Die Samtgemeinden
haben in jedem vierten Jahr durch Gesetzesänderung nunmehr in jedem fünften
Jahr Vorschlagslisten für die Schöffen aufzustellen. Der Präsident des
Landgerichts (Amtsgerichts) bestimmt in Anlehnung an die Einwohnerzahl die Zahl
der von jeder Gemeinde des Bezirks vorzuschlagenden Personen. Die Zahl der
vorzuschlagenden Personen für den Bereich der neuen Samtgemeinde Lüchow
(Wendland) wurde noch nicht übermittelt.
Die Vorschlagsliste
ist aber bis zum 01. Juli 2008 dem Amtsgericht Dannenberg vorzulegen.
Der Entwurf der
Vorschlagsliste der Schöffen für die Amtszeit 2009 bis 2013 wurde auf Grund von
Bewerbungen aus der Bevölkerung und Vorschlägen von den Parteien und
Wählergruppen aufgestellt.
Nach dem
Gerichtsverfassungsgesetz ist es erforderlich, dass der Beschluss über die
Vorschlagslist für die Schöffen mit einer 2/3-Mehrheit des Samtgemeinderates
gefasst wird.
keine
Der
Samtgemeindeausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die in der anliegenden Aufstellung bezeichneten
Personen in die Vorschlagsliste für die Schöffen aufzunehmen.