Betreff
Wiederwahl des Ersten Samtgemeinderates für die Zeit vom 1. Dezember 2024 bis zum 30. November 2032
Vorlage
021/2024 SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Das Beamtenverhältnis auf Zeit des Ersten Samtgemeinderates, Herrn Thomas Raubuch, endet mit dem 30. November 2024. Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat im Einvernehmen mit dem Samtgemeindebürgermeister in seiner Sitzung am 13. März 2024 beschlossen, von der Ausschreibung der Stelle abzusehen, da beabsichtigt ist, den bisherigen Stelleninhaber erneut zu wählen gemäß § 109 Absatz 1 Satz 4 Nr. 1 NKomVG.

 

Gemäß § 109 Absatz 1 Satz 1 NKomVG werden Beamtinnen und Beamte auf Zeit nach § 108 NKomVG auf Vorschlag des Hauptverwaltungsbeamten von der Vertretung für eine Amtszeit von acht Jahren nach § 67 Sätze 1 bis 3 NKomVG gewählt.

 

In Samtgemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern können Beamtinnen und Beamte nach § 108 Absatz 1 Satz 1 NKomVG nach Maßgabe der Hauptsatzung in das Beamtenverhältnis berufen werden. Diese Beamten auf Zeit führen in Samtgemeinden die Bezeichnung „Erster Samtgemeinderat“, wenn ihnen das Amt des allgemeinen Stellvertreters übertragen ist. Diese Regelung ist in § 5 der Hauptsatzung der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) getroffen. 

 

Der Samtgemeindebürgermeister Sascha Liwke schlägt Herrn Thomas Raubuch für das Amt seines allgemeinen Stellvertreters als Ersten Samtgemeinderat unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit vom 1. Dezember 2024 bis 30. November 2032 zur Wahl vor.  

 

Die Wahl darf nach § 109 Absatz 1 Satz 2 NKomVG nicht früher als ein Jahr vor Ablauf der Amtszeit des Stelleninhabers stattfinden. Nach § 109 Absatz 2 Satz 3 NKomVG ist der Stelleninhaber nur verpflichtet, nach den Vorschriften des Beamtenrechts das Amt für eine weitere Amtszeit zu übernehmen, wenn er spätestens sechs Monate vor Ablauf der vorangehenden Amtszeit wiedergewählt wird und bei Ablauf der Amtszeit noch nicht 60 Jahre alt ist. Die Wahl ist bereits jetzt vorzunehmen, weil die nächste turnusmäßige Sitzung des Samtgemeinderates erst für den 13. Juni 2024 vorgesehen ist.

 

Die Wahl ist nach § 109 NKomVG in Verbindung mit § 67 Sätze 1 bis 3 NKomVG durchzuführen (§ 67 Sätze 4 bis 7 NKomVG finden keine Anwendung). Da nur eine Person zur Wahl steht, wird durch Zuruf oder Handzeichen gewählt, wenn dem niemand widerspricht. Auf Verlangen eines Ratsmitglieds ist geheim zu wählen. Gewählt ist der Beamte auf Zeit mit einer Mehrheit der Mitglieder des Rates - hier 18 Stimmen (maßgeblich: geregelte gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Vertretung § 45 Absatz 2 NKomVG in Verbindung mit § 46 Absatz 1 NKomVG – hier 34 Ratsmitglieder und HVB nach § 45 Absatz 1 Satz 2 NKomVG). Die notwendige Mehrheit muss im ersten Wahlgang erreicht werden. Erreicht der Vorschlag des Hauptverwaltungsbeamten nicht die erforderliche Mehrheit, so ist er abgelehnt. Ein zweiter Wahldurchgang ist ausgeschlossen. Gewählt wird nach § 64 NKomVG in öffentlicher Sitzung. 


Mittel sind in den jeweiligen Haushalt eingestellt.


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Wahlbeschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) wählt Herrn Thomas Raubuch zum Ersten Samtgemeinderat mit Wirkung vom 1. Dezember 2024 für die Dauer von acht Jahren.