Die Stadt Lüchow
(Wendland) hat am 02.10.2007 dem Nds. Ministerium für Soziales, Frauen, Familie
und Gesundheit im Rahmen der EU-Förderung „Schwerpunkt 4“ ein integriertes städtisches
Entwicklungs- und Wachstumskonzept vorgelegt.
Die eingereichten
Maßnahmen einschl. der dazugehörigen Kosten sind im Überblick der Anlage 1
(Finanzierungsplan) zu entnehmen. Insgesamt ist danach ein Bauvolumen von
7.500.000,00 Euro eingereicht und ein Zuschuss von „EFRE- 75 %“ = 5.625.000,00
Euro beantragt worden.
Mit Schreiben vom
13.05.2008 hat das Nds. Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und
Gesundheit der Stadt Lüchow (Wendland) für die Umsetzung des Konzeptes Mittel
des EFRE bis zur Höhe von 2.400.000,00 Euro zur Verfügung gestellt (siehe
Anlage 3). Das bedeutet bei einer EFRE-Förderung von 75 % ein Gesamtvolumen von
3.200.000,00 Euro.
In dem Schreiben des
MS vom 13.05.2008 sind folgende Bedingungen festgelegt:
- Die Mittel sind ausschließlich für
förderungsfähige Maßnahmen in dem Förderge- biet
einzusetzen, das in der Übersichtskarte auf Seite 39 des Konzepts darge- stellt ist. Die Erweiterung oder
Einschränkung des Fördergebietes ist nur mit vor- heriger Zustimmung des MS möglich.
- Die Mittel sind vorrangig einzusetzen
für die Realisierung der Maßnahme Nr. 7.1
– Verkehrsmaßnahmen Gesamtkonzept.
- Ausgeschlossen von einer Förderung
werden die Vorhaben Nr. 2.2 – Stadtkunst- projekte
in den Geschäftsstraßen, Nr. 8.2 –
Mehrzweckhalle Schulgebäude und Nr.
8.3 – Kanusteg Theodor-Körner-Straße.
- Darüber hinaus können die Mittel auch
für andere Maßnahmen des Konzeptes verwendet
werden.
Am 11.03.2008 fand bei
der Regierungsvertretung in Lüneburg ein Gespräch, an dem Herr Hochschulz, Herr
Hallebach, Herr BM Schultz sowie Herr Zöllner und Herr Hanus teilnahmen, statt.
Hier wurde angekündigt, dass die Maßnahme Nr. 7.1 – Verkehrsmaßnahmen
Gesamtkonzept mit Gesamtkosten in Höhe von 3.116.134,00 Euro gefördert werden
soll, was eine Förderung in Höhe von 2.337.100,50 Euro bedeutet. Die Stadt
konnte in diesem Gespräch deutlich machen, dass zur Realisierung des Verkehrskonzeptes
auch die Maßnahmen 2.6 – Fahrradstellplätze und 2.7 – öffentliche Toiletten
gehören.
Nach kurzer Diskussion
wurde bei diesem Termin zugesagt, der Stadt insgesamt 2.400.000,00 Euro
EFRE-Mittel zur Verfügung zu stellen.
Am 07.08.2008 waren
Frau Dr. Burgdorf und Herr Hallebach aus dem MS in Lüchow (Wendland) und haben
bei einer Besichtigung der Stadt die Auslegung des Schreibens vom 13.05.2008
nochmals konkretisiert, das Ergebnis ist in Anlage 4 zusammengefasst.
Für die Stadt Lüchow
(Wendland) stellt sich die Lage mit dem Schreiben des MS vom 13.05.2008 und den
aufgeführten Konkretisierungen wie folgt dar:
- Insgesamt werden EFRE-Mittel in Höhe
von 2.400.000,00 Euro zur Verfügung gestellt.
- Ausgeschlossen von der Förderung sind
die Vorhaben Nr. 2.2 – Stadtkunstpro- jekte
in den Geschäftsstraßen, Nr. 8.2 – Mehrzweckhalle Schulgebäude und Nr. 8.3. Kanusteg Theodor-Körner-Straße.
Faktisch ausgeschlossen sind
weiterhin Nr. 8.1 – Fahrstuhl Ratskeller sowie Nr. 3.1 – Umnutzung der Avacon-Halle, da Betrieben mit Einnahmen
diese auf 25 Jahre der möglichen
Förderung gegengerechnet werden.
- Die Mittel sind vorrangig einzusetzen
für die Realisierung der Maßnahme Nr. 7.1 –
Verkehrsmaßnahmen Gesamtkonzept. Darüber hinaus können die Mittel auch für andere Maßnahmen des Konzeptes
verwendet werden.
