Die bisher gültige
Hundesteuersatzung der Stadt Lüchow (Wendland) stammt aus dem Jahre 1995 und
entspricht in einigen Teilen nicht mehr den rechtlichen Anforderungen. Zudem
ist es sinnvoll, im Rahmen der Fusion der alten Samtgemeinden Clenze und Lüchow
zur neuen Samtgemeinde Lüchow (Wendland) die Hundesteuersatzungen auf einen
einheitlichen Stand zu bringen, um eine für die Steuerpflichtigen der
Samtgemeinde nachvollziehbare und gleichlautende Rechtsordnung zu schaffen.
Gleichzeitig wurde im Entwurf der Neufassung die Höhe der Hundesteuersätze
angehoben und ebenfalls auf ein verhältnismäßig einheitliches Niveau gebracht.
Aus datenverarbeitungstechnischen Gründen müssen die Beträge durch 12 teilbar sein.
Der neue
Satzungsentwurf ist als Anlage beigefügt. Änderungen sind blau gedruckt.
Es ist mit
Mehreinnahmen zu rechnen, wenn der Anpassung der Hundesteuersätze zugestimmt
wird.
Der
Verwaltungsausschuss der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, dem Rat
vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt die
im Entwurf vorliegende Hundesteuersatzung der Stadt Lüchow (Wendland).