Betreff
Errichtung von Stellplätzen (Fahrzeughalle) für die Freiwillige Feuerwehr Schnega
Vorlage
160/1
Aktenzeichen
376311SG:FGH Schnega
Art
Sitzungsvorlage SG

Die Fahrzeughalle der Freiwilligen Feuerwehr Schnega wird seit mehreren Jahren im Rahmen der Gerätehausbegehungen durch den Gemeindesicherheitsbeauftragten als nicht den Anforderungen entsprechend eingestuft. Die Mindestanforderungen für die Einstellplatzgrößen und die damit verbundenen Verkehrswege um die Fahrzeuge herum müssen aber nach den Vorgaben der Feuerwehrunfallkasse erfüllt werden. Die vorhandenen Mängel können nur durch bauliche Maßnahmen beseitigt werden.

 

Entsprechend den Anforderungen der Feuerwehrunfallkasse ist es erforderlich, für zwei Fahrzeuge eine Halle in der Größe von 10 x 10 m zu erstellen. Diese Stellfläche kann auch mit Umbaumaßnahmen an der derzeitigen Fahrzeughalle nicht erreicht werden. Es gibt nunmehr zwei Möglichkeiten, die Situation zu verbessern. Die erste Möglichkeit wäre, einen zusätzlichen Stellplatz neben dem derzeitigen Feuerwehrgerätehaus anzubauen und die vorhandene Halle so umzubauen, dass dort nur noch ein Fahrzeug normgerecht untergestellt werden kann. Diese Möglichkeit scheitert allerdings daran, dass der dafür erforderliche Grundstückserwerb scheitert, weil der betreffende Eigentümer nicht bereit ist, eine Teilfläche zu verkaufen.

 

Die zweite Möglichkeit ist, auf einer Fläche gegenüber dem derzeitigen Feuerwehrgerätehaus eine Fahrzeughalle zu errichten. Der zunächst angedachte Platz für eine neue Fahrzeughalle wurde nach einer mündlichen Auskunft des Landkreises Lüchow-Dannenberg als so nicht bebaubar eingestuft, weil eine Teilfläche in ein Naturschutzgebiet hineinragte. Aufgrund einer geänderten Bauvoranfrage fand am 25.05.2007 beim Landkreis eine Antragskonferenz statt, in der auch die letzten offenen Fragen geklärt werden konnten. Nunmehr ist an dem vorgesehenen Standort – gegenüber dem derzeitigen Feuerwehrgerätehaus – der Neubau einer Fahrzeughalle in der Größe von 10 x 10 m möglich. Allerdings ist es erforderlich, aus dem derzeitigen Straßengrundstück – welches der Gemeinde gehört – eine Teilfläche herauszumessen.

 

Eine Kostenermittlung hat ergeben, dass die Kosten für eine Fahrzeughalle in Stahlbauweise bzw. in konventioneller Steinbauweise ungefähr gleich sind, da in letzter Zeit die Stahlpreise entsprechend angezogen haben. Die Kosten für eine Halle in der Größe von 10 x 10 m liegen ohne Bauplanung, Ausschreibung, Baugenehmigungsgebühren und Vermessung bei ca. 90.000,-- €.

 

Zwischenzeitlich hat der Rat der Gemeinde Schnega beschlossen, die erforderliche Fläche aus dem Straßengrundstück an den Förderverein für den Neubau der Fahrzeughalle abzugeben. Der Förderverein möchte analog der Vereinbarung mit der Feuerwehr Billerbeck das Feuerwehrhaus auf dem dann ihnen gehörenden Grundstück bauen und der Samtgemeinde per Nutzungsvertrag zur Verfügung stellen. Eigentümer der Fahrzeughalle würde der Förderein.

 

Für die Erneuerung des Feuerwehrgerätehauses in Sachau wurde von der ehemaligen Samtgemeinde Clenze im Jahre 2006 ein Zuschuss in Höhe von 40.000,-- € für die Erstellung eines Einstellplatzes gewährt. Im gleichen Jahr wurde auch das Feuerwehrgerätehaus in Billerbeck erneuert. Dafür gewährte die ehemalige Samtgemeinde Clenze einen Zuschuss in Höhe von 50.000,-- € zuzüglich anfallender Nebenkosten. Hier wurden 2 Stellplätze für ein Feuerwehrfahrzeug und für einen Spezialanhänger „Bahnrettung“ geschaffen.

 

In einer Ortsbrandmeisterdienstversammlung der ehemaligen Samtgemeinde Clenze am 17.10.2005 war einmal angedacht worden, die Baumaßnahme in Schnega mit maximal 85.000,-- € zu bezuschussen. In dieser Sitzung war man auch davon ausgegangen, die Baumaßnahme in Billerbeck mit 68.000,-- € zu fördern.

 

In der ehemaligen Samtgemeinde Lüchow waren für den Anbau eines Stellplatzes am Feuerwehrgerätehaus in Trebel Kosten in Höhe von 117.000,-- € für eine konventionelle Steinbauweise ermittelt worden. Die Kosten für eine einfachere Stahlhalle beliefen sich auf rund 70.000,-- €. In dieser Höhe wurde dann auch ein entsprechender Zuschuss gewährt. Der Stellplatz wurde vom Förderverein erstellt und das Gebäude dann der Samtgemeinde für Feuerschutzzwecke zur Verfügung gestellt.

 

Im Haushaltsplan 2007 wurde für den Bau einer Fahrzeughalle vorsorglich 100.000,-- € angesetzt. Es ist nunmehr zu entscheiden, in welcher Höhe dem Förderverein in Schnega ein Zuschuss für die Errichtung einer Fahrzeughalle gewährt wird.

 


Die entsprechenden Mittel stehen im Haushaltsplan bis zu einer Höhe von 100.000,-- € zur Verfügung.

 

Der Zuschuss an den Förderverein sollte aber erst ausgezahlt werden, wenn der Förderverein als gemeinnütziger Verein beim Amtsgericht eingetragen worden ist.

 


Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)     aus den bereitstehenden Haushaltsmitteln einen Zuschuss in Höhe von __________ für den Bau einer Fahrzeughalle gegenüber dem Feuerwehrgerätehaus in Schnega bereitzustellen,

 

b)     mit dem Förderverein den vorliegenden Nutzungsvertrag abzuschließen und

 

c)      den Zuschuss erst auszuzahlen, wenn der Förderverein seine Vereinseintragung beim Amtsgericht vorlegt.