Betreff
Bebauungsplan "Wendlandstraße/Altmarkstraße" - Aufstellungsbeschluss -
Vorlage
284/1
Aktenzeichen
612605ST:Wendlandstraße
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Bereits vor der Entscheidung für einen Neubau im Industriegebiet „Dickstätte“ wurden mit der Firma Artesan Gespräche über Erweiterungsbauten und die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich des bestehenden Betriebes an der Wendlandstraße geführt. Da eine Erweiterung am derzeitigen Standort aufgrund von Grundstücksproblemen nicht kurzfristig möglich war, wurde der Neubau im Industriegebiet in Angriff genommen. Trotzdem soll zukünftig eine Erweiterung des Betriebes in der Wendlandstraße erfolgen. Dieses ist nur möglich, wenn für diesen Bereich ein Bebauungsplan aufgestellt wird. Mit der Firma Artesan wurde dieses erörtert und vereinbart, einen Bebauungsplan aufzustellen. Es wurde ein städtebaulicher Vertrag zur anteiligen Übernahme der Planungskosten mit der Artesan geschlossen.

 

Zwischenzeitlich wurden Vorarbeiten für den Bebauungsplan durchgeführt. Die beabsichtigten Festsetzungen wurden mit der Artesan und der Gewerbeaufsicht erörtert und von diesen als machbar angesehen.

 

Um der Artesan bezüglich der Planung Sicherheit zu geben, sollte ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst werden. Das Plangebiet erfasst den Bereich zwischen der Wendlandstraße, dem in West-Ost-Richtung verlaufenden Teil der Altmarkstraße mit der Verlängerung zur Bahntrasse und der Bahntrasse selbst bis zum Bahnübergang Bergstraße.


Die Planungskosten werden zu 50 % von der Firma Artesan getragen.


Der Ausschuss für Umwelt, Bebauung und Grundstücksangelegenheiten beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, einen Bebauungsplan für den Bereich der Artesan mit der Bezeichnung „Wendlandstraße/Altmarkstraße“ aufzustellen.

 

Das Plangebiet erfasst den Bereich zwischen der Wendlandstraße, dem in West-Ost-Richtung verlaufenden Teil der Altmarkstraße mit der Verlängerung zur Bahntrasse und der Bahntrasse selbst bis zum Bahnübergang Bergstraße unter Einbeziehung der an dieses Gebiet grenzenden Teile von Wendlandstraße und Altmarkstraße. Es werden ein Gewerbegebiet sowie eingeschränkte Gewerbegebiete ausgewiesen.