Betreff
Offene Jugendarbeit in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) ab dem 1.01.2008 und Vorlage eines ersten Entwurfes für eine Konzeption der offenen Kinder- und Jugendarbeit
Vorlage
256/1
Aktenzeichen
510500SG:offene Jugendarbeit
Art
Sitzungsvorlage SG

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat in seiner Sitzung am 20.03.2007 beschlossen, ab dem 1.01.2008 die offene Jugendarbeit in der Samtgemeinde zu übernehmen.

Daneben besteht die Vorstellung, dass die Gliedgemeinden die Gebäude und Räume unentgeltlich zur Verfügung stellen und auch unterhalten. Die Samtgemeinde trägt die Personalkosten und die Aufwendungen für die notwendigen Sachmittel.

Zwischenzeitlich liegen von den Gemeinden Clenze, Bergen an der Dumme und Waddeweitz sowie von den Städten Lüchow (W.) und Wustrow (W.) entsprechende Zusagen vor, ab dem 1.01.2008 entsprechende Räume für die offene Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen bzw. sich an den Unterhaltungskosten zu beteiligen.

Die derzeitige Personalsituation im Bereich der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) sieht zurzeit wie folgt aus:

1      Sozialarbeiter                                    39          WoStd.

1      Sozialarbeiterin                                 20,25     WoStd.

1      Sozialarbeiterin                                 19,5       WoStd.

         Gesamtstundenzahl                      78,75     WoStd.

1      Zivildienstleistender                          39          WoStd.

2      Honorarkräfte                                    á 12       WoStd.

1      Honorarkraft                                       á 11       WoStd.

           

Mit diesem Personal lässt sich eine offene Jugendarbeit nur im eingeschränkten Maße durchführen. Bei Krankheit oder Urlaub besteht mit dieser Personalstärke nicht die Möglichkeit der entsprechenden Vertretung. Aus haftungsrechtlichen Gründen können Honorarkräfte ohne Jugendleiterausbildung oder 1-€-Kräfte alleine eine Einrichtung nicht öffnen. Bis vor zwei Jahren waren im Jugendzentrum Lüchow auch noch 1 ¾ Planstellen für das pädagogische Personal vorhanden und wegen der Aufwendungen für die Altersteilzeit in der Ruhephase wurde die ¾-Stelle vorübergehend nur mit zwei so genannten 400,--€-Kräften im Rahmen von Honorarverträgen besetzt. Auch können die Öffnungszeiten der Jugendtreffs im Raum Clenze mit den vorhandenen Stunden der dort beschäftigten Mitarbeiterin nicht abgedeckt werden. Um qualifizierte Arbeit in den Jugendzentren und Jugendtreff leisten zu können, ist es erforderlich, dass während der Öffnungszeiten auch überwiegend pädagogisches Personal anwesend ist.

Im Vergleich zu den 78,75 WoSt. bei der offenen Jugendarbeit in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) stehen für die offene Jugendarbeit in der Samtgemeinde Elbtalaue durch festangestellte MitarbeiterInnen 194,25 WoStd. zur Verfügung. Die Zahlungen für die vorgenannte Altersteilzeit sind ausgelaufen. Nach Ansicht der Verwaltung müsste daher die ¾-Stelle wieder ab dem 1.01.2008 besetzt werden.

Die Zuschüsse des Landkreises Lüchow-Dannenberg für die offene Jugendarbeit liegen ab dem Jahre 2008 bei voraussichtlich jährlich 120.000,-- €. Dem stehen die bereinigten Ausgaben mit rund 130.000,-- € im Haushaltsplanentwurf 2008 der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) gegenüber. Der gesamte mögliche Zuschuss des Landkreises wird aber nur ausgezahlt, wenn die Samtgemeinde und die beteiligten Mitgliedsgemeinden eine zweckgebundene Eigenquote von mindestens 50 % des Kreiszuschusses beisteuern. 

Grundlage der offenen Kinder- und Jugendarbeit soll die in der Anlage beigefügte Konzeption für die offene Kinder- und Jugendarbeit in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) sein. Der Konzeptentwurf ist ein erstes Arbeitspapier und soll nach den gesammelten Erfahrungen einer gemeinsamen Arbeit fortgeschrieben werden.


Zusätzliche Personalkosten in Höhe von ca. 28.000,-- € jährlich.


Der Samtgemeinderat beschließt, ab dem 1.01.2008 die zurzeit nicht besetzte ¾-Stelle für die offene Jugendarbeit wieder zu besetzen.

Der vorliegende Konzeptionsentwurf für die offene Kinder- und Jugendarbeit in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) wird zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, eine entsprechende Fortschreibung aufgrund der Erfahrungen einer gemeinsamen offenen Jugendarbeit zu gegebener Zeit vorzunehmen.