a) Beschluss über Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
Bereits
vor der Entscheidung für einen Neubau im Industriegebiet „Dickstätte“ wurden
mit der Firma Artesan Gespräche über Erweiterungsbauten und die Aufstellung
eines Bebauungsplanes im Bereich des bestehenden Betriebes an der
Wendlandstraße geführt. Da eine Erweiterung am derzeitigen Standort aufgrund
von Grundstücksproblemen nicht kurzfristig möglich war, wurde der Neubau im
Industriegebiet in Angriff genommen. Trotzdem soll zukünftig eine Erweiterung
des Betriebes in der Wendlandstraße erfolgen. Dieses ist nur möglich, wenn für
diesen Bereich ein Bebauungsplan aufgestellt wird. Mit der Firma Artesan wurde
dieses erörtert und vereinbart, einen Bebauungsplan aufzustellen. Es wurde ein
städtebaulicher Vertrag zur anteiligen Übernahme der Planungskosten mit der
Artesan geschlossen.
Der
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Wendlandstraße / Altmarkstraße“
wurde vom Rat am 03. März 2008 gefasst. Das erste Beteiligungsverfahren wurde
vom 07. Mai bis 16. Juni 2008 durchgeführt. Es sind Stellungnahmen vom
Landkreis Lüchow-Dannenberg, der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
- Geschäftsbereich Lüneburg, der E.ON Avacon AG und der IHK Lüneburg-Wolfsburg
eingegangen. Der Landkreis hat sich zum Thema Bahn und zum Immissionsschutz
geäußert. Die Straßenbaubehörde hat auf die erforderlichen Abstände zur
Ortsumgehung und auf evtl. erforderlichen Immissionsschutz hingewiesen. Von der
E.ON Avacon wurde auf vorhandene Leitungstrassen sowie auf die erforderlichen
Sicherheitsmaßnahmen bei Baumaßnahmen hingewiesen. Die IHK hat vorgeschlagen,
die Baugrenzen in Abstimmung mit dem Unternehmen weiter zu fassen. Diese
Abstimmung ist erfolgt und die Baugrenzen wurden entsprechend verändert.
Das
zweite Beteiligungsverfahren wurde gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung
durchgeführt. E.ON Avacon und Straßenbaubehörde haben ihre Hinweise erneut
vorgebracht. Im Übrigen sind keine Stellungnahmen eingegangen. Der Landkreis
Lüchow-Dannenberg hat schriftlich mitgeteilt, dass er keine Bedenken und
Anregungen vorzubringen hat.
Bezüglich
der für den Eingriff in Natur und Landschaft erforderlichen Kompensation wird
ein Vertrag mit der Nds. Landgesellschaft (NLG) geschlossen. Die NLG stellt die
erforderliche Fläche (6.200 m²) bereit und führt die Herrichtungs- und
Unterhaltungsmaßnahmen auch für die Zukunft durch. Die Kosten aus diesem
Vertrag werden der Stadt Lüchow (Wendland) von der Artesan erstattet. Hierzu
wird ebenfalls ein entsprechender Vertrag geschlossen.
Mit
dem Beschluss über die Stellungnahmen und dem Satzungsbeschluss kann das
Verfahren abgeschlossen werden.
Die
Planungskosten werden zu je 50 % von Stadt und Artesan getragen.
Der Ausschuss für Umwelt,
Bebauung und Grundstücksangelegenheiten beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu
empfehlen, dem Rat der Stadt Lüchow (Wendland) vorzuschlagen, folgende
Beschlüsse zu fassen:
a) Über die Stellungnahmen wird
wie in der Anlage aufgeführt entschieden.
b) Der Bebauungsplan „Wendlandstraße / Altmarkstraße“ wird als
Satzung be- schlossen gemäß § 10 Absatz 1
BauGB mit der Begründung und dem Um- weltbericht.