Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat in
seiner Sitzung am 20.03.2007 beschlossen, ab dem 1.01.2008 die offene
Jugendarbeit in der Samtgemeinde zu übernehmen.
Daneben besteht die Vorstellung, dass die
Gliedgemeinden die Gebäude und Räume unentgeltlich zur Verfügung stellen und
auch unterhalten. Die Samtgemeinde trägt die Personalkosten und die
Aufwendungen für die notwendigen Sachmittel.
Zwischenzeitlich liegen von den Gemeinden Clenze,
Bergen an der Dumme und Waddeweitz sowie von den Städten Lüchow (W.) und Wustrow
(W.) entsprechende Zusagen vor, ab dem 1.01.2008 entsprechende Räume für die
offene Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen bzw. sich an den Unterhaltungskosten
zu beteiligen.
Die derzeitige Personalsituation im Bereich der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) sieht zurzeit wie folgt aus:
1 Sozialarbeiter 39 WoStd.
1 Sozialarbeiterin 20,25 WoStd.
1 Sozialarbeiterin 19,5 WoStd.
Gesamtstundenzahl 78,75 WoStd.
1 Zivildienstleistender 39 WoStd.
2 Honorarkräfte á 12 WoStd.
1 Honorarkraft á 11 WoStd.
Mit diesem Personal lässt sich eine
offene Jugendarbeit nur im eingeschränkten Maße durchführen. Bei Krankheit oder
Urlaub besteht mit dieser Personalstärke nicht die Möglichkeit der
entsprechenden Vertretung. Aus haftungsrechtlichen Gründen können Honorarkräfte
ohne Jugendleiterausbildung oder 1-€-Kräfte alleine eine Einrichtung nicht
öffnen. Bis vor zwei Jahren waren im Jugendzentrum Lüchow auch noch 1 ¾
Planstellen für das pädagogische Personal vorhanden und wegen der Aufwendungen
für die Altersteilzeit in der Ruhephase wurde die ¾-Stelle vorübergehend nur
mit zwei so genannten 400,--€-Kräften im Rahmen von Honorarverträgen besetzt. Auch
können die Öffnungszeiten der Jugendtreffs im Raum Clenze mit den vorhandenen
Stunden der dort beschäftigten Mitarbeiterin nicht abgedeckt werden. Um
qualifizierte Arbeit in den Jugendzentren und Jugendtreff leisten zu können,
ist es erforderlich, dass während der Öffnungszeiten auch überwiegend
pädagogisches Personal anwesend ist.
Im Vergleich zu den 78,75 WoSt. bei
der offenen Jugendarbeit in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) stehen für die
offene Jugendarbeit in der Samtgemeinde Elbtalaue durch festangestellte MitarbeiterInnen
194,25 WoStd. zur Verfügung. Die Zahlungen für die vorgenannte Altersteilzeit
sind ausgelaufen. Nach Ansicht der Verwaltung müsste daher die ¾-Stelle wieder
ab dem 1.01.2008 besetzt werden.
Die Zuschüsse des Landkreises
Lüchow-Dannenberg für die offene Jugendarbeit liegen ab dem Jahre 2008 bei voraussichtlich
jährlich 120.000,-- €. Dem stehen die bereinigten Ausgaben mit rund 130.000,--
€ im Haushaltsplanentwurf 2008 der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) gegenüber.
Der gesamte mögliche Zuschuss des Landkreises wird aber nur ausgezahlt, wenn
die Samtgemeinde und die beteiligten Mitgliedsgemeinden eine zweckgebundene
Eigenquote von mindestens 50 % des Kreiszuschusses beisteuern.
Grundlage der offenen Kinder- und Jugendarbeit soll
die in der Anlage beigefügte Konzeption für die offene Kinder- und Jugendarbeit
in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) sein. Der Konzeptentwurf ist ein erstes
Arbeitspapier und soll nach den gesammelten Erfahrungen einer gemeinsamen
Arbeit fortgeschrieben werden.
Zusätzliche
Personalkosten in Höhe von ca. 28.000,-- € jährlich.
Der Samtgemeinderat beschließt, ab dem 1.01.2008 die
zurzeit nicht besetzte ¾-Stelle für die offene Jugendarbeit wieder zu besetzen.
Der vorliegende Konzeptionsentwurf für die offene
Kinder- und Jugendarbeit in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) wird zur
Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, eine entsprechende
Fortschreibung aufgrund der Erfahrungen einer gemeinsamen offenen Jugendarbeit
zu gegebener Zeit vorzunehmen.