Die Niedersächsische
Gemeindeordnung schreibt in § 100 vor, dass die Jahresrechnung innerhalb von 3
Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres aufzustellen ist.
Der Bürgermeister hat
die Vollständigkeit und Richtigkeit der Jahresrechnung festzustellen und sie
mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes und seiner Stellungnahme zu
diesem Bericht dem Rat vorzulegen. Der Rat muss gemäß § 101 NGO über die
Jahresrechnung bis spätestens 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden
Jahres beschließen und zugleich über die Entlastung entscheiden.
Die Jahresrechnungen
für das Haushaltsjahr 2006 wurden für die Samtgemeinde Clenze am 03.02.2007 und
für die Samtgemeinde Lüchow am 18.04.2007 aufgestellt und jeweils vom
Samtgemeindebürgermeister auf Vollständigkeit und Richtigkeit festgestellt.
Die Rechnung der
Samtgemeinde Clenze schließt wie folgt ab:
Verwaltungshaushalt
Einnahmen = 4.417.159,66 €
Ausgaben = 13.331.821,73 €
Fehlbetrag = 8.914.662,07 €
Vermögenshaushalt
Einnahmen = 306.904,29 €
Ausgaben = 306.904,29 €
Die Rechnung der Samtgemeinde Lüchow schließt wie
folgt ab:
Verwaltungshaushalt
Einnahmen = 9.344.159,50 €
Ausgaben = 17.972.370,63 €
Fehlbetrag = 8.628.211,13 €
Die jeweiligen Berichte des Rechnungsprüfungsamtes
über die Prüfung der Jahresrechnungen für das Haushaltsjahr 2006 sind der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zugeleitet worden.
Während des geprüften Zeitraumes nahm in der Zeit vom
01.01.2006 - 31.10.2006 Herr Jürgen Schulz und ab 01.11.2006 Herr Hubert
Schwedland das Amt des Samtgemeindebürgermeisters der Samtgemeinde Lüchow wahr.
Das Amt des Samtgemeindebürgermeisters der
Samtgemeinde Clenze wurde von Herrn Hubert Schwedland wahrgenommen.
Seit dem 01.11.2006 sind die Samtgemeinden Lüchow und
Clenze aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung im
Landkreis Lüchow-Dannenberg (Lüchow-Dannenberg-Gesetz) zu einer Samtgemeinde
zusammengelegt. Die Haushaltsführung erfolgte jedoch bis 31.12.2008 getrennt.
Das Prüfergebnis wurde jeweils wie folgt
zusammengefasst:
Die Prüfung hat nach Auffassung des
Rechnungsprüfungsamtes zu keinen Beanstandungen geführt, die der
Beschlussfassung über die Jahresrechnung sowie der Entlastung des
Bürgermeisters gem. § 101 NGO entgegenstehen.
Zu den Prüfungsberichten und den darin aufgeführten
Beanstandungen sind Stellungnahmen erarbeitet worden. Die Prüfungsberichte und
die Stellungnahmen liegen allen Ratsmitgliedern vor.
Keine
Der Samtgemeindeausschuss
beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde
Lüchow (Wendland) beschließt,
a)
die vom
Rechnungsprüfungsamt des Landkreises geprüften Jahresrechnungen der
Samtgemeinde Clenze und Lüchow für das Haushaltsjahr 2006 festzustellen und
b)
dem
Samtgemeindebürgermeister gemäß § 101 NGO für das Haushaltsjahr 2006 Entlastung
zu erteilen.