Betreff
Wahl einer Schiedsperson und stellvertretenden Schiedsperson
Vorlage
413/1
Aktenzeichen
306001SG:Schiedsmannbezirke
Art
Sitzungsvorlage SG

Die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) besteht zurzeit noch aus zwei Schiedsamtsbezirken. Diese zwei Bezirke umfassen jeweils die Gebiete der ehemaligen Samtgemeinden Clenze und Lüchow. Die Amtszeiten der vom Samtgemeinderat zu wählenden Schiedspersonen laufen am 31. Dezember 2008 ab.

 

Die Schiedsamtsbezirke sollen nun zusammengelegt, da von den bisherigen vier Schiedspersonen nur zwei bereit sind, diese ehrenamtliche Aufgabe auch weiterhin wahrzunehmen.

 

Die bisherigen Schiedspersonen der ehemaligen Samtgemeinde Clenze sind aus Altergründen bzw. beruflichen Gründen nicht bereit, weiterhin diese Aufgabe wahrzunehmen.

 

Die bisherigen Schiedspersonen der ehemaligen Samtgemeinde Lüchow sind bereit, die Aufgaben auch weiterhin wahrzunehmen und sind mit der Vergrößerung des Bezirkes einverstanden.

 

Gegen eine Zusammenlegung der Schiedsamtsbezirke hat das Amtsgericht Dannenberg keine Bedenken.

 

In jeweils getrennten Wahlvorgängen sind für den Schiedsamtsbezirk eine Schiedsperson und eine stellvertretende Schiedsperson zu wählen.


Es werden jährliche Kosten in Höhe von ca. 250,00 Euro eingespart (Einrichtung eines Schiedsamtes, Schiedsmannzeitung und Mitgliedsbeitrag).


Der Samtgemeinderat beschließt:

 

1.      Die ehemaligen Schiedsamtsbezirke Clenze und Lüchow werden ab dem 01.01.2009 zu einem neuen Schiedsamtsbezirk Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zusammengelegt.

 

2.      Es werden für die Zeit vom 01. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2013 gewählt:

 

a)     Herr Werner Schulz, Bahnhofstraße 41, 29462 Wustrow (Wendland) zur Schiedsperson für den Bereich der Samtgemeinde Lüchow (Wendland).

 

b)     Herr Heinz Günter Weigel, OT Kolborn/August-Kohrs-Straße 5 A, 29439 Lüchow (Wendland) zur stellvertretenden Schiedsperson für den Bereich der Samtgemeinde Lüchow (Wendland).