Die
über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2007 belaufen sich
auf insgesamt 331.985,47 €. Sie unterteilen sich in echte und unechte
Haushaltsüberschreitungen und betreffen den Verwaltungs- sowie den
Vermögenshaushalt. Sie setzen sich wie folgt zusammen:
1. Verwaltungshaushalt:
108.436,89 €, davon unechte Überschreitungen in Höhe
von 31.245,50 €.
a) Haushaltsstelle
2100.6750 - Erstattung an den Eigenbetrieb „Kommunal-Service Lüchow“
Haushaltssoll : 65.000,00 €
Anordnungssoll : 66.124,72 €
Überplanmäßige Ausgabe : 1.124,72 €
Keine echte Überschreitung bei den Erstattungen an den
Eigenbetrieb „Kommunal-Service Lüchow“, da Einsparungen bei gleicher
Gruppierung in anderen Unterabschnitten.
b) Haushaltsstelle
3400.6381 - Schreyahner Herbst
Haushaltssoll : 33.000,00 €
Anordnungssoll : 48.147,25 €
Überplanmäßige Ausgabe : 15.147,25 €
Erforderliche Mehrausgaben für den „Schreyahner
Herbst“. Die Zustimmung nach § 66 NGO liegt vor.
c) Haushaltsstelle
3400.6500 - Bürobedarf
Haushaltssoll : 700,00 €
Anordnungssoll : 971,49 €
Überplanmäßige Ausgabe : 271,49 €
Notwendige Mehrausgaben in Höhe von 271,49 € für
Bürobedarf im Unterabschnitt Schreyahner Herbst. Zustimmung des
Samtgemeindebürgermeisters liegt vor.
d) Haushaltsstelle
3520.6610 - Vermischte Ausgaben
Haushaltssoll :
1.000,00 €
Anordnungssoll : 15.142,95 €
Überplanmäßige Ausgabe : 14.142,95 €
14.200,00 € sind als Haushaltsrest ins Haushaltsjahr
2008 übernommen. Die Mittel sind für die Katalogisierung der Bücherei
vorgesehen.
e) Haushaltsstelle
4641.7120 - Zuweisungen und Zuschüsse
Haushaltssoll : 0,00 €
Anordnungssoll : 3.000,00 €
Außerplanmäßige Ausgabe : 3.000,00 €
Zuschuss zum Bau der Kleinkläranlage für den
Spielkreis Kiefen. Beschluss des Samtgemeindeausschusses vom 12. Februar 2007
liegt vor.
f) Haushaltsstelle
5700.6401 - Vorsteuer
Haushaltssoll : 14.200,00 €
Anordnungssoll : 14.887,30 €
Überplanmäßige Ausgabe : 687,30 €
Erforderliche Mehrausgaben für die Vorsteuer im
Unterabschnitt Freibad Lüchow.
g) Haushaltsstelle
6300.5400 - Abgaben und Entgelte
Haushaltssoll : 250,00 €
Anordnungssoll : 326,22 €
Überplanmäßige Ausgabe : 76,22 €
Mehrausgaben für Beiträge an die Wasser- und
Bodenverbände im Unterabschnitt Gemeindestraßen auf Grund der jetzt größeren
Fläche der Samtgemeinde. Zustimmung des Samtgemeindebürgermeisters liegt vor.
h) Haushaltsstellen
6300.6795, 6750.6750, 7500.6795 - Erstattungen Bauhof Clenze bzw. Eigenbetrieb
„Kommunal-Service Lüchow“
Unechte Überschreitung in Höhe von insgesamt 30.120,78
€, da Einsparungen bei gleicher Gruppierung in anderen Unterabschnitten.
i) Haushaltsstelle
6750.6790 - Verwaltungskostenentschädigung
Haushaltssoll : 40.800,00 €
Anordnungssoll : 47.335,61 €
Überplanmäßige Ausgabe : 6.535,61 €
j) Haushaltsstelle
7710.6501 - Sonstige Geschäftsausgaben
Haushaltssoll : 800,00 €
Anordnungssoll : 810,50 €
Außerplanmäßige Ausgabe : 10,50 €
Geringfügige Mehrausgabe bei den Sonstigen
Geschäftsausgaben Bauhof.
k) Haushaltsstelle
9100.8070 - Zinsen an privaten Kreditmarkt
Haushaltssoll : 44.970,00 €
Anordnungssoll : 45.868,12 €
Überplanmäßige Ausgabe :
898,12 €
Notwendige Mehrausgabe für
Darlehenszinsen.
l) Haushaltsstelle
9100.8770 - Zinsen für äußere Kassenkredite
Haushaltssoll : 595.000,00 €
Anordnungssoll : 631.421,95 €
Überplanmäßige Ausgabe : 36.421,95 €
Notwendige Mehrausgabe bei den
Kassenkreditzinsen.
2. Vermögenshaushalt:
223.548,58 €, davon unechte Überschreitungen in
gleicher Höhe.
a) Haushaltsstelle
9130.9760 - Tilgung an sonstige öffentliche Sonderrechnungen
Haushaltssoll : 129.760,00 €
Anordnungssoll : 351.047,19 €
Außerplanmäßige Ausgabe : 221.287,19 €
Keine echte Überschreitung, da Umschuldung eines
Darlehens in Höhe von 224.916,67 €. Der Ausgabe steht eine Einnahme in gleicher
Höhe gegenüber.
b) Haushaltsstelle
9130.9770 - Tilgung von Krediten
Haushaltssoll : 130.600,00 €
Anordnungssoll : 132.861,39 €
Überplanmäßige Ausgabe : 2.261,39 €
Notwendige Mehrausgaben für die Tilgung des
umgeschuldeten Darlehens. Die Mittel waren bei der Haushaltsstelle 9130.9760
vorgesehen.
Der
Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der
Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, er nimmt von den über- und
außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2007 gemäß § 89 Absatz 1 NGO
Kenntnis und stimmt nachträglich den Überschreitungen zu, für die noch keine
Einzelzustimmung vorliegt.