Betreff
Erlass einer Gebührenordnung für das Parken an Parkscheinautomaten in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
Vorlage
427/1
Aktenzeichen
327109ST:Parkgebührenordnung
Art
Sitzungsvorlage SG

Aufgrund § 1 Absatz 1, Satz 1 des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung im Landkreis Lüchow-Dannenberg (Lüchow-Dannenberg-Gesetz) wurden die Samtgemeinden Clenze und Lüchow zu der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zusammengeschlossen.

 

Gemäß § 10 Absatz 2 „Lüchow-Dannenberg-Gesetz“ gelten die Rechtsvorschriften der bisherigen Samtgemeinden Clenze und Lüchow mit Ausnahme der Hauptsatzungen in ihrem bisherigen räumlichen Geltungsbereich als Recht der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) fort, soweit im Gesetz nichts anderes geregelt ist. Die nach dem Gesetz fortgeltenden Rechtsvorschriften gelten längstens bis zum 31. Oktober 2009, soweit sie nicht vorher aufgehoben werden.

 

Derzeit gilt für den Bereich der ehemaligen Samtgemeinde Lüchow eine Gebührenordnung inkl. Änderungssatzung für das Parken an Parkscheinautomaten. Diese Gebührenordnung müsste an das neue Recht gemäß dem Lüchow-Dannenberg-Gesetz angepasst werden.

 

Für den Erlass der Gebührenordnung ist die Samtgemeinde Lüchow (Lüchow) zuständig, weil das Land Niedersachsen durch Rechtsverordnung die Zuständigkeit für den Erlass von Verordnungen über Parkgebühren auf die Gemeinden im Rahmen des übertragenen Wirkungskreises abgegeben hat. Gemäß § 72 Abs. 2 NGO erfüllen aber die Samtgemeinden die Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises der Mitgliedsgemeinden. Die Gebühren an den Parkscheinautomaten werden nach § 6 a StVG erhoben und stehen in Ortsdurchfahrten jedoch den Gemeinden zu und sind zur Deckung der Kosten vorhandener oder zukünftiger Parkeinrichtungen zu verwenden.

 

Der jetzt vorgelegte Entwurf der Parkgebührenordnung berücksichtigt die bisherigen Regelungen und wurde an die zwischenzeitlich vom Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschlossenen Änderungen bei der Parkgebührenpflicht für die Parkplätze „St. Georgshof, Dr.-Lindemann-Straße und Platz der Partnerschaft Lüchow – Céret“ angepaßt.

 


Kosten für die Veröffentlichung der Satzung ca. 150,-- €.

 


Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die vorliegende Gebührenordnung für das Parken an Parkscheinautomaten in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zu erlassen.