Die ev.-luth.
Kirchengemeinde Clenze hat mit Schreiben vom 10.09.2008 die Einrichtung einer
Krippengruppe im ev.-luth. Kindergarten in Clenze zum 01.01.2009 beantragt. Im
Antrag wird berichtet, dass 14 konkrete Anmeldungen von Eltern vorliegen, die
die Betreuung ihrer unter dreijährigen Kinder im ev.-luth. Kindergarten in
Clenze wünschen.
Angesichts der Erwartungen der Eltern nach
Vormittags-Betreuung konnten bisher in Clenze bei voll ausgelasteten
Kindergartengruppen nur vereinzelt Betreuungen für unter Dreijährige ermöglicht
werden. Gleichwohl werden Bedarfe – ggf.
auch vor dem Hintergrund öffentlicher Diskussionen um Betreuung von
Unter-Dreijährigen und einer Balance von Familie & Beruf – nunmehr
deutlicher formuliert.
Im „Planungsbereich Clenze und Umgebung"
ist bisher keine Krippe in Betrieb. Planerisch würde eine Krippengruppe eine U3-Versorgungsquote
von gut 10% im v. g. Planungsbereich bedeuten, unter Einbeziehung von
vermuteten Tagespflege-Plätzen für U3 ergibt sich eine Versorgungsquote von ca.
14 %. Dieses wäre ein deutlicher Fortschritt in der Region. Im Kreisgebiet ist
laut „Bedarfsplanung für den Ausbau für Kinder unter drei Jahren" eine
Quote von 17,1 % für 2009 angestrebt worden. Diese Quote wird mit den
derzeitigen Planungen (bei unvollständigen Tagespflege-Daten) noch nicht
erreicht (gut 14%).
Festzustellen
ist, dass Im Kreisgebiet in den letzten Jahren vermehrt auch Kinder unter 3
Jahren in vorhandenen Kindertageseinrichtungen betreut wurden, weil Eltern durch
die gesetzlichen Vorgaben, z. B. durch Hartz IV usw., früher eine
Kinderbetreuung benötigen, um einer Ausbildung oder beruflichen Tätigkeit
nachgehen zu können. Auf besteht das Problem, junge Fachkräfte in unsere Region
zu holen. Für diese überwiegend jungen Familien fehlen unter anderem
entsprechende Krippenplätze als Anreiz zum Wohnungswechsel in das Wendland –
selbstverständlich neben den Wünschen nach interessanten Freizeitangeboten.
Auch werden bereits zurzeit an den Standorten Dannenberg und Lüchow (Wendland)
sowie demnächst auch in Hitzacker Krippenplätze angeboten.
Grundsätzliche Informationen: In Krippen werden bis zu
15 Kinder unter 3 Jahren (bei Aufnahme in die Gruppe unter 3 Jahre alt), bei
mehr als 7 Kinder unter 2 Jahre in der Gruppe jedoch höchstens 12 Kinder
betreut (§ 2 der 1. DVO-KiTaG).
Der
§ 24 Kinder- und Jugendhilfegesetz sagt zur „Ausgestaltung des Förderangebotes
in Tageseinrichtungen" unter anderem, „Für Kinder im Alter unter drei
Jahren und für Kinder im schulpflichtigen Alter sind nach Bedarf Plätze
in Tageseinrichtungen vorzuhalten". Nach dem Kindertagesstättengesetz
ist - wie auch bei den Kindergärten - der Landkreis für die Förderung und
finanziellen Ausgestaltung dieses Angebotes rechtlich zuständig. Nach den
derzeitigen Planungen der Bundesregierung soll bis zum Jahr 2013 ein
bedarfsgerechtes Platzangebot für Kinder im Alter von 1 bis 3 Jahren aufgebaut
werden. Ab dem Jahre 2013 wird dann für diese Kinder ebenfalls ein
Rechtsanspruch auf Betreuung eingeführt.
Um die Krippengruppe in Betrieb nehmen zu können, sind
Anbaumaßnahmen am bestehenden Kindergartengebäude erforderlich (Kosten ca.
138.000,00 €) sowie eine krippengerechte Ausstattung (Kosten ca. 15.288,00 €)
vorzusehen. Aus den Mitteln der „Richtlinie Investitionen Kinderbetreuung"
ist mit Einnahmen in Höhe von 75.000,00 € für den Erweiterungsbau und in Höhe
von 14.524,00 € für die Ausstattung zu rechnen. Von den Gesamtkosten in Höhe
von 153.288,00 € verbleibt ein nach § 3 bzw. § 4 der Jugendhilfevereinbarung zu
finanzierender Betrag in Höhe von 63.764,00 €.
Für den laufenden Betrieb der Krippengruppe in Clenze
ab 01/2009 werden voraussichtlich jährliche Kosten im Rahmen des Defizitausgleich
in Höhe von ca. 54.000,00 € entstehen (01.01. - 31.12.09), die zunächst vom
Landkreis Lüchow-Dannenberg zu tragen sind. Die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) müsste
sich – vorbehaltlich der Zustimmung durch den Samtgemeindeausschuss – im Rahmen
der Jugendhilfevereinbarung an den laufenden Betriebskosten und an den
Tilgungszahlungen mit rund. 25 % beteiligen.
Der Landkreis
Lüchow-Dannenberg hat – vorbehaltlich der Zustimmung der Samtgemeinde Lüchow
(Wendland) – die Einrichtung einer Krippengruppe unter der Voraussetzung, dass
mindestens 12 Kinder verbindlich für den Besuch der v. g. Betreuungsgruppe des
ev.-luth. Kindergartens Clenze angemeldet sind, zugestimmt.
Am voraussichtlichen
Defizit von ca. 54.000,00 € müsste sich die Samtgemeinde im Rahmen der
Jugendhilfevereinbarung mit rund. 25 % beteiligen, so dass für das Jahr 2009
von der Samtgemeinde ca. 13.500,-- € zuzüglich anteiliger Tilgungsleistungen zu
tragen sind.
Der
Samtgemeindeausschuss beschließt,
a) er erkennt den Bedarf eines reinen Krippenangebotes in
Clenze an und erklärt sich grundsätzlich zur finanziellen (Mit-) Trägerschaft
in Ergänzung mit dem Landkreis unter der Voraussetzung bereit, dass mindestens
12 Kinder verbindlich für den Besuch der Krippengruppe im ev.-luth.
Kindergarten Clenze angemeldet sind.
b) Das Defizit der Krippengruppe ist gemeinsam durch
Landkreis und Samtgemeinde einvernehmlich festzustellen. Darauf wird gemäß der
gültigen Jugendhilfevereinbarung eine Kostenträgerschaft Landkreis/Samtgemeinde
von 75 %/25 % vereinbart.
c) Der Zuschuss von rund 13.5000,-- € zuzüglich
anteiliger Tilgungsleistungen für die Kostenbeteiligung an den Krippenplätzen
ist im Haushaltsplan 2009 zu veranschlagen.