Betreff
Einrichtung eines Krippenangebotes im ev.-luth. Kindergarten in Clenze
Vorlage
416/1
Aktenzeichen
511201SG:Krippe in Clenze
Art
Sitzungsvorlage SG

Die ev.-luth. Kirchengemeinde Clenze hat mit Schreiben vom 10.09.2008 die Einrichtung einer Krippengruppe im ev.-luth. Kindergarten in Clenze zum 01.01.2009 beantragt. Im Antrag wird berichtet, dass 14 konkrete Anmeldungen von Eltern vorliegen, die die Betreuung ihrer unter dreijährigen Kinder im ev.-luth. Kindergarten in Clenze wünschen.

 

Angesichts der Erwartungen der Eltern nach Vormittags-Betreuung konnten bisher in Clenze bei voll ausgelasteten Kindergartengruppen nur vereinzelt Betreuungen für unter Dreijährige ermöglicht werden. Gleichwohl werden Bedarfe –  ggf. auch vor dem Hintergrund öffentlicher Diskussionen um Betreuung von Unter-Dreijährigen und einer Balance von Familie & Beruf – nunmehr deutlicher formuliert.

 

Im „Planungsbereich Clenze und Umgebung" ist bisher keine Krippe in Betrieb. Planerisch würde eine Krippengruppe eine U3-Versorgungsquote von gut 10% im v. g. Planungsbereich bedeuten, unter Einbeziehung von vermuteten Tagespflege-Plätzen für U3 ergibt sich eine Versorgungsquote von ca. 14 %. Dieses wäre ein deutlicher Fortschritt in der Region. Im Kreisgebiet ist laut „Bedarfsplanung für den Ausbau für Kinder unter drei Jahren" eine Quote von 17,1 % für 2009 angestrebt worden. Diese Quote wird mit den derzeitigen Planungen (bei unvollständigen Tagespflege-Daten) noch nicht erreicht (gut 14%).

 

Festzustellen ist, dass Im Kreisgebiet in den letzten Jahren vermehrt auch Kinder unter 3 Jahren in vorhandenen Kindertageseinrichtungen betreut wurden, weil Eltern durch die gesetzlichen Vorgaben, z. B. durch Hartz IV usw., früher eine Kinderbetreuung benötigen, um einer Ausbildung oder beruflichen Tätigkeit nachgehen zu können. Auf besteht das Problem, junge Fachkräfte in unsere Region zu holen. Für diese überwiegend jungen Familien fehlen unter anderem entsprechende Krippenplätze als Anreiz zum Wohnungswechsel in das Wendland – selbstverständlich neben den Wünschen nach interessanten Freizeitangeboten. Auch werden bereits zurzeit an den Standorten Dannenberg und Lüchow (Wendland) sowie demnächst auch in Hitzacker Krippenplätze angeboten.

 

Grundsätzliche Informationen: In Krippen werden bis zu 15 Kinder unter 3 Jahren (bei Aufnahme in die Gruppe unter 3 Jahre alt), bei mehr als 7 Kinder unter 2 Jahre in der Gruppe jedoch höchstens 12 Kinder betreut (§ 2 der 1. DVO-KiTaG).

 

Der § 24 Kinder- und Jugendhilfegesetz sagt zur „Ausgestal­tung des Förderangebotes in Tageseinrichtungen" unter ande­rem, „Für Kinder im Alter unter drei Jahren und für Kinder im schulpflichtigen Alter sind nach Bedarf Plätze in Tages­einrichtungen vorzuhalten". Nach dem Kindertagesstättenge­setz ist - wie auch bei den Kindergärten - der Landkreis für die Förderung und finanziellen Ausgestaltung dieses An­gebotes rechtlich zuständig. Nach den derzeitigen Planungen der Bundesregierung soll bis zum Jahr 2013 ein bedarfsgerechtes Platzangebot für Kinder im Alter von 1 bis 3 Jahren aufgebaut werden. Ab dem Jahre 2013 wird dann für diese Kinder ebenfalls ein Rechtsanspruch auf Betreuung eingeführt.

 

Um die Krippengruppe in Betrieb nehmen zu können, sind Anbaumaßnahmen am bestehenden Kindergartengebäude erforderlich (Kosten ca. 138.000,00 €) sowie eine krippengerechte Ausstattung (Kosten ca. 15.288,00 €) vorzusehen. Aus den Mitteln der „Richtlinie Investitionen Kinderbetreuung" ist mit Einnahmen in Höhe von 75.000,00 € für den Erweiterungsbau und in Höhe von 14.524,00 € für die Ausstattung zu rechnen. Von den Gesamtkosten in Höhe von 153.288,00 € verbleibt ein nach § 3 bzw. § 4 der Jugendhilfevereinbarung zu finanzierender Betrag in Höhe von 63.764,00 €.

 

Für den laufenden Betrieb der Krippengruppe in Clenze ab 01/2009 werden voraussichtlich jährliche Kosten im Rahmen des Defizitausgleich in Höhe von ca. 54.000,00 € entstehen (01.01. - 31.12.09), die zunächst vom Landkreis Lüchow-Dannenberg zu tragen sind. Die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) müsste sich – vorbehaltlich der Zustimmung durch den Samtgemeindeausschuss – im Rahmen der Jugendhilfevereinbarung an den laufenden Betriebskosten und an den Tilgungszahlungen mit rund. 25 % beteiligen.

 

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg hat – vorbehaltlich der Zustimmung der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) – die Einrichtung einer Krippengruppe unter der Voraussetzung, dass mindestens 12 Kinder verbindlich für den Besuch der v. g. Betreuungsgruppe des ev.-luth. Kindergartens Clenze angemeldet sind, zugestimmt.

 


Am voraussichtlichen Defizit von ca. 54.000,00 € müsste sich die Samtgemeinde im Rahmen der Jugendhilfevereinbarung mit rund. 25 % beteiligen, so dass für das Jahr 2009 von der Samtgemeinde ca. 13.500,-- € zuzüglich anteiliger Tilgungsleistungen zu tragen sind.

 


Der Samtgemeindeausschuss beschließt,

 

a)      er erkennt den Bedarf eines reinen Krippenangebotes in Clenze an und erklärt sich grundsätzlich zur finanziellen (Mit-) Trägerschaft in Ergänzung mit dem Landkreis unter der Voraussetzung bereit, dass mindestens 12 Kinder verbindlich für den Besuch der Krippengruppe im ev.-luth. Kindergarten Clenze angemeldet sind.

 

b)      Das Defizit der Krippengruppe ist gemeinsam durch Landkreis und Samtgemeinde einvernehmlich festzustellen. Darauf wird gemäß der gültigen Jugendhilfevereinbarung eine Kostenträgerschaft Landkreis/Samtgemeinde von 75 %/25 % vereinbart.

 

c)       Der Zuschuss von rund 13.5000,-- € zuzüglich anteiliger Tilgungsleistungen für die Kostenbeteiligung an den Krippenplätzen ist im Haushaltsplan 2009 zu veranschlagen.