Betreff
Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges "HLF 20/16" für die FF Lüchow
Vorlage
162/1
Aktenzeichen
376201SG:HLF
Art
Sitzungsvorlage SG

Die Freiwillige Feuerwehr Lüchow hat den Bedarf eines neuen Feuerwehrfahrzeuges angemeldet.

 

Um das Konzept der ehemaligen Samtgemeinde Lüchow fortzusetzen und auch für die Zukunft weitere Kosten für die Unterhaltung der Feuerwehrfahrzeuge einzusparen, wird von der Freiwilligen Feuerwehr Lüchow die Beschaffung eines HLF 20/16 bevorzugt. Durch die anstehende Ersatzbeschaffung eines HLF 20/16 soll der SW 1000 - Baujahr 1963 - und der RW1 - Baujahr 1983 – ersetzt werden und den möglichen großen Reparaturen zuvor gekommen werden. Diese Aussage wurden auch schon vor längerem von der FTZ bestätigt, dass man sich langsam um eine entsprechende Ersatzbeschaffung für den RW 1 kümmern sollte. Auf mittelfristige Sicht gesehen ist dies eine kostengünstige Möglichkeit, für zwei zu ersetzende Fahrzeuge nur noch 1 Fahrzeug zu beschaffen. Auch ist damit zu rechnen, dass das LF 16 TS (Bundesfahrzeug)  - Baujahr 1987 – in absehbarer Zeit ausgesondert wird und vom Bund eine Ersatzbeschaffung zurzeit nicht vorgesehen ist.

 

Diese beantragte Ersatzbeschaffung ist mit dem alten Konzept der Freiwilligen Feuerwehren im Bereich der ehemaligen Samtgemeinde Lüchow abgestimmt. Nach dem Konzept sollten die Ersatzbeschaffungen für Fahrzeuge zukunftsorientiert erfolgen.

 

Im Rahmen der Beantragung eines Investitionszuschusses wurde im Vorwege mit der Kreisverwaltung und dem Kreisbrandmeister über die Anschaffung eines HLF 20/16 gesprochen. Von dort wurde signalisiert, dass es nur eine Bezuschussung für ein Fahrzeug bis zu einer Höhe von 260.000,00 Euro geben wird. Hierbei wurden aber die zusätzlichen Ausrüstungsgegenstände (schweres Rettungsgerät u. a.) nicht mit berücksichtigt, da es hierfür keinen Zuschuss gibt. Der Zuschuss des Landkreises Lüchow-Dannenberg zu den Beschaffungskosten wurde mit 117.000,00 Euro schriftlich zugesagt.

 

Die Kosten für das HLF 20/16 könnten noch um ca. 10 % gesenkt werden, wenn ein Vorführfahrzeug angeschafft würde. Das Fahrzeug müsste dann allerdings bereits in diesem Jahr bestellt werden, damit es fristgerecht Ende 2008/Anfang 2009 ausgeliefert werden kann.


Im Haushaltsjahr 2007 steht im Vermögenshaushalt eine 1. Rate in Höhe von 200.000,00 Euro zur Verfügung. Die noch benötigte 2. Rate in Höhe von 120.000,00 Euro soll nach Möglichkeit im Nachtragshaushaltsplan 2007 zur Verfügung gestellt werden, damit anschließend noch in diesem Jahr die Ausschreibung erfolgen kann.

 

Gleichzeitig würde im Nachtraghaushaltsplan auch die zugesagte Zuweisung des Landkreises in Höhe von 117.000,00 Euro auf der Einnahmenseite veranschlagt werden.


Der Samtgemeinderat beschließt:

 

a)     Für die Freiwillige Feuerwehr Lüchow ein HLF 20/16 zu beschaffen.

 

b)     Die Beschaffungskosten incl. MwSt. sollen 320.000,00 Euro nicht überschreiten.

 

c)      Da im Haushaltsplan 2007 nur die 1. Rate in Höhe von 200.000,00 Euro zur Verfügung gestellt wird, soll nach Möglichkeit die 2. Rate in Höhe von 120.000,00 Euro im Nachtragshaushaltsplan 2007 veranschlagt werden.

 

d)     Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Ausschreibung vorzubereiten und ggfs. nach einer Bereitstellung der Mittel im Nachtragshaushaltsplan 2007 durchzuführen. Alternativ sollte die Beschaffung eines Vorführfahrzeuges in Auge gefasst werden, da sich hier eventuell nochmals rund 10 % einsparen lassen.