Betreff
Einführung von Sonderöffnungszeiten in den Spielkreisen der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
Vorlage
259/1
Aktenzeichen
511201SG:ev.-luth. Spielkreis Küsten
Art
Sitzungsvorlage SG

Es liegt ein Antrag vom ev.-luth. Kinderspielkreis Küsten auf Einführung von sogenannten Sonderöffnungszeiten vor. Die regelmäßige Kernöffnungszeit in den Kinderspielkreisen – aber auch in den Kindergärten – liegt bei 4 Stunden. Aufgrund der persönlichen Situation vieler Eltern werden aber in den Kindergärten bei Bedarf bereits sogenannte Sonderöffnungszeiten vor und nach der Kernöffnungszeit bei mindestens 5 festen Anmeldungen angeboten. Bei bis zu einschließlich 10 Kindern im Rahmen der Sonderöffnung reicht für die Betreuung eine Betreuerin aus. In den Kinderspielkreisen mit in der Regel höchstens 20 Kindern war bisher dieser Bedarf nicht so vorhanden. Allerdings wird durch das dritte beitragsfreie Kindergartenjahr verstärkt der Bedarf auch dort geweckt, da auch Sonderöffnungszeiten von der Beitragsfreiheit mit eingeschlossen sind.

 

Der Kinderspielkreis Küsten hat für die Frühöffnung 10 feste Anmeldungen und für die Mittagsöffnung 7 Anmeldungen. Eine Sonderöffnungszeit beträgt jeweils ½ Stunde. Für die Sonderöffnungszeiten müssen sich die Eltern anteilmäßig in Höhe von 10 % ihres monatlich zu zahlenden Elternbeitrages pro Sonderöffnungszeit beteiligen. Die Mehrkosten für die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) als Defizitabdecker würden sich nach Abzug der höheren Elternbeiträge auf jährlich ca. 3.000,-- € bei zwei in Anspruch genommenen Sonderöffnungszeiten belaufen.

 

Auch aus den samtgemeindeeigenen Kinderspielkreisen gibt es entsprechende Nachfragen nach Sonderöffnungszeiten, speziell aus den Kinderspielkreisen Dangenstorf und Liepe. In Liepe wird seit einigen Jahren im Rahmen einer Experimentierphase eine verlängerte Öffnungszeit von jeweils 15 Minuten vor und nach der Kernöffnungszeit angeboten. Auch in diesen Spielkreisen besteht der Wunsch nach teilweise zwei Sonderöffnungszeiten von je ½ Stunde. Die Mehrkosten pro Kinderspielkreis würden sich auf jährlich auch rund 3.000,-- € bis 3.500,-- € bei zwei Sonderöffnungszeiten belaufen, je nach Bezahlung und Alter der entsprechenden Mitarbeiterinnen.

 

Nach einer Auskunft der Samtgemeinde Elbtalaue gibt es in den dortigen Kinderspielkreisen – bis auf eine Einrichtung – schon entsprechende Sonderöffnungszeiten bzw. sogar in einem Kinderspielkreis eine feste Öffnungszeit von 5 Stunden täglich. Auch in der letzten Einrichtung wird zurzeit über die Einführung von Sonderöffnungszeiten beraten.

 

Auch bei der Finanzierung der Kindergärten zahlt die Samtgemeinde im Rahmen der Jugendhilfevereinbarung einen gewissen Anteil an den Mehrkosten für die Sonderöffnungszeiten mit.

 

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg gewährt zurzeit einen jährlichen Zuschuss von 13.980,-- € für die Kinderspielkreise. Aufgrund einer Nachfrage wegen einer Beteiligung an den Mehrkosten für die Sonderöffnungszeiten wurde der Verwaltung mündlich mitgeteilt, dass es im Jahre 2008 keine höhere Beteiligung durch den Landkreis geben wird. Die Mehrkosten könnten auch dadurch gedeckt werden, dass der Landkreis die Zuschüsse für das dritte kostenlose Kindergartenjahr im vollen Umfang an die Samtgemeinden weitergibt. Hier erhält der Landkreis für einen Halbtagsplatz einen Landeszuschuss in Höhe von 120,-- € monatlich – egal ob Kindergarten- oder Kinderspielkreisplatz. Davon gibt der Landkreis nur den Gebührenausfall in den einzelnen Einrichtungen – für die Spielkreise der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) bedeutet dieses zwischen 46,-- € und 77,-- € – weiter. Der Restbetrag soll laut gesetzlicher Vorgaben vom Landkreis für sonstige Maßnahmen im Kindergartenbereich verwendet werden. Die Situation stellt sich für die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) bzw. für die Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Elbtalaue aber etwas anders als im Kindergartenbereich dar. Von den v. g. Kommunen erfolgt aufgrund vertraglicher Vereinbarungen für den Bereich der Kinderspielkreise und der kleinen Kindertagesstätten die Defizitabdeckung. Für die Kindergärten übernimmt der Landkreis das Risiko bei der Defizitabdeckung.

 

Hier gibt es – in Absprache mit der Samtgemeinde Elbtalaue und auch unter deren Federführung – die Forderung, dass vom Landkreis entweder der volle Landeszuschuss an die Samtgemeinden bzw. Gemeinden weitergeleitet wird oder dass der jährliche Festzuschuss von zur Zeit 13.980,-- € entsprechend angepasst wird. Die Ansicht, dass der gesamte Landeszuschuss von 120,-- € monatlich den Samtgemeinden bzw. Gemeinden in den Bereichen zusteht, wo sie auch Defizitzahler sind, wird vom Nds. Städte- und Gemeindebund geteilt

 

Um die Kinderspielkreise in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) für die Zukunft gerüstet zu haben, sollte nach Ansicht der Verwaltung, bei einem entsprechenden Bedarf – mindestens 7 feste Anmeldungen – auch in den Kinderspielkreisen Sonderöffnungszeiten angeboten werden.

 

Die Verwaltung wird daher beauftragt, mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg über einen höheren Zuschuss für die Kinderspielkreise und kleinen Kindertagesstätten wegen der Einführung von Sonderöffnungszeiten zu verhandeln. Falls dieses zu keinen Ergebnissen führen sollte, müsste der Vertrag vorsorglich bis spätestens 31.12. dieses Jahres zum 31.12.2008 gekündigt werden.

 


Jährliche Mehrkosten von maximal 3.000,-- € pro Kinderspielkreis bei zwei Sonderöffnungszeiten.

 


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, auch in den samtgemeindlichen Kinderspielkreisen und im ev.-luth. Kinderspielkreis in Küsten bei Bedarf Sonderöffnungszeiten einzuführen. Für eine Sonderöffnungszeit müssen mindestens 7 verbindliche Anmeldungen vorliegen.

 

Daneben wird die Verwaltung beauftragt, mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg über einen höheren Zuschuss für die Kinderspielkreise und kleinen Kindertagesstätten zu verhandeln. Falls kein einvernehmliches Ergebnis erzielt wird, wird die Verwaltung ermächtigt, die Verträge der ehemaligen Samtgemeinden Clenze und Lüchow vorsorglich zum 31.12.2008 zu kündigen. Ein ggf. erforderlicher Ratsbeschluss ist zu gegebener Zeit nachzuholen.