Betreff
158. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) "Sondergebiet Photovoltaik – Woltersdorf"
-Aufstellungsbeschluss-
Vorlage
057/2024 SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Ein Vorhabenträger beabsichtigt eine Freiflächen-Photovoltaikanlage in der Gemeinde Woltersdorf zu errichten. Ein Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Woltersdorf“ liegt vor. Die 158. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sondergebiet Photovoltaik - Woltersdorf“ ist notwendig, um die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage mit Speicheroption einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen zu ermöglichen. In der Sitzung des Rates der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) am 2. September 2024 wurde beschlossen, für dieses Projekt eine Änderung des Flächennutzungsplanes anzustreben. 

Der Geltungsbereich der 158. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sondergebiet Photovoltaik - Woltersdorf“ umfasst die Flurstücke 1,7, 13,15, 18, 26, 29, 31, 33/2, Flur 12, Gemarkung Woltersdorf und ist im anliegenden Lageplan dargestellt.

Die Bauleitplanungsabteilung von Kronos Solar Projects GmbH wird direkt vom Vorhabenträger beauftragt und vergütet.

Die übrigen Kosten für die 158. Änderung des Flächennutzungsplanes werden erst von der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) übernommen und nach erfolgtem Feststellungsbeschluss dem Vorhabenträger in Rechnung gestellt.

Hierüber ist ein städtebaulicher Vertrag in der nächsten Sitzung des Samtgemeindeausschusses am 4. Dezember 2024 zu schließen.  


Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

Nein

X

Ja, weitere Ausführungen

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

1.000,00

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

X

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

125.000,00

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

51.1.1/4291000

Nein;

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

X

Nein

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

X

Ja

Nein, ÜPL

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

Erwartete Mindereinnahme:

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

X

Nein

Ja, Höhe?

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

Nein

X

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

3487000/623001

Höhe:

1.000,00

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

X

Nein

Ja

 


Der Bau- und Verkehrsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die 158. Änderung des Flächennutzungsplanes “Sondergebiet Photovoltaik – Woltersdorf“ aufzustellen. Der Geltungsbereich der 158. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst die Flurstücke 1,7, 13,15, 18, 26, 29, 31, 33/2, Flur 12, Gemarkung Woltersdorf und ist im Lageplan, der der Sitzungsvorlage Nr. 057/2024 SG vom 05.11.2024 anliegt, dargestellt.