Betreff
Feststellungsbeschluss über die namentliche Besetzung von beratenden und stimmberechtigten Mitgliedern im Schul-, Jugend- und Sozialausschuss
Vorlage
041/2023 SG/2
Aktenzeichen
N11.1.1.01-01:SG Ausschüsse /SJS 2021-2026
Art
Sitzungsvorlage SG
Referenzvorlage

Die AWOSOZIALe Dienste gGmbH als beratendes Mitglied wird durch Frau Christina Lutz und dessen Stellvertreterin Frau Andrea Runge im Schul-, Jugend- und Sozialausschuss aufgrund Beschlussfassung des Rates der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) am 13. Dezember 2023 vertreten.

Beide Personen scheiden als beratendes, bzw. stellvertretendes beratendes Mitglied aus. Eine Nachfolge wurde seitens der AWOSOZIALe Dienste gGmbH bislang nicht bekannt gegeben, so dass deren beratendes Mitglied und mögliche Stellvertretung zunächst unbesetzt bleiben.

 

Hierüber ist ein entsprechender Feststellungsbeschluss gemäß § 71 Absatz 7 in Verbindung mit Absatz 5 NKomVG zu fassen.

 

Herr Martin Greibke, Elternvertreter im Schul-, Jugend- und Sozialausschuss, benannt laut Beschlussfassung des Rates in der Sitzung am 10. Februar 2022, scheidet als stimmberechtigtes Mitglied gemäß § 110 Absatz 4 Satz 4 NSchG im Schul-, Jugend- und Sozialausschuss aus, da die Voraussetzung des Absatzes 4 Satz 3 NSchG in Verbindung mit § 73 NKomVG nicht mehr gegeben ist.

 

Danach muss ein Vertreter nach § 110 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 4 Satz 3 NSchG Erziehungsberechtigter einer Schülerin oder Schülers einer solchen Schule sein. Der Schulausschuss setzt sich aus Abgeordneten der Vertretung des Schulträgers und aus einer vom Schulträger zu bestimmender Zahl stimmberechtigter Vertreterinnen oder Vertreter der in seiner Trägerschaft stehenden Schulen zusammen.

 

Da Herr Martin Greibke zum Zeitpunkt der Samtgemeindeelternratssitzung nur noch als Elternvertreter der Drawehn-Schule Clenze (KGS) ins Gremium entsandt wurde, kommt er als stimmberechtigter Elternvertreter mit sofortiger Wirkung nicht mehr in Frage.

 

Folgend hat der Samtgemeindeelternrat in seiner Sitzung am 3. April 2024 beschlossen, Frau Manuela Diermann, bisher die Stellvertretung von Herr Martin Greibke, als stimmberechtigte Elternvertreterin in den Schul-, Jugend- und Sozialausschuss zu entsenden. Als ihr Vertreter wurde Herr Daniel Schulz gewählt.

 

Entsprechend muss über die personellen Umbesetzungen ein Feststellungsbeschluss gemäß § 71 Absatz 7 in Verbindung mit Absatz 5 NKomVG gefasst werden.


Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) stellt gemäß § 71 Absatz 5 NKomVG fest:

 

a)       Das beratende und stellvertretende beratende Mitglied der AWOSOZIALe Dienste gGmbH im Schul-, Jugend- und Sozialausschuss bleiben gemäß § 71 Absatz 7 NKomVG durch Ausscheiden von Frau Christina Lutz und dessen Stellvertreterin Frau Andrea Runge zunächst unbesetzt.

 

b)      Herr Martin Greibke, Elternvertreter im Schul-, Jugend- und Sozialausschuss, scheidet als stimmberechtigtes Mitglied gemäß § 110 Absatz 4 Satz 4 NSchG im Schul-, Jugend- und Sozialausschuss aus, da die Voraussetzung des Absatzes 4 Satz 3 NSchG in Verbindung mit § 73 NKomVG nicht mehr gegeben ist.

 

c)       Als stimmberechtigtes Mitglied im Schul-, Jugend- und Sozialausschuss werden gemäß § 73 NKomVG in Verbindung mit § 110 Nds. Schulgesetz als Elternvertreterin Frau Manuela Diermann und ihre Stellvertretung Herr Daniel Schulz benannt.

 

Die sonstige Ausschussbesetzung bleibt unberührt.