Betreff
Vorlage des Prüfungsberichtes für das HJ 2007 und Entscheidung über die Entlastung
Vorlage
417/1
Aktenzeichen
202501SG:0006
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Die Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) schreibt in § 100 vor, dass die Jahresrechnung innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres aufzustellen ist.

 

Der Stadtdirektor hat die Vollständigkeit und Richtigkeit der Jahresrechnung festzustellen und sie mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes und seiner Stellungnahme zu diesem Bericht dem Rat vorzulegen.

 

Der Rat muss gemäß § 101 NGO über die Jahresrechnung bis spätestens 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres beschließen und zugleich über die Entlastung entscheiden.

 

Die Jahresrechnung für das HJ 2007 wurde am 12.06.2008 aufgestellt und vom Stadtdirektor auf Vollständigkeit und Richtigkeit festgestellt.

 

Die Haushaltsrechnung schließt wie folgt ab:

 

     Verwaltungshaushalt

          Einnahmen       =      13.121.570,13 €

          Ausgaben        =      13.121.570,13 €

 

     Vermögenshaushalt

          Einnahmen       =        3.260.759,70 €

          Ausgaben        =        3.260.759,70 €

 

Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der Jahresrechnung der Stadt Lüchow (Wendland) für das HJ 2007 vom 28.10.2008 ist der Stadt Lüchow (Wendland) zugeleitet worden.

 

Zu Punkt 4. Hinweise, Empfehlungen, Prüfungsbemerkungen wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 4.1 Bereinigungen:

 

Zu diesem Punkt finden zurzeit noch Gespräche mit dem Rechnungsprüfungsamt über die weitere Vorgehensweise statt.

 

Zu 4.2 Betriebskosten und pacht Pavillon / Kiosk Busbahnhof:

 

Die Stadt muss die Höhe der Betriebskosten hinnehmen, da der Pavillon mit der Toilettenanlage als öffentlicher Warteraum für den Busbahnhof vorgesehen ist. Der jeweilige Pächter hat die Aufsicht über den Warteraum und ist u. a. für die Sauberkeit verantwortlich. Zudem ist der Pächter für den Schließdienst der im Nebengebäude befindlichen Toiletten verantwortlich. Würden weitere Betriebskosten auf den Pächter umgelegt, würde sich der Pavillon mit Sicherheit nicht mehr vermieten lassen.

 

Zu 4.3 Stadtjubiläum:

 

Die erforderlichen Umbuchungen werden noch im Haushaltsjahr 2008 vorgenommen.

 

Zu 4.4 Immobilien An- und Verkäufe:

 

Zukünftig werden die Zuständigkeitsregelungen bei An- und Verkäufen von Grundstücken zwischen VA und Rat genauer beachtet.

 

Zu 4.5 Vergaben:

 

Zukünftig werden bei Vergabeverfahren die Vorschriften der GemHVO und des öffentlichen Auftragswesen noch sorgfältiger beachtet.

 

Zu 4.6 Jugendzentrum Vorschuss für Farbe:

 

Eine Kostenabrechnung liegt der Verwaltung zwischenzeitlich vor.

 

 

Das Prüfungsergebnis ist vom Rechnungsprüfungsamt wie folgt zusammengefasst worden:

 

"Die finanziellen Verhältnisse der Stadt Lüchow (Wendland) sind, auf den Berichtszeitraum bezogen, als geordnet zu bezeichnen.

Die Jahresrechnung entspricht den gesetzlichen Bestimmungen.

Soweit der Bericht keine Einschränkungen enthält, wird gemäß § 120 Abs. 1 NGO bestätigt, dass

 

-     der Haushaltsplan eingehalten wurde,

-     die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt sind,

-     bei den Einnahmen und Ausgaben des gemeindlichen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist,

-     die Vorschriften über den Nachweis des Vermögens und der Schulden grundsätzlich eingehalten worden sind. Im Wege der Umstellung auf DOPPIK wird das Anlagenverzeichnis zurzeit überarbeitet und neu erstellt.

 

Die Prüfung hat nach Auffassung des Rechnungsprüfungsamtes zu keinen Beanstandungen geführt, die der Beschlussfassung über die Jahresrechnung sowie der Entlastung des Bürgermeisters gem. § 101 NGO entgegenstehen".

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Keine Auswirkungen


Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat beschließt,

 

a)     die vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg geprüfte Jahresrechnung der Stadt Lüchow (Wendland) für das HJ 2007 festzustellen,

 

b)     dem Stadtdirektor gem. § 101 NGO für das HJ 2007 Entlastung zu erteilen.