Der Verwaltung liegt
der Entwurf des Nds. Gesetzes zur Durchführung des Gesetzes zur Umsetzung von
Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder vor (Konjunkturpaket II). In
diesem Gesetzesentwurf wird die Verteilung der pauschalen Investitionsmittel
bekanntgegeben. Effektiv werden 480 Mio. Euro zur Verteilung kommen. Dafür
werden 450 Mio € Bundesmittel eingesetzt. Diese pauschalen Mittel werden hälfig
auf die Gemeinden und auf die Kreisebene verteilt. Die kommunalen Eigenanteile
variieren zwischen 5 % und 25 %. Die Festlegung der Eigenanteile erfolgt nach
der durchschnittlichen Steuereinnahmekraft der letzten drei Jahre. In § 3 Abs.
3 des Nachtragshaushaltsgesetzentwurfes 2009 wurde festgelegt, dass 65 % der Investitionspauschale
auf den Schwerpunkt der Bildungsinfrastruktur entfallen soll. Davon soll
mindestens die Hälfte der Investitionspauschale bereits in 2009 abgerufen
werden.
Für die Samtgemeinde
Lüchow (Wendland) ist eine pauschalierte Zuweisung in Höhe von 783.321,00 €
vorgesehen. Als Eigenanteil sind aufzubringen 174.531,00 €, sodass insgesamt
957.582,00 € zu investieren sind. Da 65 % von diesem Anteil für
Bildungsinfrastruktur zu verwenden ist (das sind bereits 622.603,80 €), würde
zur Verteilung auf die 12 Gliedgemeinden eine Investitionssumme von 335.248,20
€ entfallen. Aufgrund dieses niedrigen Betrages der auf jede einzelne
Gliedgemeinde entfallen würde, schlägt die Verwaltung vor, dass die komplette
pauschale Zuweisung für die energetische Sanierung der Grundschule Lüchow
verwendet wird. Der Bestand der Grundschule Lüchow ist unbestritten. Das
energetische Gutachten zur Sanierung der Grundschule Lüchow weist einen
Investitionsvolumen in Höhe von 1.013.000,00 € aus (ohne die Sporthalle der
Grundschule Lüchow).
Die Samtgemeinde
Lüchow (Wendland) erhält eine pauschale Investitionszuweisung in Höhe von
783.321,00 € und muss einen Eigenanteil in Höhe von 174.531,00 € aufbringen.
Ein entsprechender
Nachtragshaushaltsplan müsste verabschiedet werden.
Der
Samtgemeindeausschuss empfiehlt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Rat beschließt,
die komplette pauschalierte Investitionszuweisung aus dem Konjunkturpaket II in
Höhe von 783.321,00 € plus dem Eigenanteil in Höhe von 174.531,00 € = Gesamtinvestitionssumme
in Höhe von 957.852,00 € für die energetische Sanierung der Grundschule Lüchow
zu verwenden.