Die CDU-Fraktion im
Rat der Stadt Lüchow (Wendland) hat am 7. März 2008 den als Anlage beigefügten
Antrag zur Ermittlung der Kosten für einen Radweg Lüchow-Rehbeck gestellt. Der
Verwaltungsausschuss hat sich am 21. April 2008 mit diesem Antrag beschäftigt
und entschieden, dass die weitere Bearbeitung erst nach Beschlussfassung über
das weitere Vorgehen zum Ausbau des Radweges Lüchow-Künsche erfolgen soll.
Zum Antrag sind
folgende Aussagen zu treffen:
Zu 1.:
Auf gesamter Strecke
ist Grunderwerb von den anliegenden Privatgrundstücken zu tätigen. Die
Eigentümer können jederzeit aus dem Kataster ausgedruckt werden.
Zu 2.:
Die Trasse kann sowohl
östlich als auch westlich der Kreisstraße verlaufen.
Zu 3.:
Die gesamten Baukosten
betragen 305.000,00 €, dazu kommen noch Kosten in Höhe von ca. 100.000,00 € für
die Querung der Jeetzel.
Nach Auskunft des
Straßenbauamtes Lüneburg ist eine Förderung der Radwege nach dem GVFG unter
folgenden Bedingungen möglich:
- Antragsteller
muss immer der Straßenbaulastträger sein, in diesem Falle der Landkreis
Lüchow-Dannenberg.
- Der
Straßenbaulastträger muss eine Prioritätenliste haben, in der der auszubauende
Radweg ganz oben steht.
- Die
Fahrbahnbreite muss mindestens 5,50 m betragen.
- Ein
Antrag kann vom Landkreis Lüchow-Dannenberg nach dem Mehrjahresprogramm 2010
bis 2014 gestellt werden. Dieser Antrag verursacht Planungskosten in Höhe von
ca. 15.000,00 €, die nicht bezuschusst werden.
Es ist zu entscheiden,
ob vom Landkreis Lüchow-Dannenberg der Antrag gestellt werden soll, den Radweg
Lüchow-Rehbeck in das Mehrjahresprogramm 2010 bis 2014 aufzunehmen. Bei einer
positiven Entscheidung müssten kurzfristig 15.000,00 € Planungskosten und für
das Bewilligungsjahr 25 % der Gesamtkosten bereitgestellt werden.
Mindestens 25 % von
405.000,00 € = 101.250,00 € und ca. 15.000,00 € Planungskosten.
Der Ausschuss für Umwelt,
Bebauung und Grundstücksangelegenheiten beschließt, dem Verwaltungsausschuss
vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Verwaltungsausschuss
beschließt, einen Antrag / keinen Antrag beim Landkreis
Lüchow-Dannenberg zum Bau eines Radweges Lüchow-Rehbeck zu stellen.