Nach § 11 der Satzung
des Unterhaltungsverbandes Jeetzel-Seege hat die Stadt Lüchow (Wendland) drei
Vertreter/innen in den Verband zu entsenden. Bislang wurden die drei Vertreter/innen
automatisch in den Verbandsausschuss entsandt.
Auf Grund einer
bevorstehenden Satzungsänderung, die wegen eines Gerichtsurteiles ansteht, sind
zukünftig die Verbandsausschussmitglieder formal von einer
Mitgliederversammlung zu wählen. Diese Satzungsänderung soll vom „alten“
Verbandsausschuss am 19. Februar 2009 verabschiedet werden.
Für die Amtsperiode vom 1.
Januar 2004 bis 31. Dezember 2008 waren folgende Personen benannt:
1. Helmut Hackeradt Vertreter: Ernst Albert Beyer
OT Bösel OT Bösel
2. Jürgen Friederichs Vertreter: Hans-Jürgen Rehbeck
OT Künsche OT Weitsche
3. Manfred Liebhaber Vertreter: Fritz von Blottnitz
OT Müggenburg OT
Grabow
Die Benennung der drei
Vertreter/innen der Stadt Lüchow (Wendland) geschieht gemäß § 51 Absatz 6 NGO
nach dem Besetzungsverfahren nach Hare-Niemeyer.
Demnach haben die
CDU-, die SPD- und die UWG-Fraktion jeweils ein Vorschlagsrecht auf eine/n
Vertreter/in im Verbandsausschuss des Unterhaltungsverbandes inklusive je eine/n
Stellvertreter/in.
50% der
Verbandsausschussmitglieder müssen beruflich Land- oder Forstwirt/in sein.
Soweit in den Mitgliedsgemeinden Wasser- und Bodenverbände vorhanden sind,
müssen die Ausschussmitglieder Mitglieder dieser Wasser- und Bodenverbände
sein.
Die Vertreter/innen im Verbandsausschuss
des Unterhaltungsverbandes Jeetzel-Seege sind durch Beschluss des Rates der
Stadt Lüchow (Wendland) festzustellen.
Es ist nicht zwingende
Voraussetzung, dass nur Ratsmitglieder in den Unterhaltungsverband entsandt
werden dürfen, auch ratsfremde Personen können benannt werden.
Gemäß § 28 NGO werden auch
ratsfremde Personen vom Bürgermeister auf die Pflichten, die sich aus den §§ 25
bis 27 NGO ergeben, belehrt.
Die bestellten Vertreter/innen
der Gemeinde sind, da sie Mitgliedschaftsrechte der Gemeinde wahrnehmen, an
entsprechende Beschlüsse des Rates gebunden, da dieses nicht gesetzlich
ausgeschlossen ist, und können jederzeit durch den Rat mit Zustimmung der
entsendenden Fraktion wieder abberufen werden.
Nach Auskunft von Herrn
Hildebrand vom Kreisverband der Wasser- und Bodenverbände sind vom Rat der
Stadt Lüchow (Wendland) drei Vertreter/innen für die Wahl in den
Verbandsausschuss vorzuschlagen. Ein/e Vertreter/in der Stadt Lüchow (Wendland)
wird dann in der Mitgliederversammlung Ende März 2009 diese drei Vertreter/innen
zur Wahl in den Verbandsausschuss vorschlagen.
Keine
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) stellt fest, als Vertreter/innen und als deren Stellvertreter/innen
für die Wahl in den Verbandsausschuss des Unterhaltungsverbandes Jeetzel-Seege
werden benannt:
1. _____________________ Vertreter/in: _____________________
2. _____________________ Vertreter/in: _____________________
3. _____________________ Vertreter/in: _____________________
Diese Personen sind in
der Mitgliederversammlung des Unterhaltungsverbandes Jeetzel-Seege von der/dem
anwesenden Vertreter/in der Stadt Lüchow (Wendland) zur Wahl in den
Verbandsausschuss vorzuschlagen.