a) Beschluss über die Stellungnahmen
b) Feststellungsbeschluss
Der
Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat in seiner Sitzung am 12. Dezember
2007 den Aufstellungsbeschluss für die 58. Änderung des Flächennutzungsplanes
für eine Erweiterung des Altenheimes St. Georg in Lüchow und die Errichtung von
betreuten Altenwohnungen in Verbindung mit dem Altenheim gefasst.
Nach
Ausarbeitung der Planung wurde das 1. Beteiligungsverfahren vom 28. Februar bis
zum 07. April 2008 durchgeführt.
Es
sind Stellungnahmen eingegangen von der E.ON Avacon, der GLL Lüneburg, dem
Kirchenkreisamt, dem Landkreis Lüchow-Dannenberg und dem NLWKN (Nds.
Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz).
Das
Kirchenkreisamt hat sich zu Ausgleichsflächen und zur Zuwegung über den
Deichverteidigungsweg geäußert. Die Stellungnahme des NLWKN bezieht sich
ebenfalls auf mögliche Ausgleichsflächen. Auch der Landkreis hat Aussagen zu
diesem Punkt gemacht und ergänzende Ausführungen zur Drawehner Jeetzel einschließlich
der Randbereiche gefordert.
Nachdem
in Zusammenarbeit mit dem Verein Altenhilfe Flächen für die erforderlichen
Ausgleichsmaßnahmen gefunden worden waren, wurde mit dem überarbeiteten Entwurf
das 2. Beteiligungsverfahren gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung vom
18. Juni bis einschließlich 18. Juli 2008 durchgeführt. Der Landkreis
Lüchow-Dannenberg hat eine erneute Stellungnahme abgegeben und sich nochmals
zum Gewässerrandstreifen der Drawehner Jeetzel sowie zu den Ausgleichsmaßnahmen
geäußert.
Die Stellungnahme
bewirkt keine Änderung der Planung. Das Verfahren kann abgeschlossen werden.
Die Kosten der Planung werden
gemäß städtebaulichem Vertrag und Beschluss des Samtgemeindeausschusses vom
17.04.2007 zu 50 % vom Antragsteller getragen.
Der
Ausschuss für Bau, Verkehr, Wirtschaft und Tourismus beschließt, dem
Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
vorzuschlagen, folgende Beschlüsse zu fassen:
Der
Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt:
a)
Über die Stellungnahmen wird wie in den Anlagen aufgeführt entschieden.
b)
Die 58. Änderung des Flächennutzungsplanes wird festgestellt mit der Begründung
und dem Umweltbericht.