Betreff
1. Nachtragshaushaltsplan für das HJ 2007
Vorlage
222/1
Aktenzeichen
202001SG:Nachtrag 2007
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Der Entwurf des 1. Nachtragshaushaltsplanes für das HJ 2007 liegt allen Ratsmitgliedern vor.

Die Fachausschüsse haben sich mit den Veränderungen des Nachtragshaushaltsplanes befasst.

Falls zum vorliegenden Entwurf Änderungen empfohlen werden, wird im Verwaltungsausschuss bzw. Stadtrat entsprechend vorgetragen.

Wie dem 1. Nachtragshaushaltsplanentwurf zu entnehmen ist, wird nicht nur der bisher ausgewiesene Fehlbedarf abgebaut, sondern es wird dem Vermögenshaushalt mit 2.032.790,00 € ein Betrag zugeführt, der um 1.865.040,00 € über der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestzuführung  - das sind die Tilgungsausgaben -  liegt.

Diese positive Entwicklung ist zum größten Teil auf die Veränderungen im Unterabschnitt 9000 "Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen" zurückzuführen.

Aus diesem Unterabschnitt errechnet sich durch die Veränderungen des Nachtragshaushaltsplanes ein Überschuss in Höhe von 2.459.380,00 €.

Die Steuermehreinnahmen fließen in die Berechnung der Steuerkraftmesszahl ein, nach der Kreis- und Samtgemeindeumlage berechnet werden.

Unter Anwendung der Berechnungszahlen für das HJ 2007 errechnet sich aus den Steuermehreinnahmen eine Steuerkraftmesszahl in Höhe von 1.673.218,00 €.

Legt man den derzeitigen Hebesatz für Kreis- und Samtgemeindeumlage von zusammen 99 % zugrunde, errechnet sich eine Gesamtumlage in Höhe von 1.656.486,00 €.

Dieser Betrag muss also im HJ 2008 zur Verfügung stehen.

Über den Nachtragshaushaltsplan wird der allgemeinen Rücklage ein Betrag in Höhe von 2.221.200,00 € zugeführt.

Zusammen mit dem vorhandenen Bestand wird die Rücklage dann am Jahresende voraussichtlich einen Betrag in Höhe von 2.337.511,70 € ausweisen.

Um die Mehrbelastung bei den Umlagen im HJ 2008 ausgleichen zu können, schlägt die Verwaltung vor, vom Bestand der allgemeinen Rücklage einen Betrag in Höhe von 1.656.500,00 € mit einem Sperrvermerk zu versehen.

Nach Abzug des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbestand bleiben dann rd. 568.000,00 € zur freien Verfügung.

Im Investitionsprogramm sind die Maßnahmen aus dem "Integrierten Stadtentwicklungskonzept" mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 7.500.000,00 € enthalten.

Der Betrag ist auf die Jahre 2009 und 2010 je zur Hälfte aufgeteilt worden, wobei mit einem 75 %igen Zuschuss gerechnet wird.

Die notwendigen Eigenmittel stehen über Haushaltsausgabereste bzw. aus Rücklagenentnahmen zur Verfügung.

 

 

 


Keine


Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Stadtrat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)     der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das HJ 2007 nach Vorlage zuzustimmen,

 

b)     dem 1. Nachtragshaushaltsplan für das HJ 2007 mit seinen Bestandteilen und Anlagen nach dem vorliegenden Entwurf zuzustimmen,

 

c)     dem Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2006 - 2010 nach dem vorliegenden Entwurf zuzustimmen und

 

d)     vom voraussichtlich nach Abschluss der Jahresrechnung für das HJ 2007 vorhandenen Bestand der allgemeinen Rücklage in Höhe von rd. 2.337.500,00 € einen Betrag in Höhe von rd. 1.656.500,00 € mit einem Sperrvermerk zu versehen, um die Mehrbelastung bei der Kreis- und Samtgemeindeumlage aus den Steuermehreinnahmen des Nachtragshaushaltsplanes ausgleichen zu können.