Von der CDU-Fraktion
im Samtgemeinderat Lüchow (Wendland) wurde ein Antrag auf Beschaffung eines
sog. Sprungpolsters für die Feuerwehren in der Samtgemeinde beantragt. Der
Antrag der CDU-Fraktion ist als Anlage beigefügt.
Im Rahmen einer
Gemeindekommandoausschusssitzung, am 22.06.2007, haben sich die Mitglieder
dieses Ausschusses dafür ausgesprochen, dass es sehr sinnvoll ist, solche
Sprungpolster anzuschaffen. Auf Grund der großen Entfernungen im Bereich der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) ist es wünschenswert, zwei Sprungpolster zu
beschaffen, da für die Rettung von Personen die erforderlichen kurzen
Anfahrtszeiten nicht eingehalten werden können. Es gibt nicht nur im Bereich
der Innenstadt von Lüchow (Wendland) eine enge und schwer zugängliche Bebauung
sondern auch in Bergen an der Dumme und Clenze. Zur weiteren Begründung der
Erforderlichkeit der Sprungpolster verweise ich auf die Darlegungen im
CDU-Antrag.
Die zu beschaffenden
Sprungpolster sollten bei der Schwerpunktfeuerwehr Lüchow und bei der
Stützpunktfeuerwehr Clenze stationiert werden.
Die Beschaffungskosten
für zwei Sprungpolster belaufen sich auf ca. 15.000,00 Euro.
Im Rahmen der
vorhandenen Haushaltsmittel des Vermögenshaushaltes sind diese Ausgaben nicht
mit eingeplant worden, da diese Mittel in Höhe von ca. 19.000,00 Euro für das
Haushaltsjahr 2007 bereits anderweitig verplant sind (Beschaffung von
Atemschutzgeräten, Funkgeräten u. a.)
Die Beschaffungskosten
für zwei Sprungpolster müssten somit als überplanmäßige Ausgabe zur Verfügung
gestellt werden.
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt:
a) Es werden für die Feuerwehren im Bereich der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zwei Sprungpolster beschafft und bei den
Feuerwehren in Lüchow und Clenze stationiert.
b) Die Beschaffungskosten in Höhe von ca. 15.000,00 Euro
werden als überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 2007 zur Verfügung gestellt.