Die Fahrzeughalle der Freiwilligen Feuerwehr Schnega
wird seit mehreren Jahren im Rahmen der Gerätehausbegehungen durch den
Gemeindesicherheitsbeauftragten als nicht den Anforderungen entsprechend
eingestuft. Die Mindestanforderungen für die Einstellplatzgrößen und die damit verbundenen
Verkehrswege um die Fahrzeuge herum müssen aber nach den Vorgaben der
Feuerwehrunfallkasse erfüllt werden. Die vorhandenen Mängel können nur durch bauliche
Maßnahmen beseitigt werden.
Entsprechend den Anforderungen der
Feuerwehrunfallkasse ist es erforderlich, für zwei Fahrzeuge eine Halle in der
Größe von 10 x 10 m zu erstellen. Diese Stellfläche kann auch mit Umbaumaßnahmen
an der derzeitigen Fahrzeughalle nicht erreicht werden. Es gibt nunmehr zwei
Möglichkeiten, die Situation zu verbessern. Die erste Möglichkeit wäre, einen
zusätzlichen Stellplatz neben dem derzeitigen Feuerwehrgerätehaus anzubauen und
die vorhandene Halle so umzubauen, dass dort nur noch ein Fahrzeug normgerecht
untergestellt werden kann. Diese Möglichkeit scheitert allerdings daran, dass
der dafür erforderliche Grundstückserwerb scheitert, weil der betreffende
Eigentümer nicht bereit ist, eine Teilfläche zu verkaufen.
Die zweite Möglichkeit ist, auf einer Fläche gegenüber
dem derzeitigen Feuerwehrgerätehaus eine Fahrzeughalle zu errichten. Der
zunächst angedachte Platz für eine neue Fahrzeughalle wurde nach einer
mündlichen Auskunft des Landkreises Lüchow-Dannenberg als so nicht bebaubar
eingestuft, weil eine Teilfläche in ein Naturschutzgebiet hineinragte. Aufgrund
einer geänderten Bauvoranfrage fand am 25.05.2007 beim Landkreis eine
Antragskonferenz statt, in der auch die letzten offenen Fragen geklärt werden
konnten. Nunmehr ist an dem vorgesehenen Standort – gegenüber dem derzeitigen
Feuerwehrgerätehaus – der Neubau einer Fahrzeughalle in der Größe von 10 x 10 m
möglich. Allerdings ist es erforderlich, aus dem derzeitigen Straßengrundstück
– welches der Gemeinde gehört – eine Teilfläche herauszumessen.
Eine Kostenermittlung hat ergeben, dass die Kosten für
eine Fahrzeughalle in Stahlbauweise bzw. in konventioneller Steinbauweise
ungefähr gleich sind, da in letzter Zeit die Stahlpreise entsprechend angezogen
haben. Die Kosten für eine Halle in der Größe von 10 x 10 m liegen ohne
Bauplanung, Ausschreibung, Baugenehmigungsgebühren und Vermessung bei ca.
90.000,-- €.
Zwischenzeitlich hat der Rat der Gemeinde Schnega
beschlossen, die erforderliche Fläche aus dem Straßengrundstück an den
Förderverein für den Neubau der Fahrzeughalle abzugeben. Der Förderverein
möchte analog der Vereinbarung mit der Feuerwehr Billerbeck das Feuerwehrhaus
auf dem dann ihnen gehörenden Grundstück bauen und der Samtgemeinde per
Nutzungsvertrag zur Verfügung stellen. Eigentümer der Fahrzeughalle würde der
Förderein.
Für die Erneuerung des Feuerwehrgerätehauses in Sachau
wurde von der ehemaligen Samtgemeinde Clenze im Jahre 2006 ein Zuschuss in Höhe
von 40.000,-- € für die Erstellung eines Einstellplatzes gewährt. Im gleichen
Jahr wurde auch das Feuerwehrgerätehaus in Billerbeck erneuert. Dafür gewährte
die ehemalige Samtgemeinde Clenze einen Zuschuss in Höhe von 50.000,-- €
zuzüglich anfallender Nebenkosten. Hier wurden 2 Stellplätze für ein Feuerwehrfahrzeug
und für einen Spezialanhänger „Bahnrettung“ geschaffen.
In einer Ortsbrandmeisterdienstversammlung der
ehemaligen Samtgemeinde Clenze am 17.10.2005 war einmal angedacht worden, die
Baumaßnahme in Schnega mit maximal 85.000,-- € zu bezuschussen. In dieser
Sitzung war man auch davon ausgegangen, die Baumaßnahme in Billerbeck mit
68.000,-- € zu fördern.
In der ehemaligen Samtgemeinde Lüchow waren für den
Anbau eines Stellplatzes am Feuerwehrgerätehaus in Trebel Kosten in Höhe von
117.000,-- € für eine konventionelle Steinbauweise ermittelt worden. Die Kosten
für eine einfachere Stahlhalle beliefen sich auf rund 70.000,-- €. In dieser
Höhe wurde dann auch ein entsprechender Zuschuss gewährt. Der Stellplatz wurde
vom Förderverein erstellt und das Gebäude dann der Samtgemeinde für
Feuerschutzzwecke zur Verfügung gestellt.
Im Haushaltsplan 2007 wurde für den Bau einer
Fahrzeughalle vorsorglich 100.000,-- € angesetzt. Es ist nunmehr zu
entscheiden, in welcher Höhe dem Förderverein in Schnega ein Zuschuss für die
Errichtung einer Fahrzeughalle gewährt wird.
Die
entsprechenden Mittel stehen im Haushaltsplan bis zu einer Höhe von 100.000,--
€ zur Verfügung.
Der Zuschuss an den Förderverein sollte aber erst
ausgezahlt werden, wenn der Förderverein als gemeinnütziger Verein beim
Amtsgericht eingetragen worden ist.
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,
a)
aus
den bereitstehenden Haushaltsmitteln einen Zuschuss in Höhe von __________ für
den Bau einer Fahrzeughalle gegenüber dem Feuerwehrgerätehaus in Schnega
bereitzustellen,
b)
mit
dem Förderverein den vorliegenden Nutzungsvertrag abzuschließen und
c)
den
Zuschuss erst auszuzahlen, wenn der Förderverein seine Vereinseintragung beim
Amtsgericht vorlegt.