Betreff
Zukünftiger Umgang mit der Bauleitplanung für Agri-Photovoltaik-Freiflächenanlagen
a) Grundsatzbeschluss
b) 159. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) „Sondergebiet Agri-Photovoltaik – Plate“ - Aufstellungsbeschluss -
Vorlage
068/2024 SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Ein Vorhabenträger beabsichtigt eine Agri-Photovoltaik-Freiflächenanlage (Agri-PVFFA) im Bereich der Stadt Lüchow (Wendland) zu errichten. Ein Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes liegt vor. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 14/2 und 47/7, Flur 1, Gemarkung Plate.

Bezüglich der Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PVFFA) wurden mehrere Abstimmungsgespräche durchgeführt, sowie mehrere Beschlüsse gefasst. Dabei sind einige Vorgaben entstanden, die einzuhalten sind. Hinzu kommt, dass die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) insgesamt ein Flächenkontingent von 300 ha für die Ausweisung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen zur Verfügung hat, welches sich auf die einzelnen Mitgliedsgemeinden, anhand ihrer Größe, aufteilt. Die Stadt Lüchow (W.) hat ein Flächenkontingent von 47,58 ha. Davon sind ca. 29,19 ha bereits für zwei Projekte vorgesehen. Das Agri-Photovoltaik-Freiflächenanlagen-Projekt hat eine Größe von ca. 7,65 ha.

Die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat zu entscheiden, wie sie zukünftig mit Anträgen auf Änderung des Flächennutzungsplanes für Agri-Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Bezug auf das Flächenkontingent umgehen wird.

Bei der Festlegung des Kontingents von 300 ha ist man bisher nur von PVFFA ausgegangen. Es ist zu entscheiden, ob die Agri-PVFFA auf das Flächenkontingent angerechnet werden sollen, oder ob hier ein eigenes Kontingent festgelegt werden soll.

Laut § 2 Absatz 5 Nr. 3 und 4 des Niedersächsischen Klimagesetzes (NKlimaG) wird zwischen PVFFA und Agri-PVFFA unterschieden:

-       Photovoltaik- Freiflächenanlagen (PVFFA) sind Anlagen die nicht auf, an oder in einem Gebäude oder einer sonstigen baulichen Anlage, die vorrangig zu anderen Zwecken als der Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie errichtet ist.

-       Agri-Photovoltaik-Freiflächenanlagen (Agri-PVFFA) sind Anlagen, die auf einer landwirtschaftlich genutzten Fläche so errichtet werden, dass auch nach ihrer Errichtung eine landwirtschaftliche Bewirtschaftung einschließlich einer maschinellen Bewirtschaftung auf mindestens 85 % der Fläche weiterhin möglich ist.

Beide Anlagen tragen die Bezeichnung Freiflächenanlagen.

Das Flächenziel von 0,5 %, welches sich gem. § 3 Absatz 1 Nr. 3 NKlimaG ergibt, sagt aus, dass die bilanzielle Deckung des Energie- und Wasserstoffbedarfs in Niedersachsen durch erneuerbare Energien bis 2040 durch die Erzeugung von Strom durch Freiflächenanlagen auf mindestens 0,5 Prozent der Landesfläche bis zum Jahr 2033 erfolgen soll, wobei auf das zu erreichende Flächenziel bereits Flächen angerechnet werden, die für eine Nutzung durch Freiflächenanlagen ausgewiesen sind oder für die eine Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb solcher Anlagen vorliegt.

Daraus lässt sich schließen, dass in dem Niedersächsischen Klimagesetz (NKlimaG) zwar zwischen PVFFA und Agri-PVFFA unterschieden wird, das Flächenziel von 0,5 % aber durch Freiflächenanlagen erreicht werden soll und beide somit zum Flächenziel beitragen. Die Agri-PVFFA könnte zu dem Kontingent von 300 ha angerechnet werden.

Für die beantragte Flächennutzungsplanänderung für eine Agri-PVFFA bei Plate spielt es keine Rolle, ob diese Anlage auf das Flächenkontingent anzurechnen ist, da wie vorstehend dargelegt, die Stadt Lüchow (W.) noch ein ausreichendes Flächenkontingent zur Verfügung hat.

Die 159. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sondergebiet Agri-Photovoltaik – Plate“ ist notwendig, um die Realisierung und den Betrieb einer Agri-PVFFA mit Speicheroption einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen zu ermöglichen.

Das Planungsbüro wird direkt vom Vorhabenträger beauftragt und vergütet.

Die übrigen Kosten für die 159. Änderung des Flächennutzungsplanes werden erst von der Samtgemeinde Lüchow (W.) übernommen und nach erfolgtem Feststellungsbeschluss dem Vorhabenträger in Rechnung gestellt.

Hierrüber ist ein städtebaulicher Vertrag in der nächsten Sitzung des Samtgemeindeausschusses am 4. Dezember 2024 zu schließen.  


Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

Nein

X

Ja, weitere Ausführungen

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

1.000,00

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

X

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

125.000,00

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

51.1.1/4291000

Nein;

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

X

Nein

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

X

Ja

Nein, ÜPL

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

Erwartete Mindereinnahme:

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

X

Nein

Ja, Höhe?

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

Nein

X

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

3487000/623001

Höhe:

1.000,00

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

X

Nein

Ja

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 


Der Bau- und Verkehrsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,

a)       Agri-PVFFA sind auf das 300 ha Kontingent und somit auf das jeweilige Kontingent der Gemeinde anzurechnen

Oder

b)      Für Agri-PVFFA wird ein zusätzliches Kontingent in Höhe von ______ ha festgelegt.

c)       Die 159. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sondergebiet Agri-Photovoltaik – Plate“ aufzustellen. Der Geltungsbereich der 159. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst die Flurstücke 14/2 und 47/7, Flur 1, Gemarkung Plate.