Aufgrund
§ 1 Absatz 1, Satz 1 des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung
im Landkreis Lüchow-Dannenberg (Lüchow-Dannenberg-Gesetz) wurden die
Samtgemeinden Clenze und Lüchow zu der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
zusammengeschlossen.
Gemäß
§ 10 Absatz 2 „Lüchow-Dannenberg-Gesetz“ gelten die Rechtsvorschriften der
bisherigen Samtgemeinden Clenze und Lüchow mit Ausnahme der Hauptsatzungen in
ihrem bisherigen räumlichen Geltungsbereich als Recht der Samtgemeinde Lüchow
(Wendland) fort, soweit im Gesetz nichts anderes geregelt ist. Die nach dem
Gesetz fortgeltenden Rechtsvorschriften gelten längstens bis zum 31. Oktober
2009, soweit sie nicht vorher aufgehoben werden.
Derzeit gilt für den
Bereich der ehemaligen Samtgemeinde Lüchow eine Gebührenordnung inkl.
Änderungssatzung für das Parken an Parkscheinautomaten. Diese Gebührenordnung
müsste an das neue Recht gemäß dem Lüchow-Dannenberg-Gesetz angepasst werden.
Für den Erlass der
Gebührenordnung ist die Samtgemeinde Lüchow (Lüchow) zuständig, weil das Land
Niedersachsen durch Rechtsverordnung die Zuständigkeit für den Erlass von
Verordnungen über Parkgebühren auf die Gemeinden im Rahmen des übertragenen
Wirkungskreises abgegeben hat. Gemäß § 72 Abs. 2 NGO erfüllen aber die
Samtgemeinden die Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises der
Mitgliedsgemeinden. Die Gebühren an den Parkscheinautomaten werden nach § 6 a
StVG erhoben und stehen in Ortsdurchfahrten jedoch den Gemeinden zu und sind
zur Deckung der Kosten vorhandener oder zukünftiger Parkeinrichtungen zu
verwenden.
Der jetzt vorgelegte Entwurf
der Parkgebührenordnung berücksichtigt die bisherigen Regelungen und wurde an
die zwischenzeitlich vom Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschlossenen Änderungen
bei der Parkgebührenpflicht für die Parkplätze „St. Georgshof,
Dr.-Lindemann-Straße und Platz der Partnerschaft Lüchow – Céret“ angepaßt.
Kosten für die
Veröffentlichung der Satzung ca. 150,-- €.
Der Rat der Samtgemeinde
Lüchow (Wendland) beschließt, die vorliegende Gebührenordnung für das Parken an
Parkscheinautomaten in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zu erlassen.