- Für die ausgeschlossenen Maßnahmen
müssten möglicherweise andere Förder- töpfe
gesucht werden, wobei aus Sicht der Verwaltung auf eine Realisierung des Kanusteges Theodor-Körner-Straße
verzichtet werden sollte. Verschiedene Gruppen
(Landkreis, Tourismus, Sportvereine etc.) versuchen gerade, ein Kon- zept zum Kanuwandern entlang der Jeetzel von
Dannenberg/Elbe bis Salzwedel zu
erarbeiten. Hier sind viele kleine Maßnahmen geplant. Der geplante Kanusteg (130.000,00 Euro Bausumme) passt nicht in
dieses Bild.
Die Maßnahme Nr. 7.1 –
Verkehrsmaßnahme Gesamtkonzept beinhaltet mehrere Abschnitte und dient im
Wesentlichen dazu, den Verkehr in der Innenstadt nach Fertigstellung der
Ortsumgehung neu zu ordnen, wobei ein großer Schwerpunkt darauf gelegt wurde,
Fahrradfahrer und Fußgänger sicher vom Stadtrand in die Innenstadt zu führen
und die Fahrbahn der Innenstadt neu zu gestalten (siehe Anlage 2). Die
Gesamtkosten betragen 3.120.000,00 Euro. Wenn man dann die dazugehörige
Maßnahme 2.6 - Fahrradstellplätze mit 60.000,00 Euro und Nr. 2.7 – öffentliche
Toiletten mit 130.000,00 Euro dazurechnet, ergeben sich Gesamtkosten in Höhe
von 3.310.000,00 Euro.
Da mögliche Einnahmen
(Beiträge, Beträge für unterlassene Unterhaltung der abzustufenden
Bundesstraße) gegengerechnet werden müssen, sind die Maßnahmen
- Nr. 7.1 – Verkehrsmaßnahmen
Gesamtkonzept
- Nr. 2.6 – Fahrradstellplätze
- Nr. 2.7 – öffentliche Toiletten
finanziert.
Wenn nach
Fertigstellung dieser Maßnahmen noch Mittel zur Verfügung stehen, sollten aus
Sicht der Verwaltung Maßnahmen in der aufgeführten Reihenfolge verwirklicht
werden:
- Nr. 7.2 – Fußweg Drawehner Jeetzel =
110.000,00 Euro
- Nr. 1.2 – Gestaltung des
Burgbereiches = 110.000,00 Euro
- Nr. 1.1 – Sanierung des Amtsturmes =
280.000,00 Euro
Die Realisierung
dieser Maßnahmen 7.2, 1.2 und 1.1 kann aber erst frühestens 2011/2012 erfolgen,
da die geplanten Verkehrsmaßnahmen in der Innenstadt erst nach Fertigstellung
der Ortsumgehung nach 2010 realisiert
werden können.
Die Eigenmittel in
Höhe von 800.000,00 Euro - bei zugesagten Fördermitteln in Höhe von
2.400.000,00 Euro - stehen im Haushalt zur Verfügung.
Der Ausschuss für
Umwelt, Bebauung und Grundstücksangelegenheiten sowie der Ausschuss für
Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Kultur beschließen, dem
Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat der Stadt Lüchow (Wendland) vorzuschlagen,
folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) beschließt:
- Die weiteren Planungen zum Bau eines
Kanusteges Theodor-Körner-Straße werden
eingestellt.
- Mit EFRE-Mitteln werden vorrangig
folgende Maßnahmen nach dem vom MS ge- förderten
integrierten städtischen Entwicklungs- und Wachstumskonzept geplant und zur Bewilligung bei der N-Bank
eingereicht:
Nr. 7.1 – Verkehrsmaßnahmen
Gesamtkonzept
Nr. 2.6 – Fahrradstellplätze
Nr. 2.7 – öffentliche Toiletten
Die Detailplanungen
jeder Einzelmaßnahme sind unter Beteiligung der Öffentlichkeit von den Gremien
zu beschließen:
- Sobald gesicherte Erkenntnisse
vorliegen, dass die Fördermittel bei den vorge- nannten
Maßnahmen nicht aufgebraucht werden oder wenn aus Rückflüssen von anderen Gemeinden weitere Fördermittel
zur Verfügung stehen, sollen folgende Projekte
verwirklicht werden:
Nr. 7.2 – Fußweg Drawehner Jeetzel
Nr. 1.2 – Gestaltung des
Burgbereiches
Nr. 1.1 – Sanierung des Amtsturmes