Nach längerer Diskussion hat die Samtgemeinde Lüchow
(Wendland) in Abstimmung mit den Mitgliedsgemeinden einen Beschluss zum
zukünftigen Umgang mit Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PVFFA) gefasst.
Dieser sieht vor, dass
auf der Ebene des Flächennutzungsplanes folgende Rahmenbedingungen einzuhalten
sind:
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Es werden
max. 300 ha für PVFFA in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) ausgewiesen.
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Die
Flächen werden den Mitgliedsgemeinden im Verhältnis ihrer Gesamtflächen
zugeteilt.
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Die
Gemeinden können Flächen aus ihrem Kontingent an andere Gemeinden übertragen.
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Die
Ausweisung soll auf ertragsarmen Böden mit max. 30 Bodenpunkten im Mittel der
Gesamtfläche erfolgen.
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Die
Anlagen müssen sich in das Landschaftsbild einfügen und sind einzugrünen.
Diese Eingrünung wird
im Bebauungsplan festgesetzt.
Zurzeit sind hier konkrete Anfragen/Projekte in den Gemeinden Clenze, Küsten, Lüchow (Wendland), Trebel, Woltersdorf und Wustrow (Wendland) bekannt. Darüber hinaus gab es viele weitere Kontaktaufnahmen von potenziellen Vorhabenträgern, die sich nach Ihrer Erstanfrage bzw. Ersteinschätzung der Fläche nicht wieder gemeldet haben. Es besteht der Eindruck, dass die auswertigen Vorhabenträger oftmals das System der Samtgemeinden in Niedersachsen nicht kennen und sich nur an die Gemeinden wenden, obwohl zunächst der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan anzupassen ist.
Konkrete Anträge zur Änderung des Flächennutzungsplanes gibt es für folgende Projekte:
- Projekt Lübeln, Gemarkung Lübeln, Fläche 12 ha, durchschnittliche Bodenpunkte 27,10
Laut Potenzialanalyse nicht geeignet wegen UNESCO Antragsgebiet
- Projekt Jeetzel, Gemarkung Jeetzel, Fläche 26 ha, durchschnittliche Bodenpunkte 36,09
Laut Potenzialanalyse geeignet und gemeinsame Nutzung des Netzanschlusses mit Windpark Bösel West
- Projekt Weitsche (1), Gemarkung Weitsche, Fläche 37,7 ha, durchschnittliche Bodenpunkte 33,40
Laut Potenzialanalyse nicht geeignet wegen Vorranggebiet Rohstoffgewinnung und Schutzfläche Flugplatz Rehbeck
- Projekt Weitsche (2), Gemarkung Weitsche, Fläche 3,19 ha, durchschnittliche Bodenpunkte 29,44
Laut Potenzialanalyse nicht geeignet wegen Vorranggebiet Rohstoffgewinnung und Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft
- Projekt Woltersdorf, Gemarkung Woltersdorf, Fläche 57 ha netto, durchschnittliche Bodenpunkte 25
Laut Potenzialanalyse nicht geeignet wegen Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft und naturschutzfachlicher Belange
Daneben gibt es das Projekt Schmarsau, für das es bereits einen Aufstellungsbeschluss des Flächennutzungsplanes gibt.
Die Samtgemeinde wird zu entscheiden haben, wie sie mit den konkreten Vorhaben umgeht und für welche Vorhaben ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes, insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass vielfach die oben genannten Rahmenbedingungen nicht eingehalten werden und die Potenzialanalyse für die meisten Flächenausschlusskriterien aufweist, einleiten wird.
Für jede einzelne Änderung des Flächennutzungsplanes muss eine gesamträumliche Betrachtung des gesamten Samtgemeindegebietes vorgenommen werden. Darin ist auch dazulegen, warum gerade die beplante Fläche die geeignetste ist. Bei mehreren Planungen einzelner Vorhabenträger kann es hierbei um widersprüchliche Aussagen kommen.
Nach einer Entscheidung darüber, welche Vorhaben verfolgt werden sollen, ist aus Sicht der Verwaltung eine gemeinsame Planung anzustreben.
Hat die
Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel
bewirtschaftet? |
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X |
Nein |
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Ja,
weitere Ausführungen |
Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Die Planungskosten werden durch städtebauliche Verträge den Vorhabenträgern aufgegeben.
OHNE!