Die CDU-Fraktion im
Rat der Stadt Lüchow (Wendland) hat am 6. September 2007 den als Anlage
beigefügten Antrag zur Ermittlung der Kosten für einen Radweg Lüchow-Reetze-Satemin
gestellt. Der Verwaltungsausschuss hat sich am 21. April 2008 mit diesem Antrag
beschäftigt und entschieden, dass die weitere Bearbeitung erst nach
Beschlussfassung über das weitere Vorgehen zum Ausbau des Radweges
Lüchow-Künsche erfolgen soll.
Zum Antrag sind
folgende Aussagen zu treffen:
Zu 1.:
Auf gesamter Strecke
ist Grunderwerb von den anliegenden Privatgrundstücken zu tätigen. Die
Eigentümer können jederzeit aus dem Kataster ausgedruckt werden.
Zu 2.:
Die Trasse kann sowohl
nördlich als auch südlich der Gemeindeverbindungsstraße verlaufen.
Zu 3.:
Die gesamten Baukosten
betragen ca. 430.000,00 €.
Nach Auskunft des
Straßenbauamtes Lüneburg ist eine Förderung der Radwege nach dem GVFG unter
folgenden Bedingungen möglich:
- Antragsteller
muss immer der Straßenbaulastträger sein, in diesem Falle die Samtgemeinde
Lüchow (Wendland).
- Der
Straßenbaulastträger muss eine Prioritätenliste haben, in der der auszubauende
Radweg ganz oben steht.
- Die
Fahrbahnbreite muss mindestens 5,50 m betragen. In diesem Falle beträgt die
Fahrbahnbreite 4,50 m, also müsste von der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
vorweg die Fahrbahn verbreitert werden. Dieses würde nochmals ca. 500.000,00 €
Baukosten verursachen, wobei eine Förderung nicht wahrscheinlich ist.
- Ein
Antrag kann von der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) nach dem Mehrjahresprogramm
2010 bis 2014 gestellt werden, wobei der nächst mögliche Anmeldetermin der 15.
Februar 2009 ist. Dieser Antrag verursacht Planungskosten in Höhe von ca.
20.000,000 €, die nicht bezuschusst werden.
Es ist zu entscheiden,
ob von der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) der Antrag gestellt werden soll, den
Radweg Lüchow-Reetze-Satemin in das Mehrjahresprogramm 2010 bis 2014
aufzunehmen. Bei einer positiven Entscheidung müssten kurzfristig 20.000,00 €
Planungskosten und für das Bewilligungsjahr 25 % der Gesamtkosten bereitgestellt
werden.
Mindestens 25 % von
930.000,00 € = 232.500,00 € und ca. 20.000,00 € Planungskosten.
Der Ausschuss für
Umwelt, Bebauung und Grundstücksangelegenheiten beschließt, dem
Verwaltungsausschuss vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der
Verwaltungsausschuss beschließt, einen Antrag / keinen Antrag bei
der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zum Bau eines Radweges Lüchow-Reetze-Satemin
zu stellen.