-Aufstellungsbeschluss-
Ein Vorhabenträger beabsichtigt eine
Freiflächen-Photovoltaikanlage in der Gemeinde Woltersdorf zu errichten. Ein
Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes „Solarpark Woltersdorf“ liegt vor. Die 158. Änderung des
Flächennutzungsplanes „Sondergebiet Photovoltaik - Woltersdorf“ ist notwendig,
um die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage mit
Speicheroption einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen zu ermöglichen.
In der Sitzung des Rates der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) am
2. September 2024 wurde beschlossen, für dieses Projekt eine Änderung
des Flächennutzungsplanes anzustreben.
Der
Geltungsbereich der 158. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sondergebiet
Photovoltaik - Woltersdorf“ umfasst
die Flurstücke 1,7, 13,15, 18, 26, 29, 31, 33/2, Flur 12, Gemarkung Woltersdorf
und ist im anliegenden Lageplan dargestellt.
Die Bauleitplanungsabteilung von Kronos Solar
Projects GmbH wird direkt vom Vorhabenträger beauftragt und vergütet.
Die übrigen Kosten für die 158. Änderung des
Flächennutzungsplanes werden erst von der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
übernommen und nach erfolgtem Feststellungsbeschluss dem Vorhabenträger in
Rechnung gestellt.
Hierüber ist ein städtebaulicher Vertrag in der nächsten Sitzung des Samtgemeindeausschusses am 4. Dezember 2024 zu schließen.
Hat die
Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel
bewirtschaftet? |
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Nein |
X |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen
der Maßnahme im Haushaltsjahr: |
1.000,00 |
€ |
Ist die
Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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X |
Ja, im Haushaltsansatz
insgesamt: |
125.000,00 |
€ |
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Produkt/Sachkonto
bzw. Investition: |
51.1.1/4291000 |
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Nein; |
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Ist eine
außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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X |
Nein |
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Ja, bei
Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Deckung
durch Sachkonto/Kostenstelle: |
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Ist der
Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht? |
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X |
Ja |
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Nein, ÜPL |
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€ |
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Deckung
bei Sachkonto/Kostenstelle: |
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Erwartete
Mindereinnahme: |
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€ |
Auswirkungen
auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten? |
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X |
Nein |
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Ja, Höhe? |
|
€ |
Gibt es
eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)? |
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|
Nein |
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X |
Ja,
Sachkonto/Kostenstelle: |
3487000/623001 |
Höhe: |
1.000,00 |
€ |
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Ist die
Gegenfinanzierung dauerhaft? |
X |
Nein |
|
Ja |
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Der Bau- und Verkehrsausschuss beschließt, dem
Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss
zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,
die 158. Änderung des Flächennutzungsplanes “Sondergebiet Photovoltaik –
Woltersdorf“ aufzustellen. Der Geltungsbereich der 158. Änderung des
Flächennutzungsplanes umfasst die Flurstücke 1,7, 13,15, 18, 26, 29, 31, 33/2,
Flur 12, Gemarkung Woltersdorf und ist im Lageplan, der der Sitzungsvorlage Nr.
057/2024 SG vom 05.11.2024 anliegt, dargestellt.