Betreff
Neuanpflanzung von Hecken am Wirtschaftsweg Saaße - Rote Scheune, westliche Straßenseite
Grundsatzentscheidung und Antrag der CDU Fraktion im Rat der Stadt Lüchow (Wendland)
Vorlage
388/1
Aktenzeichen
661802ST:Rehbeck u. andere
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Die CDU Fraktion im Rat der Stadt Lüchow (Wendland) hat mit Datum vom 14. Juli 2008 den Antrag gestellt, am Wirtschaftsweg Saaße - Rote Scheune Neuanpflanzungen vorzunehmen.

 

Grundsätzlich sind derartige Initiativen zu unterstützen und zu begrüßen. Jedoch sollte man bei Neuanpflanzungen von Hecken an Wegesrändern nicht die Fehler der Vergangenheit wiederholen. Bei vielen dieser Hecken aus der Vergangenheit zeigt sich, dass der Platzbedarf sowohl für die Fahrbahn als auch für die anliegenden Grundstücke zu gering bemessen war. Die daraus resultierenden jährlichen Rückschnitte bzw. nicht durchgeführte Pflegemaßnahmen entlang der Ackergrundstücke sorgen immer wieder für großen Ärger.

 

Daher sollten bei Neuanpflanzungen folgenden Bedingungen, die vom Antragsteller zu leisten sind, eingehalten werden:

 

-        Bei einer Breite von 3,00 m des Wirtschaftsweges sollte die Anpflanzung 2,00 m vom Fahrbahnrand beginnen und zur Ackergrenze sollte ebenfalls ein 2,00 m breiter Streifen liegen bleiben. Somit ergibt sich bei einseitiger Bepflanzung eine Mindestbreite von 4 m bis 5 m vom Fahrbahnrand aus gesehen. Bei beidseitiger Bepflanzung muss eine Mindestwegebreite von 11 m bis 12 m vorhanden sein.

 

-        Derartige Maßnahmen sollten nur durchgeführt werden, wenn auch die Anlieger dieser Maßnahme zustimmen.

 

-        Vorweg muss geprüft werden, ob Leitungen Dritter im Weg verlegt worden sind.

 

-        Die Herstellung und Einmessung der Grenzen kann nicht von der Stadt Lüchow (Wendland) geleistet werden. Eine Beauftragung des Katasteramtes würde erhebliche Kosten nach sich ziehen. Insofern sollten sich die Organisatoren mit den Anliegern über die Lage der Hecke einigen, ohne dass große Vermessungskosten entstehen.

 

-        Die anschließende Pflege sollte auch bei den Organisatoren der Maßnahme verbleiben.



Der Ausschuss für Umwelt, Bebauung und Grundstücksangelegenheiten beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Antrag der CDU Fraktion grundsätzlich zuzustimmen. Voraussetzung ist allerdings, dass die o. g. Bedingungen vertraglich abgesichert werden.