Betreff
Benennung von Vertreterinnen/Vertretern für die Mitgliederversammlung des Unterhaltungsverbandes Jeetzel-Seege
Vorlage
015/2009 ST
Aktenzeichen
102434ST.08
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Nach § 11 der Satzung des Unterhaltungsverbandes Jeetzel-Seege hat die Stadt Lüchow (Wendland) drei Vertreter/innen in den Verband zu entsenden. Bislang wurden die drei Vertreter/innen automatisch in den Verbandsausschuss entsandt.

 

Auf Grund einer bevorstehenden Satzungsänderung, die wegen eines Gerichtsurteiles ansteht, sind zukünftig die Verbandsausschussmitglieder formal von einer Mitgliederversammlung zu wählen. Diese Satzungsänderung soll vom „alten“ Verbandsausschuss am 19. Februar 2009 verabschiedet werden.

 

Für die Amtsperiode vom 1. Januar 2004 bis 31. Dezember 2008 waren folgende Personen benannt:

 

1.         Helmut Hackeradt                             Vertreter:        Ernst Albert Beyer

OT Bösel                                                                    OT Bösel

 

2.         Jürgen Friederichs                            Vertreter:        Hans-Jürgen Rehbeck

OT Künsche                                                               OT Weitsche

 

3.         Manfred Liebhaber                           Vertreter:        Fritz von Blottnitz

            OT Müggenburg                                                       OT Grabow

 

Die Benennung der drei Vertreter/innen der Stadt Lüchow (Wendland) geschieht gemäß § 51 Absatz 6 NGO nach dem Besetzungsverfahren nach Hare-Niemeyer.

Demnach haben die CDU-, die SPD- und die UWG-Fraktion jeweils ein Vorschlagsrecht auf eine/n Vertreter/in im Verbandsausschuss des Unterhaltungsverbandes inklusive je eine/n Stellvertreter/in.

50% der Verbandsausschussmitglieder müssen beruflich Land- oder Forstwirt/in sein. Soweit in den Mitgliedsgemeinden Wasser- und Bodenverbände vorhanden sind, müssen die Ausschussmitglieder Mitglieder dieser Wasser- und Bodenverbände sein.

 

Die Vertreter/innen im Verbandsausschuss des Unterhaltungsverbandes Jeetzel-Seege sind durch Beschluss des Rates der Stadt Lüchow (Wendland) festzustellen.

 

Es ist nicht zwingende Voraussetzung, dass nur Ratsmitglieder in den Unterhaltungsverband entsandt werden dürfen, auch ratsfremde Personen können benannt werden.

Gemäß § 28 NGO werden auch ratsfremde Personen vom Bürgermeister auf die Pflichten, die sich aus den §§ 25 bis 27 NGO ergeben, belehrt.

Die bestellten Vertreter/innen der Gemeinde sind, da sie Mitgliedschaftsrechte der Gemeinde wahrnehmen, an entsprechende Beschlüsse des Rates gebunden, da dieses nicht gesetzlich ausgeschlossen ist, und können jederzeit durch den Rat mit Zustimmung der entsendenden Fraktion wieder abberufen werden.

 

Nach Auskunft von Herrn Hildebrand vom Kreisverband der Wasser- und Bodenverbände sind vom Rat der Stadt Lüchow (Wendland) drei Vertreter/innen für die Wahl in den Verbandsausschuss vorzuschlagen. Ein/e Vertreter/in der Stadt Lüchow (Wendland) wird dann in der Mitgliederversammlung Ende März 2009 diese drei Vertreter/innen zur Wahl in den Verbandsausschuss vorschlagen.


Keine


Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) stellt fest, als Vertreter/innen und als deren Stellvertreter/innen für die Wahl in den Verbandsausschuss des Unterhaltungsverbandes Jeetzel-Seege werden benannt:

 

1.         _____________________             Vertreter/in:   _____________________

 

2.         _____________________             Vertreter/in:   _____________________

 

3.         _____________________             Vertreter/in:   _____________________

 

Diese Personen sind in der Mitgliederversammlung des Unterhaltungsverbandes Jeetzel-Seege von der/dem anwesenden Vertreter/in der Stadt Lüchow (Wendland) zur Wahl in den Verbandsausschuss vorzuschlagen.