Die Niedersächsische
Gemeindeordnung (NGO) schreibt in § 100 vor, dass die Jahresrechnung innerhalb
von 3 Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres aufzustellen ist.
Der Stadtdirektor hat
die Vollständigkeit und Richtigkeit der Jahresrechnung festzustellen und sie
mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes und seiner Stellungnahme zu
diesem Bericht dem Rat vorzulegen.
Der Rat muss gemäß §
101 NGO über die Jahresrechnung bis spätestens 31. Dezember des auf das
Haushaltsjahr folgenden Jahres beschließen und zugleich über die Entlastung
entscheiden.
Die Jahresrechnung für
das HJ 2007 wurde am 12.06.2008 aufgestellt und vom Stadtdirektor auf
Vollständigkeit und Richtigkeit festgestellt.
Die Haushaltsrechnung
schließt wie folgt ab:
Verwaltungshaushalt
Einnahmen = 13.121.570,13
€
Ausgaben = 13.121.570,13
€
Vermögenshaushalt
Einnahmen = 3.260.759,70
€
Ausgaben = 3.260.759,70
€
Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes
über die Prüfung der Jahresrechnung der Stadt Lüchow (Wendland) für das HJ 2007
vom 28.10.2008 ist der Stadt Lüchow (Wendland) zugeleitet worden.
Zu Punkt 4. Hinweise, Empfehlungen,
Prüfungsbemerkungen wird wie folgt Stellung genommen:
Zu 4.1 Bereinigungen:
Zu diesem Punkt finden zurzeit noch
Gespräche mit dem Rechnungsprüfungsamt über die weitere Vorgehensweise statt.
Zu 4.2 Betriebskosten und pacht
Pavillon / Kiosk Busbahnhof:
Die Stadt muss die Höhe der Betriebskosten
hinnehmen, da der Pavillon mit der Toilettenanlage als öffentlicher Warteraum
für den Busbahnhof vorgesehen ist. Der jeweilige Pächter hat die Aufsicht über
den Warteraum und ist u. a. für die Sauberkeit verantwortlich. Zudem ist der Pächter
für den Schließdienst der im Nebengebäude befindlichen Toiletten
verantwortlich. Würden weitere Betriebskosten auf den Pächter umgelegt, würde
sich der Pavillon mit Sicherheit nicht mehr vermieten lassen.
Zu 4.3 Stadtjubiläum:
Die erforderlichen Umbuchungen werden noch
im Haushaltsjahr 2008 vorgenommen.
Zu 4.4 Immobilien An- und Verkäufe:
Zukünftig werden die
Zuständigkeitsregelungen bei An- und Verkäufen von Grundstücken zwischen VA und
Rat genauer beachtet.
Zu 4.5 Vergaben:
Zukünftig werden bei Vergabeverfahren die
Vorschriften der GemHVO und des öffentlichen Auftragswesen noch sorgfältiger
beachtet.
Zu 4.6 Jugendzentrum Vorschuss für
Farbe:
Eine Kostenabrechnung liegt der Verwaltung
zwischenzeitlich vor.
Das Prüfungsergebnis ist vom
Rechnungsprüfungsamt wie folgt zusammengefasst worden:
"Die finanziellen Verhältnisse der
Stadt Lüchow (Wendland) sind, auf den Berichtszeitraum bezogen, als geordnet zu
bezeichnen.
Die Jahresrechnung entspricht den
gesetzlichen Bestimmungen.
Soweit der Bericht keine Einschränkungen
enthält, wird gemäß § 120 Abs. 1 NGO bestätigt, dass
-
der Haushaltsplan
eingehalten wurde,
-
die einzelnen
Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet
und belegt sind,
-
bei den Einnahmen
und Ausgaben des gemeindlichen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden
Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze
und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist,
-
die Vorschriften
über den Nachweis des Vermögens und der Schulden grundsätzlich eingehalten
worden sind. Im Wege der Umstellung auf DOPPIK wird das Anlagenverzeichnis
zurzeit überarbeitet und neu erstellt.
Die Prüfung hat nach Auffassung des
Rechnungsprüfungsamtes zu keinen Beanstandungen geführt, die der
Beschlussfassung über die Jahresrechnung sowie der Entlastung des
Bürgermeisters gem. § 101 NGO entgegenstehen".
Keine Auswirkungen
Der
Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Rat beschließt,
a)
die vom
Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg geprüfte Jahresrechnung der Stadt
Lüchow (Wendland) für das HJ 2007 festzustellen,
b)
dem Stadtdirektor
gem. § 101 NGO für das HJ 2007 Entlastung zu erteilen.