- Tennisanlage -
a) Beschluss über Stellungnahmen
b) Feststellungsbeschluss
Die
Stadt Lüchow (Wendland) hat auf Antrag des Eigentümers der Tennishalle in
Lüchow (Wendland) den Bebauungsplan für diesen Bereich im beschleunigten
Verfahren gemäß § 13 a BauGB geändert, um die von dem Eigentümer beabsichtigten
Veränderungen zu ermöglichen.
Grundsätzlich
ist es bei dieser Rechtslage ausreichend, den Flächennutzungsplan ohne
förmliches Verfahren „im Wege der Berichtigung anzupassen“ (§ 13 a Absatz 2
Nummer 2 BauGB). Eine derartige Berichtigung würde bei einer erneuten
Veränderung der Planung auch ohne Verfahren wieder verändert oder aufgehoben.
Aus Sicht der Verwaltung erscheint es sinnvoller, die Änderung des
Flächennutzungsplanes in einem förmlichen Verfahren unter Beteiligung der Gremien
der Samtgemeinde und der Öffentlichkeit durchzuführen, um einen
bestandskräftigen Flächennutzungsplan zu erhalten.
Im
vorliegenden Fall ergibt sich ein zusätzlicher Grund für ein förmliches
Verfahren. Bei Aufstellung des ursprünglichen Bebauungsplanes durch die Stadt
Lüchow (Wendland) wurde keine Änderung des Flächennutzungsplanes im
Parallelverfahren durchgeführt, sodass der Bereich der Tennishalle und der
Tennisplätze noch als Grünfläche - Parkanlage - dargestellt ist. Die 102.
Änderung stellt die Flächen entsprechend der vorhandenen Nutzungen
einschließlich der Fläche für die Erweiterung der Tennishalle als Sondergebiet
- Sport- und Freizeitanlage bzw. als Grünfläche - Tennisplätze - dar. Die
bestehende Wohnnutzung östlich der Tennisanlage wird nicht gesondert
dargestellt, da deren Erhalt kein langfristiges Entwicklungsziel aufgrund der
konkurrierenden Nutzungen sein kann. Die Wohnnutzung genießt Bestandsschutz und
ist im rechtsverbindlichen Bebauungsplan der Stadt Lüchow (Wendland) als
allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt.
Die
vorgezogene Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte vom 25. März
2008 bis 28. April 2008. Der Landkreis Lüchow-Dannenberg hat eine Stellungnahme
abgegeben, in der insbesondere darauf hingewiesen wird, dass Aussagen zu dem in
den Geltungsbereich einbezogenen Wohngrundstück zu treffen sind.
Die öffentliche
Auslegung erfolgte vom 28. Mai 2008 bis einschließlich 27. Juni 2008. Während
dieser Zeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Die
Flächennutzungsplanänderung wurde von der Verwaltung ausgearbeitet. Aufgrund
der Tatsache, dass es sich im Wesentlichen um eine längst erforderliche
Änderung handelt, können die Kosten dem Investor nicht in Rechnung gestellt
werden.
Der
Ausschuss für Bau, Verkehr, Wirtschaft und Tourismus beschließt, dem
Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgende Beschlüsse
zu fassen:
Der
Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,
a) über
die Stellungnahme des Landkreises Lüchow-Dannenberg wird wie folgt entschieden:
Zu 1. und 4.:
Die Begründung wird um Aussagen zu dem einbezogenen
WA-Gebiet ergänzt.
Zu 2.:
Die Beschreibung des Geltungsbereiches wird in der
Begründung berichtigt.
Zu 3. und 5.:
Begründung und Planzeichnung werden entsprechend
berichtigt.
b) die
102. Änderung des Flächennutzungsplanes wird festgestellt mit der Begründung
und dem Umweltbericht.