Betreff
40. Änderung des Flächennutzungsplanes der ehemaligen Samtgemeinde Clenze im Ortsteil Steine der Gemeinde Luckau (Firma Vogler)
a) Beschluss über die Stellungnahmen
b) Feststellungsbeschluss
Vorlage
011/2009 SG
Aktenzeichen
612009SG:40. Änderung Clenze
Art
Sitzungsvorlage SG

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat am 14. Februar 2007 den Aufstellungsbeschluss für die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der ehemaligen Samtgemeinde Clenze im Ortsteil Steine der Gemeinde Luckau gefasst. Durch diese Änderung soll der Firma Vogler eine Erweiterung am Standort Steine ermöglicht werden.

 

Die vorgezogene Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte vom 12. Juli bis 15. August 2007. Hier hat der Landkreis Lüchow-Dannenberg eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben. Es wird  u. a. beanstandet, dass die Planung in einem Bereich Flächen des Natura 2000-Gebietes „Köhlener Mühlenbach“ überlagert. Diese Abgrenzung war aus den der Samtgemeinde vorliegenden Unterlagen nicht zu entnehmen. Weiterhin wurde eine Biotoptypenkartierung, auch für den Bereich des Altdorfes, gefordert und Ausführungen zur Oberflächenentwässerung sollten ebenfalls erfolgen. Aufgrund dieser Stellungnahme erfolgte am 17. September 2007 ein Erörterungstermin beim Landkreis unter Beteiligung der Firma Vogler und der Gemeinde Luckau. Als Folge der Stellungnahme und des Gesprächs wurde das Plangebiet geändert. Eine weitere Änderung des Gebietes erfolgte aufgrund eines Gespräches mit der Firma Vogler im Januar 2008. Parallel zur Überarbeitung des Planentwurfes sollte vom Architekturbüro Milkoweit eine konkrete Ausführung zur Oberflächenentwässerung vorgelegt werden.

 

Die Bürgerbeteiligung fand am 19. August 2008 statt. Dabei wurde insbesondere bemängelt, dass das Sondergebiet weiter nach Westen ausgedehnt werden soll und mit den von der Planung betroffenen Grundstückseigentümern vorab keine Gespräche geführt wurden. Es wurde auch eine Verlagerung der Produktion in den westlichen Bereich befürchtet, was zu einer stärkeren Geruchsbelastung des Ortsteiles Mammoißel führen würde.

 

Die öffentliche Auslegung erfolgte vom 02. September bis 02. Oktober 2008. Die Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur Auslegung beteiligt. In diesem Verfahren sind Stellungnahmen von Privatpersonen, der Gemeinde Luckau und erneut des Landkreises Lüchow-Dannenberg eingegangen. Die Stellungnahme des Landkreises enthält im Wesentlichen Forderungen der unteren Wasserbehörde und der unteren Naturschutzbehörde, die bereits in der Stellungnahme von 2007 vorgetragen wurden. Aufgrund der Stellungnahme wurden die Probleme der Oberflächenentwässerung am 05. Dezember 2008 mit der unteren Wasserbehörde erörtert mit dem Ergebnis, dass die erörterten Lösungsansätze in die Begründung zur Planung aufgenommen werden sollten. Die zunächst negative Stellungnahme der Gemeinde Luckau wurde durch Beschluss des Gemeinderates vom 09. Dezember 2008 dahingehend abgeändert, dass zu den Inhalten der Flächennutzungsplanänderung Einverständnis erklärt wurde.

 

Insgesamt führen die Stellungnahmen zu keiner Änderung der Planung. Es sind jedoch Ergänzungen der Begründung erforderlich. Das Verfahren kann abgeschlossen werden.

 

 

 


Die Kosten der Planung werden vom Investor getragen.

 


Der Ausschuss für  Bau, Verkehr, Wirtschaft und Tourismus beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

 Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt:

 

a)     Über die eingegangenen Stellungnahmen wird wie in der Anlage aufgeführt   entschieden.

 

b)     Die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der ehemaligen Samtgemeinde Clenze, bestehend aus der Planzeichnung sowie der Begründung mit Umweltbericht, wird festgestellt.