Betreff
Aufstellung von einer Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2013
Vorlage
327/1
Aktenzeichen
301201SG:Schöffenwahl 2009- 2013
Art
Sitzungsvorlage SG

Die Samtgemeinden haben in jedem vierten Jahr durch Gesetzesänderung nunmehr in jedem fünften Jahr Vorschlagslisten für die Schöffen aufzustellen. Der Präsident des Landgerichts (Amtsgerichts) bestimmt in Anlehnung an die Einwohnerzahl die Zahl der von jeder Gemeinde des Bezirks vorzuschlagenden Personen. Die Zahl der vorzuschlagenden Personen für den Bereich der neuen Samtgemeinde Lüchow (Wendland) wurde noch nicht übermittelt.

 

Die Vorschlagsliste ist aber bis zum 01. Juli 2008 dem Amtsgericht Dannenberg vorzulegen.

 

Der Entwurf der Vorschlagsliste der Schöffen für die Amtszeit 2009 bis 2013 wurde auf Grund von Bewerbungen aus der Bevölkerung und Vorschlägen von den Parteien und Wählergruppen aufgestellt.

 

Nach dem Gerichtsverfassungsgesetz ist es erforderlich, dass der Beschluss über die Vorschlagslist für die Schöffen mit einer 2/3-Mehrheit des Samtgemeinderates gefasst wird.


keine


Der Samtgemeindeausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die in der anliegenden Aufstellung bezeichneten Personen in die Vorschlagsliste für die Schöffen aufzunehmen.