Betreff
Vorlage Prüfungsberichte der Samtgemeinden Clenze und Lüchow (Wendland) HJ 2006
Vorlage
396/1
Aktenzeichen
202501SG:2006/SG Clenze
Art
Sitzungsvorlage SG

Die Niedersächsische Gemeindeordnung schreibt in § 100 vor, dass die Jahresrechnung innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres aufzustellen ist.

Der Bürgermeister hat die Vollständigkeit und Richtigkeit der Jahresrechnung festzustellen und sie mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes und seiner Stellungnahme zu diesem Bericht dem Rat vorzulegen. Der Rat muss gemäß § 101 NGO über die Jahresrechnung bis spätestens 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres beschließen und zugleich über die Entlastung entscheiden.

Die Jahresrechnungen für das Haushaltsjahr 2006 wurden für die Samtgemeinde Clenze am 03.02.2007 und für die Samtgemeinde Lüchow am 18.04.2007 aufgestellt und jeweils vom Samtgemeindebürgermeister auf Vollständigkeit und Richtigkeit festgestellt.

 

Die Rechnung der Samtgemeinde Clenze schließt wie folgt ab:

 

Verwaltungshaushalt

  Einnahmen                               =        4.417.159,66 €

  Ausgaben                                =      13.331.821,73 €

  Fehlbetrag                               =        8.914.662,07 €

 

Vermögenshaushalt

  Einnahmen                               =            306.904,29 €

  Ausgaben                                =            306.904,29 €

 

Die Rechnung der Samtgemeinde Lüchow schließt wie folgt ab:

 

Verwaltungshaushalt

  Einnahmen                               =        9.344.159,50 €

  Ausgaben                                =      17.972.370,63 €

  Fehlbetrag                               =        8.628.211,13 €

 

Die jeweiligen Berichte des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der Jahresrechnungen für das Haushaltsjahr 2006 sind der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zugeleitet worden.

 

Während des geprüften Zeitraumes nahm in der Zeit vom 01.01.2006 - 31.10.2006 Herr Jürgen Schulz und ab 01.11.2006 Herr Hubert Schwedland das Amt des Samtgemeindebürgermeisters der Samtgemeinde Lüchow wahr.

Das Amt des Samtgemeindebürgermeisters der Samtgemeinde Clenze wurde von Herrn Hubert Schwedland wahrgenommen.

Seit dem 01.11.2006 sind die Samtgemeinden Lüchow und Clenze aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung im Landkreis Lüchow-Dannenberg (Lüchow-Dannenberg-Gesetz) zu einer Samtgemeinde zusammengelegt. Die Haushaltsführung erfolgte jedoch bis 31.12.2008 getrennt.

 

Das Prüfergebnis wurde jeweils wie folgt zusammengefasst:

 

Die Prüfung hat nach Auffassung des Rechnungsprüfungsamtes zu keinen Beanstandungen geführt, die der Beschlussfassung über die Jahresrechnung sowie der Entlastung des Bürgermeisters gem. § 101 NGO entgegenstehen.

 

Zu den Prüfungsberichten und den darin aufgeführten Beanstandungen sind Stellungnahmen erarbeitet worden. Die Prüfungsberichte und die Stellungnahmen liegen allen Ratsmitgliedern vor.

 

 

 

 

 


Keine


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)      die vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises geprüften Jahresrechnungen der Samtgemeinde Clenze und Lüchow für das Haushaltsjahr 2006 festzustellen und

 

b)      dem Samtgemeindebürgermeister gemäß § 101 NGO für das Haushaltsjahr 2006 Entlastung zu erteilen.