Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) - Förderperiode 2007 bis 2013 -
Antragstellung für Maßnahmen des ländlichen Wegebaus nach den Förderrichtlinien zur integrierten ländlichen Enwicklung (ZILE)
Auf Anregung aus dem
Ausschuss für Umwelt, Bebauung und Grundstücksangelegenheiten haben alle
Ortsvertrauensleute der Stadt Lüchow (Wendland) Pläne mit eingezeichneten
Wirtschaftswegen eingereicht, die aus ihrer Sicht einer Sanierung bedürfen.
Insgesamt wurden 46 Wirtschaftswege genannt, die aus den beigefügten Anlagen 1
und 2 ersichtlich sind. Bei einer Bereisung soll der Ausschuss für Umwelt,
Bebauung und Grundstücksangelegenheiten auf dieser Grundlage eine Prioritätenliste
erstellen, die zur Antragstellung für Maßnahmen des ländlichen Wegebaues dienen
soll.
Nach derzeitigem Stand
erhält die Stadt Lüchow (Wendland) aus diesem Programm eine Förderhöhe von 40 %
der Nettokosten, dass sind ca. 33,6 % der Gesamtkosten. Die Bruttokosten der
einzelnen Wirtschaftswege sind in Anlage 1 ebenfalls aufgeführt. Antragstellung
für Maßnahmen im Jahr 2009 ist voraussichtlich der Januar 2009. Insgesamt läuft
dieses Programm bis zum Jahr 2013.
Bereitstellung von
Eigenmittel in Höhe von _________________ €.
Der Ausschuss für
Umwelt, Bebauung und Grundstücksangelegenheiten empfiehlt, dem
Verwaltungsausschuss vorzuschlagen, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss
zu fassen:
Der Rat der Stadt Lüchow
(Wendland) beschließt, die Wirtschaftswege Nummern
______________________________ aus der Anlage 1 mit den Gesamtkosten in Höhe
von _______________ € zur Aufnahme in das Programm des ländlichen Wegebaues
nach den Förderrichtlinien zur integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE)
einzureichen. Die notwendigen Eigenmittel in Höhe von _________________ €
werden im Haushalt ________ bereitgestellt.