Betreff
Einrichtung von Arbeitskreisen
Vorlage
001/2009 SG
Aktenzeichen
102430SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Für die Erarbeitung eines Gesamtkonzeptes für die Freiwilligen Feuerwehren der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) wurde ein „Arbeitskreis Feuerwehren“ ins Leben gerufen, der bereits mehrfach getagt hat.

Außerdem ist ein Arbeitskreis mit dem Auftrag, ein Sanierungskonzept für die Grundschulen der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zu erarbeiten, eingesetzt worden.

 

Im Brandschutzausschuss waren sich die Mitglieder einig, den „Arbeitskreis Feuerwehren“ mit je einem Vertreter aus jeder Fraktion im Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) sowie zwei Vertretern der Feuerwehren zu besetzen.

 

Der Ausschuss für Schulen und Bücherei hat ebenfalls je eine/n Fraktionsvertreter/in für den „Arbeitkreis Grundschulen“ als ausreichend betrachtet.

 

Zulässig für die Bildung von Unterausschüssen, Arbeitsgruppen, Beiräten, Kommissionen und ähnlichen Einrichtungen ist der Rat, gestützt auf § 40 Absatz 1 Nr. 1 NGO.

Um die Bildung der Arbeitskreise und die rechtliche Stellung der Mitglieder festzuschreiben, ist ein formaler Beschluss des Rates der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) notwendig.


-          Sitzungsgelder in Höhe von 15,00 € pro Sitzung und Mitglied

-          Fahrtkosten in Höhe von 0,22 € pro Kilometer


Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) richtet folgende Arbeitskreise ein und stellt diese mit folgenden Mitgliedern fest:

 

„Arbeitskreis Gesamtkonzept Feuerwehren“

-          Andreas Arndt

-          Siegfried Bartling

-          Karl Behrens

-          Herbert Bosselmann

-          Torsten Breese

-          Knut Hose

-          Klaus Dieter Kiekhäfer

-          Martina Lammers

 

„Arbeitskreis Sanierung der Grundschulen“

-          Knut Hose

-          Martina Lammers

-          Dr. Günther Nemetschek

-          Karin Schulz

-          Wilhelm von Gottberg

 

Allen Mitgliedern der Arbeitskreise wird analog zur Satzung der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) über Auslagenersatz, Verdienstausfall und Aufwandsentschädigung vom 14. Februar 2007 ein Sitzungsgeld in Höhe von 15,00 € je Sitzung sowie eine Fahrtkostenentschädigung in Höhe von 0,22 € je Kilometer gezahlt.