Bereits
vor der Entscheidung für einen Neubau im Industriegebiet „Dickstätte“ wurden
mit der Firma Artesan Gespräche über Erweiterungsbauten und die Aufstellung
eines Bebauungsplanes im Bereich des bestehenden Betriebes an der
Wendlandstraße geführt. Da eine Erweiterung am derzeitigen Standort aufgrund
von Grundstücksproblemen nicht kurzfristig möglich war, wurde der Neubau im
Industriegebiet in Angriff genommen. Trotzdem soll zukünftig eine Erweiterung
des Betriebes in der Wendlandstraße erfolgen. Dieses ist nur möglich, wenn für
diesen Bereich ein Bebauungsplan aufgestellt wird. Mit der Firma Artesan wurde
dieses erörtert und vereinbart, einen Bebauungsplan aufzustellen. Es wurde ein
städtebaulicher Vertrag zur anteiligen Übernahme der Planungskosten mit der
Artesan geschlossen.
Zwischenzeitlich
wurden Vorarbeiten für den Bebauungsplan durchgeführt. Die beabsichtigten
Festsetzungen wurden mit der Artesan und der Gewerbeaufsicht erörtert und von
diesen als machbar angesehen.
Um
der Artesan bezüglich der Planung Sicherheit zu geben, sollte ein
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst werden. Das Plangebiet
erfasst den Bereich zwischen der Wendlandstraße, dem in West-Ost-Richtung
verlaufenden Teil der Altmarkstraße mit der Verlängerung zur Bahntrasse und der
Bahntrasse selbst bis zum Bahnübergang Bergstraße.
Die
Planungskosten werden zu 50 % von der Firma Artesan getragen.
Der
Ausschuss für Umwelt, Bebauung und Grundstücksangelegenheiten beschließt, dem
Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss
zu fassen:
Der
Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, einen Bebauungsplan für den Bereich
der Artesan mit der Bezeichnung „Wendlandstraße/Altmarkstraße“ aufzustellen.
Das
Plangebiet erfasst den Bereich zwischen der Wendlandstraße, dem in
West-Ost-Richtung verlaufenden Teil der Altmarkstraße mit der Verlängerung zur
Bahntrasse und der Bahntrasse selbst bis zum Bahnübergang Bergstraße unter
Einbeziehung der an dieses Gebiet grenzenden Teile von Wendlandstraße und
Altmarkstraße. Es werden ein Gewerbegebiet sowie eingeschränkte Gewerbegebiete
ausgewiesen.