Es liegt ein Antrag vom ev.-luth. Kinderspielkreis
Küsten auf Einführung von sogenannten Sonderöffnungszeiten vor. Die regelmäßige
Kernöffnungszeit in den Kinderspielkreisen – aber auch in den Kindergärten – liegt
bei 4 Stunden. Aufgrund der persönlichen Situation vieler Eltern werden aber in
den Kindergärten bei Bedarf bereits sogenannte Sonderöffnungszeiten vor und
nach der Kernöffnungszeit bei mindestens 5 festen Anmeldungen angeboten. Bei
bis zu einschließlich 10 Kindern im Rahmen der Sonderöffnung reicht für die
Betreuung eine Betreuerin aus. In den Kinderspielkreisen mit in der Regel
höchstens 20 Kindern war bisher dieser Bedarf nicht so vorhanden. Allerdings
wird durch das dritte beitragsfreie Kindergartenjahr verstärkt der Bedarf auch
dort geweckt, da auch Sonderöffnungszeiten von der Beitragsfreiheit mit
eingeschlossen sind.
Der Kinderspielkreis Küsten hat für die Frühöffnung 10
feste Anmeldungen und für die Mittagsöffnung 7 Anmeldungen. Eine Sonderöffnungszeit
beträgt jeweils ½ Stunde. Für die Sonderöffnungszeiten müssen sich die Eltern
anteilmäßig in Höhe von 10 % ihres monatlich zu zahlenden Elternbeitrages pro
Sonderöffnungszeit beteiligen. Die Mehrkosten für die Samtgemeinde Lüchow
(Wendland) als Defizitabdecker würden sich nach Abzug der höheren
Elternbeiträge auf jährlich ca. 3.000,-- € bei zwei in Anspruch genommenen
Sonderöffnungszeiten belaufen.
Auch aus den samtgemeindeeigenen Kinderspielkreisen
gibt es entsprechende Nachfragen nach Sonderöffnungszeiten, speziell aus den
Kinderspielkreisen Dangenstorf und Liepe. In Liepe wird seit einigen Jahren im Rahmen
einer Experimentierphase eine verlängerte Öffnungszeit von jeweils 15 Minuten
vor und nach der Kernöffnungszeit angeboten. Auch in diesen Spielkreisen
besteht der Wunsch nach teilweise zwei Sonderöffnungszeiten von je ½ Stunde. Die
Mehrkosten pro Kinderspielkreis würden sich auf jährlich auch rund 3.000,-- €
bis 3.500,-- € bei zwei Sonderöffnungszeiten belaufen, je nach Bezahlung und
Alter der entsprechenden Mitarbeiterinnen.
Nach einer Auskunft der Samtgemeinde Elbtalaue gibt es
in den dortigen Kinderspielkreisen – bis auf eine Einrichtung – schon entsprechende
Sonderöffnungszeiten bzw. sogar in einem Kinderspielkreis eine feste
Öffnungszeit von 5 Stunden täglich. Auch in der letzten Einrichtung wird
zurzeit über die Einführung von Sonderöffnungszeiten beraten.
Auch bei der Finanzierung der Kindergärten zahlt die
Samtgemeinde im Rahmen der Jugendhilfevereinbarung einen gewissen Anteil an den
Mehrkosten für die Sonderöffnungszeiten mit.
Der Landkreis Lüchow-Dannenberg gewährt
zurzeit einen jährlichen Zuschuss von 13.980,-- € für die Kinderspielkreise.
Aufgrund einer Nachfrage wegen einer Beteiligung an den Mehrkosten für die
Sonderöffnungszeiten wurde der Verwaltung mündlich mitgeteilt, dass es im Jahre
2008 keine höhere Beteiligung durch den Landkreis geben wird. Die Mehrkosten
könnten auch dadurch gedeckt werden, dass der Landkreis die Zuschüsse für das
dritte kostenlose Kindergartenjahr im vollen Umfang an die Samtgemeinden weitergibt.
Hier erhält der Landkreis für einen Halbtagsplatz einen Landeszuschuss in Höhe
von 120,-- € monatlich – egal ob Kindergarten- oder Kinderspielkreisplatz.
Davon gibt der Landkreis nur den Gebührenausfall in den einzelnen Einrichtungen
– für die Spielkreise der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) bedeutet dieses
zwischen 46,-- € und 77,-- € – weiter. Der Restbetrag soll laut gesetzlicher
Vorgaben vom Landkreis für sonstige Maßnahmen im Kindergartenbereich verwendet werden.
Die Situation stellt sich für die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) bzw. für die
Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Elbtalaue aber etwas anders als im
Kindergartenbereich dar. Von den v. g. Kommunen erfolgt aufgrund vertraglicher
Vereinbarungen für den Bereich der Kinderspielkreise und der kleinen
Kindertagesstätten die Defizitabdeckung. Für die Kindergärten übernimmt der
Landkreis das Risiko bei der Defizitabdeckung.
Hier
gibt es – in Absprache mit der Samtgemeinde Elbtalaue und auch unter deren Federführung
– die Forderung, dass vom Landkreis entweder der volle Landeszuschuss an die
Samtgemeinden bzw. Gemeinden weitergeleitet wird oder dass der jährliche
Festzuschuss von zur Zeit 13.980,-- € entsprechend angepasst wird. Die Ansicht,
dass der gesamte Landeszuschuss von 120,-- € monatlich den Samtgemeinden bzw.
Gemeinden in den Bereichen zusteht, wo sie auch Defizitzahler sind, wird vom
Nds. Städte- und Gemeindebund geteilt
Um die Kinderspielkreise in der Samtgemeinde Lüchow
(Wendland) für die Zukunft gerüstet zu haben, sollte nach Ansicht der
Verwaltung, bei einem entsprechenden Bedarf – mindestens 7 feste Anmeldungen –
auch in den Kinderspielkreisen Sonderöffnungszeiten angeboten werden.
Die Verwaltung wird daher beauftragt, mit dem Landkreis
Lüchow-Dannenberg über einen höheren Zuschuss für die Kinderspielkreise und
kleinen Kindertagesstätten wegen der Einführung von Sonderöffnungszeiten zu
verhandeln. Falls dieses zu keinen Ergebnissen führen sollte, müsste der
Vertrag vorsorglich bis spätestens 31.12. dieses Jahres zum 31.12.2008
gekündigt werden.
Jährliche Mehrkosten von maximal 3.000,-- € pro
Kinderspielkreis bei zwei Sonderöffnungszeiten.
Der Samtgemeindeausschuss beschließt, auch in den
samtgemeindlichen Kinderspielkreisen und im ev.-luth. Kinderspielkreis in
Küsten bei Bedarf Sonderöffnungszeiten einzuführen. Für eine Sonderöffnungszeit
müssen mindestens 7 verbindliche Anmeldungen vorliegen.
Daneben wird die Verwaltung beauftragt, mit dem
Landkreis Lüchow-Dannenberg über einen höheren Zuschuss für die
Kinderspielkreise und kleinen Kindertagesstätten zu verhandeln. Falls kein
einvernehmliches Ergebnis erzielt wird, wird die Verwaltung ermächtigt, die
Verträge der ehemaligen Samtgemeinden Clenze und Lüchow vorsorglich zum
31.12.2008 zu kündigen. Ein ggf. erforderlicher Ratsbeschluss ist zu gegebener
Zeit nachzuholen.