Betreff
Konjunkturpaket II
Vorlage
009/2009 SG
Aktenzeichen
201005SG:0001
Art
Sitzungsvorlage SG

Der Verwaltung liegt der Entwurf des Nds. Gesetzes zur Durchführung des Gesetzes zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder vor (Konjunkturpaket II). In diesem Gesetzesentwurf wird die Verteilung der pauschalen Investitionsmittel bekanntgegeben. Effektiv werden 480 Mio. Euro zur Verteilung kommen. Dafür werden 450 Mio € Bundesmittel eingesetzt. Diese pauschalen Mittel werden hälfig auf die Gemeinden und auf die Kreisebene verteilt. Die kommunalen Eigenanteile variieren zwischen 5 % und 25 %. Die Festlegung der Eigenanteile erfolgt nach der durchschnittlichen Steuereinnahmekraft der letzten drei Jahre. In § 3 Abs. 3 des Nachtragshaushaltsgesetzentwurfes 2009 wurde festgelegt, dass 65 % der Investitionspauschale auf den Schwerpunkt der Bildungsinfrastruktur entfallen soll. Davon soll mindestens die Hälfte der Investitionspauschale bereits in 2009 abgerufen werden.

 

Für die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) ist eine pauschalierte Zuweisung in Höhe von 783.321,00 € vorgesehen. Als Eigenanteil sind aufzubringen 174.531,00 €, sodass insgesamt 957.582,00 € zu investieren sind. Da 65 % von diesem Anteil für Bildungsinfrastruktur zu verwenden ist (das sind bereits 622.603,80 €), würde zur Verteilung auf die 12 Gliedgemeinden eine Investitionssumme von 335.248,20 € entfallen. Aufgrund dieses niedrigen Betrages der auf jede einzelne Gliedgemeinde entfallen würde, schlägt die Verwaltung vor, dass die komplette pauschale Zuweisung für die energetische Sanierung der Grundschule Lüchow verwendet wird. Der Bestand der Grundschule Lüchow ist unbestritten. Das energetische Gutachten zur Sanierung der Grundschule Lüchow weist einen Investitionsvolumen in Höhe von 1.013.000,00 € aus (ohne die Sporthalle der Grundschule Lüchow).

 


Die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) erhält eine pauschale Investitionszuweisung in Höhe von 783.321,00 € und muss einen Eigenanteil in Höhe von 174.531,00 € aufbringen.

Ein entsprechender Nachtragshaushaltsplan müsste verabschiedet werden.

 


Der Samtgemeindeausschuss empfiehlt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat beschließt, die komplette pauschalierte Investitionszuweisung aus dem Konjunkturpaket II in Höhe von 783.321,00 € plus dem Eigenanteil in Höhe von 174.531,00 € = Gesamtinvestitionssumme in Höhe von 957.852,00 € für die energetische Sanierung der Grundschule Lüchow zu verwenden.