a) Beschluss über die Stellungnahmen
b) Feststellungsbeschluss
Der
Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat am 14. Februar 2007 den
Aufstellungsbeschluss für die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich
der ehemaligen Samtgemeinde Clenze im Ortsteil Steine der Gemeinde Luckau
gefasst. Durch diese Änderung soll der Firma Vogler eine Erweiterung am
Standort Steine ermöglicht werden.
Die
vorgezogene Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
erfolgte vom 12. Juli bis 15. August 2007. Hier hat der Landkreis
Lüchow-Dannenberg eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben. Es wird u. a. beanstandet, dass die Planung in einem
Bereich Flächen des Natura 2000-Gebietes „Köhlener Mühlenbach“ überlagert.
Diese Abgrenzung war aus den der Samtgemeinde vorliegenden Unterlagen nicht zu
entnehmen. Weiterhin wurde eine Biotoptypenkartierung, auch für den Bereich des
Altdorfes, gefordert und Ausführungen zur Oberflächenentwässerung sollten ebenfalls
erfolgen. Aufgrund dieser Stellungnahme erfolgte am 17. September 2007 ein
Erörterungstermin beim Landkreis unter Beteiligung der Firma Vogler und der
Gemeinde Luckau. Als Folge der Stellungnahme und des Gesprächs wurde das
Plangebiet geändert. Eine weitere Änderung des Gebietes erfolgte aufgrund eines
Gespräches mit der Firma Vogler im Januar 2008. Parallel zur Überarbeitung des
Planentwurfes sollte vom Architekturbüro Milkoweit eine konkrete Ausführung zur
Oberflächenentwässerung vorgelegt werden.
Die
Bürgerbeteiligung fand am 19. August 2008 statt. Dabei wurde insbesondere
bemängelt, dass das Sondergebiet weiter nach Westen ausgedehnt werden soll und
mit den von der Planung betroffenen Grundstückseigentümern vorab keine
Gespräche geführt wurden. Es wurde auch eine Verlagerung der Produktion in den
westlichen Bereich befürchtet, was zu einer stärkeren Geruchsbelastung des
Ortsteiles Mammoißel führen würde.
Die
öffentliche Auslegung erfolgte vom 02. September bis 02. Oktober 2008. Die Träger
öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur Auslegung
beteiligt. In diesem Verfahren sind Stellungnahmen von Privatpersonen, der
Gemeinde Luckau und erneut des Landkreises Lüchow-Dannenberg eingegangen. Die
Stellungnahme des Landkreises enthält im Wesentlichen Forderungen der unteren
Wasserbehörde und der unteren Naturschutzbehörde, die bereits in der
Stellungnahme von 2007 vorgetragen wurden. Aufgrund der Stellungnahme wurden
die Probleme der Oberflächenentwässerung am 05. Dezember 2008 mit der unteren
Wasserbehörde erörtert mit dem Ergebnis, dass die erörterten Lösungsansätze in
die Begründung zur Planung aufgenommen werden sollten. Die zunächst negative
Stellungnahme der Gemeinde Luckau wurde durch Beschluss des Gemeinderates vom
09. Dezember 2008 dahingehend abgeändert, dass zu den Inhalten der
Flächennutzungsplanänderung Einverständnis erklärt wurde.
Insgesamt
führen die Stellungnahmen zu keiner Änderung der Planung. Es sind jedoch
Ergänzungen der Begründung erforderlich. Das Verfahren kann abgeschlossen
werden.
Die Kosten der Planung
werden vom Investor getragen.
Der Ausschuss für
Bau, Verkehr, Wirtschaft und Tourismus beschließt, dem
Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss
zu fassen:
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt:
a) Über die eingegangenen Stellungnahmen wird wie in der
Anlage aufgeführt entschieden.
b) Die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich
der ehemaligen Samtgemeinde Clenze, bestehend aus der Planzeichnung sowie der
Begründung mit Umweltbericht, wird festgestellt.