Der Entwurf des 1.
Nachtragshaushaltsplanes für das HJ 2007 liegt allen Ratsmitgliedern vor.
Die Fachausschüsse
haben sich mit den Veränderungen des Nachtragshaushaltsplanes befasst.
Falls zum vorliegenden
Entwurf Änderungen empfohlen werden, wird im Verwaltungsausschuss bzw. Stadtrat
entsprechend vorgetragen.
Wie dem 1.
Nachtragshaushaltsplanentwurf zu entnehmen ist, wird nicht nur der bisher
ausgewiesene Fehlbedarf abgebaut, sondern es wird dem Vermögenshaushalt mit
2.032.790,00 € ein Betrag zugeführt, der um 1.865.040,00 € über der gesetzlich
vorgeschriebenen Mindestzuführung - das
sind die Tilgungsausgaben - liegt.
Diese positive
Entwicklung ist zum größten Teil auf die Veränderungen im Unterabschnitt 9000
"Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen"
zurückzuführen.
Aus diesem
Unterabschnitt errechnet sich durch die Veränderungen des
Nachtragshaushaltsplanes ein Überschuss in Höhe von 2.459.380,00 €.
Die Steuermehreinnahmen
fließen in die Berechnung der Steuerkraftmesszahl ein, nach der Kreis- und
Samtgemeindeumlage berechnet werden.
Unter Anwendung der
Berechnungszahlen für das HJ 2007 errechnet sich aus den Steuermehreinnahmen
eine Steuerkraftmesszahl in Höhe von 1.673.218,00 €.
Legt man den
derzeitigen Hebesatz für Kreis- und Samtgemeindeumlage von zusammen 99 %
zugrunde, errechnet sich eine Gesamtumlage in Höhe von 1.656.486,00 €.
Dieser Betrag muss
also im HJ 2008 zur Verfügung stehen.
Über den
Nachtragshaushaltsplan wird der allgemeinen Rücklage ein Betrag in Höhe von
2.221.200,00 € zugeführt.
Zusammen mit dem
vorhandenen Bestand wird die Rücklage dann am Jahresende voraussichtlich einen
Betrag in Höhe von 2.337.511,70 € ausweisen.
Um die Mehrbelastung
bei den Umlagen im HJ 2008 ausgleichen zu können, schlägt die Verwaltung vor,
vom Bestand der allgemeinen Rücklage einen Betrag in Höhe von 1.656.500,00 €
mit einem Sperrvermerk zu versehen.
Nach Abzug des
gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbestand bleiben dann rd. 568.000,00 € zur
freien Verfügung.
Im
Investitionsprogramm sind die Maßnahmen aus dem "Integrierten
Stadtentwicklungskonzept" mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 7.500.000,00
€ enthalten.
Der Betrag ist auf die
Jahre 2009 und 2010 je zur Hälfte aufgeteilt worden, wobei mit einem 75 %igen
Zuschuss gerechnet wird.
Die notwendigen
Eigenmittel stehen über Haushaltsausgabereste bzw. aus Rücklagenentnahmen zur
Verfügung.
Keine
Der
Verwaltungsausschuss beschließt, dem Stadtrat vorzuschlagen, folgenden
Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) beschließt,
a)
der 1.
Nachtragshaushaltssatzung für das HJ 2007 nach Vorlage zuzustimmen,
b)
dem 1.
Nachtragshaushaltsplan für das HJ 2007 mit seinen Bestandteilen und Anlagen
nach dem vorliegenden Entwurf zuzustimmen,
c)
dem
Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2006 - 2010 nach dem vorliegenden
Entwurf zuzustimmen und
d)
vom
voraussichtlich nach Abschluss der Jahresrechnung für das HJ 2007 vorhandenen
Bestand der allgemeinen Rücklage in Höhe von rd. 2.337.500,00 € einen Betrag in
Höhe von rd. 1.656.500,00 € mit einem Sperrvermerk zu versehen, um die
Mehrbelastung bei der Kreis- und Samtgemeindeumlage aus den Steuermehreinnahmen
des Nachtragshaushaltsplanes ausgleichen zu können.