Im Bereich der beiden
ehemaligen Samtgemeinden wurden Zuschüsse an die Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehren gezahlt. Die
Berechnung der Zuschusshöhe war aber unterschiedlich.
Im Bereich der
ehemaligen Samtgemeinde Lüchow wurde nach Feuerwehrart ein entsprechender
Festbetrag gezahlt. Dieser belief sich für eine Ortsfeuerwehr auf 127,-- Euro,
Stützpunktfeuerwehr 204,-- Euro und Schwerpunktfeuerwehr 357,-- Euro, so dass
hierdurch jährliche Zuschüsse in Höhe von 3459,-- Euro entstanden sind.
In der ehemaligen
Samtgemeinde Clenze wurden für die Berechnungen der Zuschüsse die aktuellen
aktiven Mitgliederzahlen zugrunde gelegt. Hierbei gab es aber eine Begrenzung von
maximal 60 aktiven Mitgliedern pro Feuerwehr und es wurden 5,-- Euro pro
Mitglied gezahlt. Durch die Berechnung nach den Mitgliederzahlen waren die
jährlichen Auszahlungsbeträge immer unterschiedlich. Im Jahre 2006 wurden
2.725,-- Euro ausgezahlt.
Es wurde somit im
Kalenderjahr 2006 von den beiden ehemaligen Samtgemeinden ein Gesamtbetrag in
Höhe von 6.184,-- Euro für die Kameradschaftskassen ausgezahlt.
Des Weiteren wurden
auch an die Jugendfeuerwehren Zuschüsse gezahlt. Im Bereich der ehemaligen
Samtgemeinde Lüchow wurden Zuschüsse für die Jugendfeuerwehren, Zeltlager und
Wettkampfteilnahme gezahlt. Der Gesamtbetrag belief sich auf insgesamt 6294,--
Euro. In der ehemaligen Samtgemeinde Clenze wurden Zuschüsse in einer
Gesamthöhe von 1902,00 Euro gezahlt.
Im Kalenderjahr 2006 wurde
von den beiden ehemaligen Samtgemeinden ein Gesamtbetrag in Höhe von 8.196,--
Euro für die Jugendfeuerwehren aufgewandt.
Hierzu ist noch
anzumerken, dass es sich bei den v. g. Zuschüssen um Beträge handelt, die auch
bereits in den ehemaligen Samtgemeinden über einen sehr langen Zeitraum gezahlt
wurden und auch zur Verfügung gestanden haben.
Die Freiwilligen
Feuerwehren der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) haben sich auch bereits mit einer
neuen Aufteilung der bisher gezahlten Zuschüsse befasst, um die Zuschüsse für
alle Feuerwehren in der neuen Samtgemeinde auf eine gleiche
Berechnungsgrundlage zu stellen. Im Rahmen der Beratungen hat man folgenden
Beschluss gefasst und gebeten, diesen Vorschlag durch Entscheidungen in den
politischen Gremien zu übernehmen:
„Es wird ein
jährlicher Festbetrag in Höhe von 6.200,-- Euro für die Zahlungen an die
Kameradschaftskassen der Feuerwehren zur Verfügung gestellt. Die Auszahlung
wird anhand der aktuellen aktiven Mitgliederzahlen vorgenommen. Bei der Aufteilung
sollen aber Höchstgrenzen für die aktiven Mitglieder gelten. Die Höchstgrenzen
sollen wie folgt aussehen: Schwerpunktfeuerwehr 80 Aktive, Stützpunktfeuerwehr
60 Aktive und Ortsfeuerwehr 40 Aktive. Für diese Berechnungsgrundlage wurde die
Mindeststärkenverordnung zugrunde gelegt. Die Anzahl der aktiven Mitglieder
wurde mit 2 multipliziert und der Ortsbrandmeister und sein Stellvertreter werden
abgezogen.
Die bisher gezahlten
Zuschüsse für die Jugendfeuerwehr sollen wie folgt aufgeteilt werden: 5.200,--
Euro als Festbetragszuschuss nach der Anzahl der Mitglieder in den einzelnen
Jugendfeuerwehren, 2.150,-- Euro als Zuschuss für die Teilnahme am Zeltlager
und 750,-- Euro für die Teilnahme an den Wettkämpfen auf Samtgemeinde- und
Kreisebene.“
Zwischenzeitlich liegt
nunmehr ein Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Billerbeck auf Bezuschussung der
Arbeit in den Floriangruppen vor. Bisher wurden von den beiden ehemaligen
Samtgemeinden keine Zuschüsse für die Floriangruppen gewährt. Auch von der
Samtgemeinde Elbtalaue wird zurzeit kein fester Zuschuss gezahlt. Hier muss
allerdings ausgeführt werden, dass die Floriangruppen erst vor einigen Jahren
gegründet wurden und in letzter Zeit vermehrt Floriangruppen in den Feuerwehren
zur Nachwuchsgewinnung gegründet werden, wo auch eine Jugendfeuerwehr vorhanden
ist. Die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat bei der Gewährung einer
Aufwandsentschädigung für den Betreuer einer Floriangruppe schon eine
Vorreiterrolle übernommen. Bevor daher über diesen Antrag von den politischen
Gremien der Samtgemeinde entschieden wird, sollte nach Ansicht der Verwaltung
der Antrag zunächst an den Gemeindekommandoausschuss der Feuerwehren zur
Vorberatung verwiesen werden.
Die Mittel für die
Zuschüsse an die Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehren und an die Jugendfeuerwehren
stehen im Verwaltungshaushalt zur Verfügung.
Ein Ansatz für einen
evtl. Zuschuss an die Floriangruppen steht im Haushaltsplan allerdings nicht
zur Verfügung. Dieser müsste ggf. über den Nachtragshaushaltsplan oder im
Haushaltplan 2008 zusätzlich veranschlagt werden.
Der
Samtgemeindeausschuss beschließt:
a) Es werden auch weiterhin Zuschüsse zu den
Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehren gezahlt.
b) Der Auszahlungsbetrag darf den Höchstbetrag vom 6.200,--
Euro jährlich nicht überschreiten. Die Auszahlung wird nach den gemeldeten
aktuellen aktiven Mitgliederzahlen vorgenommen. Hierbei werden folgende
Höchstgrenzen festgeschrieben. Schwerpunktfeuerwehr 80 Aktive,
Stützpunktfeuerwehr 60 Aktive und Ortsfeuerwehr 40 Aktive.
c) Für die Jugendfeuerwehren werden auch weiterhin die
Zuschüsse gezahlt.
d) Der Höchstbetrag für die Zuschüsse an die
Jugendfeuerwehren, Zeltlagerteilnahme und Wettkampfteilnahme darf insgesamt
8.100,-- Euro jährlich nicht überschreiten und wird wie folgt aufgeteilt:
5.200,-- Euro als Zuschuss für die Jugendfeuerwehren, 2.150,-- Euro als Zuschuss
für die Teilnahme am Zeltlager und 750,-- Euro für die Teilnahme an den
Wettkämpfen auf Samtgemeinde- und Kreisebene.
e) Der Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Billerbeck auf
Bezuschussung der Arbeit in den Floriangruppen wird zunächst an den
Gemeindekommandoausschuss der Feuerwehren zur Vorberatung verwiesen.