Betreff
Beschluss über die Zusammenlegung des Wasserverbands Wendland und des Wasserverbands Höhbeck
Vorlage
020/2024 SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Der Wasserverband-Wendland (WVW) führt seit dem 1. Januar 2020 über einen Betriebsführungsvertrag auch die Geschäfte des Wasserverbands Höhbeck (WVH). Dieser Vertrag ist befristet bis zum 31. Dezember 2024.

 

Aufgrund der guten Zusammenarbeit wurde, im Rahmen der Überlegungen zur Verlängerung der Zusammenarbeit, von der Geschäftsführung des WVW auch die Option einer Fusion der beiden Verbände zur Diskussion eingebracht. Eine reine Vertragsverlängerung (z. B. für weitere fünf Jahre) würde eine erneute Ausschreibung notwendig machen und die dann wieder befristete Laufzeit weniger Planungssicherheit für beide Verbände bedeuten. Zu den Möglichkeiten einer Fusion wurden im Vorfeld mit den Samtgemeindebürgermeistern und Vertretern des WVW/WVH entsprechende vorbereitende Gespräche geführt.

 

In der Folge hat bereits am 20. November 2023 eine Information und Aussprache der Ratsmitglieder beider Samtgemeinderäte Gartow und Lüchow (Wendland) stattgefunden. Die Präsentation ist nochmals der Vorlage beigefügt. Bedenken gegen dieses Vorgehen wurden von den Mitgliedern des SG-Rats Lüchow (Wendland) nicht geäußert. Auch innerhalb der Samtgemeinde Gartow sind die politischen Vorberatungen positiv verlaufen.

 

Für eine Fusion der beiden Verbände spricht in Stichworten:

 

  • Hohe gesetzliche Anforderungen erhöhen auch die Herausforderungen der jeweiligen Verbände. Mit weiteren Gesetzesänderungen ist zu rechnen.
  • Stärkung der eigenen Resilienz mit Blick auf die langfristige Sicherung des Trinkwassersangebots und der Abwasserbeseitigung
  • mehr Sicherheit bei notwendigen langfristigen Investitionen insbesondere als Teil der kritischen Infrastruktur
  • bessere Gewinnung, Einsatz und Ausbildung des Fachpersonals
  • Beibehaltung des größtmöglichen kommunalen Einflusses auf die Versorgung mit Trinkwasser
  • Erhöhung der kommunalen Zusammenarbeit und Effizienz
  • Sicherheit für die Verbraucherinnen und Verbraucher

 

Als Rechtsform ist ein Zweckverband vorgesehen.

 

Da der WVH bereits in der Rechtsform eines Zweckverbands geführt wird und die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) auch dessen Mitglied ist, könnte der WVW im WVH aufgehen und dessen Aufgaben unter neuem Namen als Wasserverband Höhbeck-Wendland weitergeführt werden.

Der WVW als Wasser- und Bodenverband würde aufgelöst werden und nahtlos in Rechtsnachfolge auf den WV Höhbeck-Wendland übergehen. Verbandssitz wäre Lüchow.

 

Die Versorgungs- und Entsorgungseinrichtungen in den beiden Samtgemeinden würden gebührentechnisch getrennt abgerechnet werden.

 

Die zukünftige Verbandsversammlung würde aus 19 Mitgliedern bestehen. Und zwar aus 12 Ratsmitgliedern der Samtgemeinde Lüchow (Wendland), fünf Ratsmitgliedern der Samtgemeinde Gartow und den zwei Hauptverwaltungsbeamten/innen. Bemessungsmaßstab für die Besetzung ist die jeweilige Anzahl der Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinden. Zukünftige Organe des Verbandes sind die Verbandsversammlung und der/die Verbandsgeschäftsführer/in.

 

In einem ersten Schritt ist die angefügte Fusionsvereinbarung zu beschließen. Der Entwurf der Verbandsordnung ist zunächst nur zur Kenntnis beigefügt und wird noch nicht beschlossen.

 

Die Fusion wird dann gegenüber der Kommunalaufsicht angezeigt.

 

In einem zweiten Schritt (voraussichtlich September) sind folgende Beschlüsse erforderlich:

 

  1. die Verbandsversammlung des WVH beschließt die neue Verbandsordnung auf der Basis dieser Vereinbarung,
  2. die Verbandsversammlung des WVW beschließt auf der Basis dieser Vereinbarung seine Auflösung zum 31 Dezember 2024,
  3. das Mitglied Samtgemeinde Lüchow (Wendland) des WVW beschließt auf der Basis dieser Vereinbarung die Aufgabenübertragung auf den Wasserverband Wendland-Höhbeck zum 1. Januar 2025,
  4. vom Landkreis Lüchow-Dannenberg sind hierzu gleichfalls die entsprechenden Genehmigungen zu erteilen.

 

Der SG-Rat hat im September ebenfalls die Nachbenennung von dann zehn Mitgliedern der Verbandsversammlung zu beschließen. Die vom Samtgemeinderat Lüchow (Wendland) bereits benannten zwei Mitglieder des (weiterhin bestehenden) WVH bleiben dort in der Verbandsversammlung Mitglied.

  


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

X

Nein

 

Ja, weitere Ausführungen

 

 


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, der der Vorlage Nr. 20/2024 SG beigefügten Vereinbarung zur Fusion der Wasserverbände Wendland und Höhbeck zwischen der Samtgemeinde Gartow, Samtgemeinde Lüchow (Wendland), des Wasserverbands Wendland (WVW) und dem Wasserverband Höhbeck (WVH) zuzustimmen.