Betreff
Grundstücksbereinigungen; hier: Teilwegeflächen in der Gemarkung Rehbeck
Vorlage
378/1
Aktenzeichen
232003ST:0017
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Die Stadt Lüchow (Wendland) ist Eigentümerin folgender in der Gemarkung Rehbeck gelegener Grundstücke:

 

Flur                              Flurstück                     Größe -insgesamt-   

1.)        2                                  214/8                                      17.916 m²     

2.)        2                                  219/2                                       5.009 m²

3.)        2                                  220/5                                       5.704 m²

4.)        2                                  230                                           4.456 m²

5.)        2                                  229                                           5.182 m²

6.)        1                                  90/1                                          8.120 m²      

 

Herr Alfred Schröder, OT. Rehbeck, hat mit Schreiben vom 17.07.2008 angefragt, ob die Stadt Lüchow (Wendland) die Grundstücke verkaufen bzw. teilweise verkaufen würde. Es handelt sich um Wegeflächen.           

 

Zu 1.)

Von diesem Weg möchte Herr Schröder ca. 3.500 m² erwerben, da die Fläche zwischen seinen Grundstücken liegt und von keinem anderen genutzt werden kann.

 

Zu 2.)

Diesen Weg möchte Herr Schröder in der kompletten Größe kaufen. Dort ist Herr Schröder nur zum Teil Anlieger. Die anderen Anlieger haben ihr Einverständnis erteilt. Es soll ein grundbuchlich abgesichertes Wegerecht eingetragen werden.

 

Zu 3.)

Hier möchte Herr Schröder die markierte Teilfläche erwerben. Eine Einverständniserklärung des Anliegers Karl Schröder ist ebenfalls beigefügt, so dass auch hier ein grundbuchlich abgesichertes Wegerecht eingetragen werden muss.

 

Zu 4.)

Herr Schröder möchte hier die Teilfläche von ca. 3.000 m² kaufen. Die Restfläche müsste bleiben, um für die dortigen Anlieger die Überfahrt zu sichern.

 

Zu 5.)

Hier möchte Herr Schröder den ganzen Weg erwerben. Diese Fläche möchte Herr Schröder wegen dem schönen Baumbestand als Weg erhalten.

 

Zu 6.)

Diese Fläche möchte Herr Schröder mit einer Restgröße von ca. 2.100 m² am Ende des Weges erwerben.

 

Für Wegeflächen ist kein Richtwert festgelegt. Wenn die Stadt Straßen- und Wegeflächen ankauft, zahlt sie in der Regel 50 % vom jeweiligen Richtwert. Entsprechend sollte auch bei einem Verkauf verfahren werden.

Der Richtwert für Ackerflächen liegt in diesem Bereich bei 0,60 €/m², somit würde sich ein Kaufpreis von 0,30 €/m² ergeben.                          


Es wird ein Kaufpreis erzielt.


Der Verwaltungsausschuss beschließt, an Herrn Alfred Schröder, OT. Rehbeck, Rosenweg, 29439 Lüchow (Wendland) die vorgenannten Flächen zu folgenden Bedingungen zu verkaufen:

 

a) Der Kaufpreis beträgt 0,30 €/m².

 

b) Die Kosten der Vertragsabwicklung einschließlich der Vermessungskosten trägt der

    Käufer.

 

c) Für die Eigentümer Karl Schröder und Hans-Jürgen und Jutta Kehbein sind

    grundbuchlich abgesicherte Wegerechte einzutragen.