Der
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat in seiner Sitzung
am 08.05.2008 beschlossen, dass für die allgemeine Vertretung des
Samtgemeindebürgermeisters eine Zeitbeamtenstelle einzurichten ist. Dazu ist es
u. a. erforderlich, durch eine 1. Nachtragshaushaltssatzung und einen
entsprechenden Nachtragshaushaltsplan die Stelle im Stellenplan zur Verfügung
zu stellen. Der im Entwurf vorliegende 1. Nachtragshaushaltsplan der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beinhaltet lediglich eine entsprechende Erhöhung
der Personalkosten für den allgemeinen Vertreter ab Oktober 2008. Weiter wurde
der Sollfehlbetrag des Haushaltsjahres 2007 in Höhe von 15.654.772,96 €
veranschlagt.
Die Gesamtsummen
stellen sich somit folgendermaßen dar:
Einnahmen = 12.921.260,00 €
Ausgaben = 29.663.520,00 €
Fehlbedarf = 16.742.260,00 €
Der strukturelle Fehlbetrag des HJ 2008 erhöht von
1.061.860,00 € auf 1.087.460,00 €. Die Anlagen des Nachtragshaushaltsplanes
(Finanzplan und Stellenplan) wurden entsprechend angepasst.
Durch den 1.
Nachtragshaushaltsplan hat sich der strukturelle Fehlbedarf um 25.600,00 €
erhöht.
Der
Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Samtgemeinderat vorzuschlagen, folgenden
Beschluss zu fassen:
Der Samtgemeinderat
beschließt,
a)
der 1.
Nachtragshaushaltssatzung für das HJ 2008 nach Vorlage zuzustimmen und
b)
dem 1.
Nachtragshaushaltsplan für das HJ 2008 mit seinen Bestandteilen und Anlagen
nach dem vorliegenden Entwurf zuzustimmen.