Betreff
Antrag der CDU-Fraktion auf einen Zuschuss aus der Jugendhilfe für Hallenbenutzungsgebühren im Bereich des Jugendsports
Vorlage
260/1
Aktenzeichen
511200:Hallenbenutzungsgebühren
Art
Sitzungsvorlage SG

Es liegt ein Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) auf Bezuschussung der Hallenbenutzungsgebühren im Bereich des Jugendsports aus Mitteln der Jugendhilfe vor. Ausgezahlt werden sollte ein jährlicher fester Betrag pro gemeldeten Jugendlichen beim Kreissportbund. Der Betrag soll auf Grund der durchschnittlichen Hallenbenutzungsgebühren für Jugendliche ermittelt werden.

 

Nähere Erläuterungen zum Antrag werden von der CDU-Fraktion in den Sitzungen gegeben.

 

Zu den Mitteln der Jugendhilfe ist von Seiten der Verwaltung auszuführen, dass  vom Landkreis Lüchow-Dannenberg nur die Ausgaben für die offene Jugendarbeit bezuschusst werden. Für Ausgaben der Vereinsjugendarbeit gibt es keinen Zuschuss von Seiten des Landkreises. Evtl. Ausgaben für die Beteiligung an den Hallenbenutzungsgebühren müssten somit von der Samtgemeinde allein zur Verfügung gestellt werden.

 

Die Hallenzeiten in den Sporthallen werden an die Vereine pauschal von der Verwaltung vergeben. Welche Abteilungen mit welchen Sportarten in den Sporthallen trainieren und mit wie viel Jugendlichen ist der Verwaltung daher nicht bekannt.

 

Das Benutzungsentgelt beträgt zurzeit 3,-- € je angefangene Zeitstunde und Hallenteil. Bei 45 Nutzungen pro Jahr – welche der Abrechnung für die Hallenbenutzung zugrunde liegt – ergibt sich eine jährliche Gebühr von 135,-- € pro Hallenteil. Wenn man davon ausgeht, dass zwischen 10 und 15 Jugendlichen einen Hallenteil nutzen, ergeben sich daraus jährliche Kosten pro Jugendlichen zwischen 8,00 € und 13,50 €. Eine Anfrage beim Kreissportbund über die Anzahl der dort gemeldeten Jugendlichen ergab, dass insgesamt für die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) in den Vereinen – die im Kreissportbund Mitglied sind – ca. 2.700 Jugendliche aktiv sind. Davon kann nach Abzug einiger Vereine – die keine Turnhallen benutzen – davon ausgegangen werden, dass noch ca. 2.000 Jugendliche – zumindest in einigen Monaten des Jahres – die Turnhallen benutzen.

 

Um aber verlässliche Zahlen über die Anzahl der zu fördernden Jugendlichen und die genutzten Hallenzeiten zu erhalten, müssten bei den entsprechenden Vereinen konkrete Abfragen erfolgen.

 

Daneben liegt in diesem Zusammenhang ein Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Billerbeck an den Fachausschuss für Jugend und Sport auf Bezuschussung der Jugendarbeit in den Floriangruppen vor. Der Antrag wurde für den Feuerwehrbereich von dem Gemeindekommandoausschuss der Feuerwehren mit dem Hinweis abgelehnt, dass bei der Einführung der ersten Floriangruppen die ehemaligen 5 Gemeindebrandmeister beschlossen hatten, keine öffentlichen Mittel aus dem Feuerwehrbereich dafür bereitzustellen. Des Weiteren wird an die Floriangruppenwarte eine Aufwandsentschädigung gezahlt, um unter anderem die Aufwendung damit abzudecken.

 

Im Bereich der ehemaligen Samtgemeinde Clenze war es aber auch üblich, an Vereine für die Jugendarbeit einen Zuschuss zu zahlen. Da im Feuerwehrhaushalt keine zusätzlichen Mittel für die Jugendarbeit in den Floriangruppen zur Verfügung stehen, ist zu entscheiden, ob ggf. aus den Mitteln der Jugendarbeit ein Zuschuss – aus Gleichbehandlungsgründen dann aber an alle 10 in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) vorhandenen Floriangruppen – gezahlt wird.

 


Ein Haushaltsplanansatz für 2008 ist bisher nicht vorgesehen. Die voraussichtlichen jährlichen Zuschüsse würden wahrscheinlich zwischen 15.000,-- € und 20.000,-- € liegen und müssten ggf. im Haushaltplan 2008 bereitgestellt werden.