Betreff
Hundesteuersatzung der Stadt Lüchow (Wendland)
Vorlage
415/1
Aktenzeichen
224100SG:0003
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Die bisher gültige Hundesteuersatzung der Stadt Lüchow (Wendland) stammt aus dem Jahre 1995 und entspricht in einigen Teilen nicht mehr den rechtlichen Anforderungen. Zudem ist es sinnvoll, im Rahmen der Fusion der alten Samtgemeinden Clenze und Lüchow zur neuen Samtgemeinde Lüchow (Wendland) die Hundesteuersatzungen auf einen einheitlichen Stand zu bringen, um eine für die Steuerpflichtigen der Samtgemeinde nachvollziehbare und gleichlautende Rechtsordnung zu schaffen. Gleichzeitig wurde im Entwurf der Neufassung die Höhe der Hundesteuersätze angehoben und ebenfalls auf ein verhältnismäßig einheitliches Niveau gebracht. Aus datenverarbeitungstechnischen Gründen müssen die Beträge durch 12 teilbar sein.

 

Der neue Satzungsentwurf ist als Anlage beigefügt. Änderungen sind blau gedruckt.

 

 


Es ist mit Mehreinnahmen zu rechnen, wenn der Anpassung der Hundesteuersätze zugestimmt wird.

 


Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat beschließt die im Entwurf vorliegende Hundesteuersatzung der Stadt Lüchow (Wendland).