Die Samtgemeinde
Lüchow (Wendland) besteht zurzeit noch aus zwei Schiedsamtsbezirken. Diese zwei
Bezirke umfassen jeweils die Gebiete der ehemaligen Samtgemeinden Clenze und Lüchow.
Die Amtszeiten der vom Samtgemeinderat zu wählenden Schiedspersonen laufen am
31. Dezember 2008 ab.
Die Schiedsamtsbezirke
sollen nun zusammengelegt, da von den bisherigen vier Schiedspersonen nur zwei
bereit sind, diese ehrenamtliche Aufgabe auch weiterhin wahrzunehmen.
Die bisherigen
Schiedspersonen der ehemaligen Samtgemeinde Clenze sind aus Altergründen bzw.
beruflichen Gründen nicht bereit, weiterhin diese Aufgabe wahrzunehmen.
Die bisherigen
Schiedspersonen der ehemaligen Samtgemeinde Lüchow sind bereit, die Aufgaben auch
weiterhin wahrzunehmen und sind mit der Vergrößerung des Bezirkes
einverstanden.
Gegen eine
Zusammenlegung der Schiedsamtsbezirke hat das Amtsgericht Dannenberg keine
Bedenken.
In jeweils getrennten
Wahlvorgängen sind für den Schiedsamtsbezirk eine Schiedsperson und eine
stellvertretende Schiedsperson zu wählen.
Es werden jährliche Kosten
in Höhe von ca. 250,00 Euro eingespart (Einrichtung eines Schiedsamtes,
Schiedsmannzeitung und Mitgliedsbeitrag).
Der Samtgemeinderat
beschließt:
1.
Die ehemaligen
Schiedsamtsbezirke Clenze und Lüchow werden ab dem 01.01.2009 zu einem neuen
Schiedsamtsbezirk Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zusammengelegt.
2.
Es werden für die
Zeit vom 01. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2013 gewählt:
a) Herr Werner Schulz, Bahnhofstraße 41, 29462 Wustrow
(Wendland) zur Schiedsperson für den Bereich der Samtgemeinde Lüchow
(Wendland).
b) Herr Heinz Günter Weigel, OT Kolborn/August-Kohrs-Straße
5 A, 29439 Lüchow (Wendland) zur stellvertretenden Schiedsperson für den
Bereich der Samtgemeinde Lüchow (Wendland).