Der
Wasserverband-Wendland (WVW) führt seit dem 1. Januar 2020 über einen
Betriebsführungsvertrag auch die Geschäfte des Wasserverbands Höhbeck (WVH).
Dieser Vertrag ist befristet bis zum 31. Dezember 2024.
Aufgrund der guten Zusammenarbeit wurde, im Rahmen der Überlegungen zur
Verlängerung der Zusammenarbeit, von der Geschäftsführung des WVW auch die
Option einer Fusion der beiden Verbände zur Diskussion eingebracht. Eine reine
Vertragsverlängerung (z. B. für weitere fünf Jahre) würde eine erneute Ausschreibung
notwendig machen und die dann wieder befristete Laufzeit weniger
Planungssicherheit für beide Verbände bedeuten. Zu den Möglichkeiten einer
Fusion wurden im Vorfeld mit den Samtgemeindebürgermeistern und Vertretern des
WVW/WVH entsprechende vorbereitende Gespräche geführt.
In der Folge hat bereits am 20. November 2023 eine Information und
Aussprache der Ratsmitglieder beider Samtgemeinderäte Gartow und Lüchow
(Wendland) stattgefunden. Die Präsentation ist nochmals der Vorlage beigefügt.
Bedenken gegen dieses Vorgehen wurden von den Mitgliedern des SG-Rats Lüchow
(Wendland) nicht geäußert. Auch innerhalb der Samtgemeinde Gartow sind die
politischen Vorberatungen positiv verlaufen.
Für eine Fusion der beiden Verbände spricht in Stichworten:
- Hohe gesetzliche Anforderungen erhöhen
auch die Herausforderungen der jeweiligen Verbände. Mit weiteren
Gesetzesänderungen ist zu rechnen.
- Stärkung der eigenen Resilienz mit
Blick auf die langfristige Sicherung des Trinkwassersangebots und der
Abwasserbeseitigung
- mehr Sicherheit bei notwendigen
langfristigen Investitionen insbesondere als Teil der kritischen
Infrastruktur
- bessere Gewinnung, Einsatz und
Ausbildung des Fachpersonals
- Beibehaltung des größtmöglichen
kommunalen Einflusses auf die Versorgung mit Trinkwasser
- Erhöhung der kommunalen Zusammenarbeit
und Effizienz
- Sicherheit für die Verbraucherinnen und
Verbraucher
Als Rechtsform ist ein Zweckverband vorgesehen.
Da der WVH bereits in der Rechtsform eines Zweckverbands geführt wird
und die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) auch dessen Mitglied ist, könnte der WVW
im WVH aufgehen und dessen Aufgaben unter neuem Namen als Wasserverband
Höhbeck-Wendland weitergeführt werden.
Der WVW als Wasser- und Bodenverband würde aufgelöst werden und nahtlos
in Rechtsnachfolge auf den WV Höhbeck-Wendland übergehen. Verbandssitz wäre
Lüchow.
Die Versorgungs- und Entsorgungseinrichtungen in den beiden
Samtgemeinden würden gebührentechnisch getrennt abgerechnet werden.
Die zukünftige Verbandsversammlung würde aus 19 Mitgliedern bestehen.
Und zwar aus 12 Ratsmitgliedern der Samtgemeinde Lüchow (Wendland), fünf
Ratsmitgliedern der Samtgemeinde Gartow und den zwei
Hauptverwaltungsbeamten/innen. Bemessungsmaßstab für die Besetzung ist die
jeweilige Anzahl der Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinden. Zukünftige Organe
des Verbandes sind die Verbandsversammlung und der/die
Verbandsgeschäftsführer/in.
In einem ersten Schritt ist die angefügte Fusionsvereinbarung zu
beschließen. Der Entwurf der Verbandsordnung ist zunächst nur zur Kenntnis
beigefügt und wird noch nicht beschlossen.
Die Fusion wird dann gegenüber der Kommunalaufsicht angezeigt.
In einem zweiten Schritt (voraussichtlich September) sind folgende
Beschlüsse erforderlich:
- die Verbandsversammlung des WVH
beschließt die neue Verbandsordnung auf der Basis dieser Vereinbarung,
- die Verbandsversammlung des WVW
beschließt auf der Basis dieser Vereinbarung seine Auflösung zum 31
Dezember 2024,
- das Mitglied Samtgemeinde Lüchow
(Wendland) des WVW beschließt auf der Basis dieser Vereinbarung die
Aufgabenübertragung auf den Wasserverband Wendland-Höhbeck zum 1. Januar
2025,
- vom Landkreis Lüchow-Dannenberg sind
hierzu gleichfalls die entsprechenden Genehmigungen zu erteilen.
Der SG-Rat hat im September ebenfalls die Nachbenennung von dann zehn
Mitgliedern der Verbandsversammlung zu beschließen. Die vom Samtgemeinderat
Lüchow (Wendland) bereits benannten zwei Mitglieder des (weiterhin bestehenden)
WVH bleiben dort in der Verbandsversammlung Mitglied.
Hat die
Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel
bewirtschaftet? |
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X |
Nein |
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Ja, weitere Ausführungen |
Der
Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, der der Vorlage Nr. 20/2024 SG
beigefügten Vereinbarung zur Fusion der Wasserverbände Wendland und Höhbeck zwischen
der Samtgemeinde Gartow, Samtgemeinde Lüchow (Wendland), des Wasserverbands
Wendland (WVW) und dem Wasserverband Höhbeck (WVH) zuzustimmen.