusskriterien aufweist, einleiten wird.   

 

Für jede einzelne Änderung des Flächennutzungsplanes muss eine gesamträumliche Betrachtung des gesamten Samtgemeindegebietes vorgenommen werden. Darin ist auch dazulegen, warum gerade die beplante Fläche die geeignetste ist. Bei mehreren Planungen einzelner Vorhabenträger kann es hierbei um widersprüchliche Aussagen kommen.

Nach einer Entscheidung darüber, welche Vorhaben verfolgt werden sollen, ist aus Sicht der Verwaltung eine gemeinsame Planung anzustreben.


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

X

Nein

 

Ja, weitere Ausführungen

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

Die Planungskosten werden durch städtebauliche Verträge den Vorhabenträgern aufgegeben. 


 

OHNE!