Betreff
Zuschüsse zu den Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehren, an die Jugendfeuerwehren und an die Floriangruppen
Vorlage
188/1
Aktenzeichen
371218SG:Zuschüsse Feuerwehren
Art
Sitzungsvorlage SG

Im Bereich der beiden ehemaligen Samtgemeinden wurden Zuschüsse an die Kameradschaftskassen der  Freiwilligen Feuerwehren gezahlt. Die Berechnung der Zuschusshöhe war aber unterschiedlich.

 

Im Bereich der ehemaligen Samtgemeinde Lüchow wurde nach Feuerwehrart ein entsprechender Festbetrag gezahlt. Dieser belief sich für eine Ortsfeuerwehr auf 127,-- Euro, Stützpunktfeuerwehr 204,-- Euro und Schwerpunktfeuerwehr 357,-- Euro, so dass hierdurch jährliche Zuschüsse in Höhe von 3459,-- Euro entstanden sind.

 

In der ehemaligen Samtgemeinde Clenze wurden für die Berechnungen der Zuschüsse die aktuellen aktiven Mitgliederzahlen zugrunde gelegt. Hierbei gab es aber eine Begrenzung von maximal 60 aktiven Mitgliedern pro Feuerwehr und es wurden 5,-- Euro pro Mitglied gezahlt. Durch die Berechnung nach den Mitgliederzahlen waren die jährlichen Auszahlungsbeträge immer unterschiedlich. Im Jahre 2006 wurden 2.725,-- Euro ausgezahlt.

 

Es wurde somit im Kalenderjahr 2006 von den beiden ehemaligen Samtgemeinden ein Gesamtbetrag in Höhe von 6.184,-- Euro für die Kameradschaftskassen ausgezahlt.

 

Des Weiteren wurden auch an die Jugendfeuerwehren Zuschüsse gezahlt. Im Bereich der ehemaligen Samtgemeinde Lüchow wurden Zuschüsse für die Jugendfeuerwehren, Zeltlager und Wettkampfteilnahme gezahlt. Der Gesamtbetrag belief sich auf insgesamt 6294,-- Euro. In der ehemaligen Samtgemeinde Clenze wurden Zuschüsse in einer Gesamthöhe von 1902,00 Euro gezahlt.

 

Im Kalenderjahr 2006 wurde von den beiden ehemaligen Samtgemeinden ein Gesamtbetrag in Höhe von 8.196,-- Euro für die Jugendfeuerwehren aufgewandt.

 

Hierzu ist noch anzumerken, dass es sich bei den v. g. Zuschüssen um Beträge handelt, die auch bereits in den ehemaligen Samtgemeinden über einen sehr langen Zeitraum gezahlt wurden und auch zur Verfügung gestanden haben.

 

Die Freiwilligen Feuerwehren der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) haben sich auch bereits mit einer neuen Aufteilung der bisher gezahlten Zuschüsse befasst, um die Zuschüsse für alle Feuerwehren in der neuen Samtgemeinde auf eine gleiche Berechnungsgrundlage zu stellen. Im Rahmen der Beratungen hat man folgenden Beschluss gefasst und gebeten, diesen Vorschlag durch Entscheidungen in den politischen Gremien zu übernehmen:

 

„Es wird ein jährlicher Festbetrag in Höhe von 6.200,-- Euro für die Zahlungen an die Kameradschaftskassen der Feuerwehren zur Verfügung gestellt. Die Auszahlung wird anhand der aktuellen aktiven Mitgliederzahlen vorgenommen. Bei der Aufteilung sollen aber Höchstgrenzen für die aktiven Mitglieder gelten. Die Höchstgrenzen sollen wie folgt aussehen: Schwerpunktfeuerwehr 80 Aktive, Stützpunktfeuerwehr 60 Aktive und Ortsfeuerwehr 40 Aktive. Für diese Berechnungsgrundlage wurde die Mindeststärkenverordnung zugrunde gelegt. Die Anzahl der aktiven Mitglieder wurde mit 2 multipliziert und der Ortsbrandmeister und sein Stellvertreter werden abgezogen.

 

Die bisher gezahlten Zuschüsse für die Jugendfeuerwehr sollen wie folgt aufgeteilt werden: 5.200,-- Euro als Festbetragszuschuss nach der Anzahl der Mitglieder in den einzelnen Jugendfeuerwehren, 2.150,-- Euro als Zuschuss für die Teilnahme am Zeltlager und 750,-- Euro für die Teilnahme an den Wettkämpfen auf Samtgemeinde- und Kreisebene.“

 

Zwischenzeitlich liegt nunmehr ein Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Billerbeck auf Bezuschussung der Arbeit in den Floriangruppen vor. Bisher wurden von den beiden ehemaligen Samtgemeinden keine Zuschüsse für die Floriangruppen gewährt. Auch von der Samtgemeinde Elbtalaue wird zurzeit kein fester Zuschuss gezahlt. Hier muss allerdings ausgeführt werden, dass die Floriangruppen erst vor einigen Jahren gegründet wurden und in letzter Zeit vermehrt Floriangruppen in den Feuerwehren zur Nachwuchsgewinnung gegründet werden, wo auch eine Jugendfeuerwehr vorhanden ist. Die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat bei der Gewährung einer Aufwandsentschädigung für den Betreuer einer Floriangruppe schon eine Vorreiterrolle übernommen. Bevor daher über diesen Antrag von den politischen Gremien der Samtgemeinde entschieden wird, sollte nach Ansicht der Verwaltung der Antrag zunächst an den Gemeindekommandoausschuss der Feuerwehren zur Vorberatung verwiesen werden.

 


Die Mittel für die Zuschüsse an die Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehren und an die Jugendfeuerwehren stehen im Verwaltungshaushalt zur Verfügung.

 

Ein Ansatz für einen evtl. Zuschuss an die Floriangruppen steht im Haushaltsplan allerdings nicht zur Verfügung. Dieser müsste ggf. über den Nachtragshaushaltsplan oder im Haushaltplan 2008 zusätzlich veranschlagt werden.

 


Der Samtgemeindeausschuss beschließt:

 

a)     Es werden auch weiterhin Zuschüsse zu den Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehren gezahlt.

 

b)     Der Auszahlungsbetrag darf den Höchstbetrag vom 6.200,-- Euro jährlich nicht überschreiten. Die Auszahlung wird nach den gemeldeten aktuellen aktiven Mitgliederzahlen vorgenommen. Hierbei werden folgende Höchstgrenzen festgeschrieben. Schwerpunktfeuerwehr 80 Aktive, Stützpunktfeuerwehr 60 Aktive und Ortsfeuerwehr 40 Aktive.

 

c)      Für die Jugendfeuerwehren werden auch weiterhin die Zuschüsse gezahlt.

 

d)     Der Höchstbetrag für die Zuschüsse an die Jugendfeuerwehren, Zeltlagerteilnahme und Wettkampfteilnahme darf insgesamt 8.100,-- Euro jährlich nicht überschreiten und wird wie folgt aufgeteilt: 5.200,-- Euro als Zuschuss für die Jugendfeuerwehren, 2.150,-- Euro als Zuschuss für die Teilnahme am Zeltlager und 750,-- Euro für die Teilnahme an den Wettkämpfen auf Samtgemeinde- und Kreisebene.

 

e)     Der Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Billerbeck auf Bezuschussung der Arbeit in den Floriangruppen wird zunächst an den Gemeindekommandoausschuss der Feuerwehren zur Vorberatung verwiesen.