Die Stadt Lüchow (Wendland)
ist Eigentümerin folgender in der Gemarkung Rehbeck gelegener Grundstücke:
Flur Flurstück Größe -insgesamt-
1.) 2 214/8 17.916 m²
2.) 2 219/2 5.009 m²
3.) 2 220/5 5.704 m²
4.) 2 230 4.456 m²
5.) 2 229 5.182 m²
6.) 1 90/1 8.120 m²
Herr Alfred Schröder, OT.
Rehbeck, hat mit Schreiben vom 17.07.2008 angefragt, ob die Stadt Lüchow
(Wendland) die Grundstücke verkaufen bzw. teilweise verkaufen würde. Es handelt
sich um Wegeflächen.
Zu 1.)
Von diesem Weg möchte Herr
Schröder ca. 3.500 m² erwerben, da die Fläche zwischen seinen Grundstücken
liegt und von keinem anderen genutzt werden kann.
Zu 2.)
Diesen Weg möchte Herr
Schröder in der kompletten Größe kaufen. Dort ist Herr Schröder nur zum Teil
Anlieger. Die anderen Anlieger haben ihr Einverständnis erteilt. Es soll ein
grundbuchlich abgesichertes Wegerecht eingetragen werden.
Zu 3.)
Hier möchte Herr Schröder
die markierte Teilfläche erwerben. Eine Einverständniserklärung des Anliegers
Karl Schröder ist ebenfalls beigefügt, so dass auch hier ein grundbuchlich
abgesichertes Wegerecht eingetragen werden muss.
Zu 4.)
Herr Schröder möchte hier
die Teilfläche von ca. 3.000 m² kaufen. Die Restfläche müsste bleiben, um für
die dortigen Anlieger die Überfahrt zu sichern.
Zu 5.)
Hier möchte Herr Schröder
den ganzen Weg erwerben. Diese Fläche möchte Herr Schröder wegen dem schönen
Baumbestand als Weg erhalten.
Zu 6.)
Diese Fläche möchte Herr
Schröder mit einer Restgröße von ca. 2.100 m² am Ende des Weges erwerben.
Für Wegeflächen ist kein
Richtwert festgelegt. Wenn die Stadt Straßen- und Wegeflächen ankauft, zahlt
sie in der Regel 50 % vom jeweiligen Richtwert. Entsprechend sollte auch bei
einem Verkauf verfahren werden.
Der Richtwert für
Ackerflächen liegt in diesem Bereich bei 0,60 €/m², somit würde sich ein
Kaufpreis von 0,30 €/m² ergeben.
Es wird ein Kaufpreis
erzielt.
Der Verwaltungsausschuss
beschließt, an Herrn Alfred Schröder, OT. Rehbeck, Rosenweg, 29439 Lüchow
(Wendland) die vorgenannten Flächen zu folgenden Bedingungen zu verkaufen:
a) Der Kaufpreis beträgt
0,30 €/m².
b) Die Kosten der
Vertragsabwicklung einschließlich der Vermessungskosten trägt der
Käufer.
c) Für die Eigentümer Karl
Schröder und Hans-Jürgen und Jutta Kehbein sind
grundbuchlich abgesicherte Wegerechte
einzutragen.