Betreff
Jahresabschluss des Eigenbetriebes "Kommunal-Service Lüchow" zum 31. Dezember 2006
Vorlage
291/1
Aktenzeichen
666201SG:Jahresabschlüsse/2006/Abschluss
Art
Sitzungsvorlage SG

Für den Eigenbetrieb ist für jedes Geschäftsjahr ein Jahresabschluss – bestehend aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie dem Anhang – unter Beachtung der Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung und des Handelsgesetzbuches aufzustellen. Die Werksleitung hat den Jahresabschluss einschließlich Lagebericht spätestens sechs Monate nach Schluss eines jeden Geschäftsjahres vorzulegen.

 

Der Jahresabschluss des „Kommunal-Service Lüchow“ zum 31. Dezember 2006 einschließlich Lagebericht wurde von der Werksleitung erstellt und dem Werksausschuss am 18. Juni 2007 vorgelegt. Der Jahresabschluss einschließlich Lagebericht für das Jahr 2006 ist als Bestandteil des Prüfungsberichtes des Rechnungsprüfungsamtes der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

 

Die Bilanz zum 31. Dezember 2006 schließt auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Summe von 1.186.970.93 € ab. Im Geschäftsjahr 2006 hat der Eigenbetrieb einen Jahresüberschuss in Höhe von 32.189,14 € erwirtschaftet.

 

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006 einschließlich Lagebericht wurde – mit Unterbrechungen – in der Zeit vom 12. Juni bis 30. Oktober 2007 durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg – Außenstelle Lüchow – geprüft. Das Rechnungsprüfungsamt hat dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006 und dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2006 mit Datum vom 20. Dezember 2007 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.


- entfällt -


Der Werksausschuss beschließt, dem Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a.)        den vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg – Außenstelle Lüchow – geprüften Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006 und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2006 des „Kommunal-Service Lüchow“ festzustellen,

 

b.)        den für das Geschäftsjahr 2006 ausgewiesenen Jahresgewinn in Höhe von 32.189,14 € auf neue Rechnung vorzutragen,

 

c.)        der Werksleitung gem. § 30 EigBetrVO für das Geschäftsjahr 2006 Entlastung zu erteilen.