Betreff
58. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der ehemaligen Samtgemeinde Lüchow in der Stadt Lüchow (Wendland) - Altenheim St. Georg
a) Beschluss über die Stellungnahmen
b) Feststellungsbeschluss
Vorlage
376/1
Aktenzeichen
612009SG:58. Änderung Lüchow
Art
Sitzungsvorlage SG

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2007 den Aufstellungsbeschluss für die 58. Änderung des Flächennutzungsplanes für eine Erweiterung des Altenheimes St. Georg in Lüchow und die Errichtung von betreuten Altenwohnungen in Verbindung mit dem Altenheim gefasst.

Nach Ausarbeitung der Planung wurde das 1. Beteiligungsverfahren vom 28. Februar bis zum 07. April 2008 durchgeführt.

Es sind Stellungnahmen eingegangen von der E.ON Avacon, der GLL Lüneburg, dem Kirchenkreisamt, dem Landkreis Lüchow-Dannenberg und dem NLWKN (Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz).

Das Kirchenkreisamt hat sich zu Ausgleichsflächen und zur Zuwegung über den Deichverteidigungsweg geäußert. Die Stellungnahme des NLWKN bezieht sich ebenfalls auf mögliche Ausgleichsflächen. Auch der Landkreis hat Aussagen zu diesem Punkt gemacht und ergänzende Ausführungen zur Drawehner Jeetzel einschließlich der Randbereiche gefordert.

 

Nachdem in Zusammenarbeit mit dem Verein Altenhilfe Flächen für die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen gefunden worden waren, wurde mit dem überarbeiteten Entwurf das 2. Beteiligungsverfahren gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung vom 18. Juni bis einschließlich 18. Juli 2008 durchgeführt. Der Landkreis Lüchow-Dannenberg hat eine erneute Stellungnahme abgegeben und sich nochmals zum Gewässerrandstreifen der Drawehner Jeetzel sowie zu den Ausgleichsmaßnahmen geäußert.

 

Die Stellungnahme bewirkt keine Änderung der Planung. Das Verfahren kann abgeschlossen werden.


 

Die Kosten der Planung werden gemäß städtebaulichem Vertrag und Beschluss des Samtgemeindeausschusses vom 17.04.2007 zu 50 % vom Antragsteller getragen.

 

 


Der Ausschuss für Bau, Verkehr, Wirtschaft und Tourismus beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) vorzuschlagen, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt:

 

a) Über die Stellungnahmen wird wie in den Anlagen aufgeführt entschieden.

 

b) Die 58. Änderung des Flächennutzungsplanes wird festgestellt mit der Begründung

    und dem Umweltbericht.