Betreff
102. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Stadt Lüchow (Wendland)
- Tennisanlage Plater Marsch in Lüchow -
a) Aufhebung des Beschlusses über die Stellungnahmen vom 08.10.2008
b) Aufhebung des Feststellungsbeschlusses vom 08.10.2008
c) Beschluss über die Stellungnahmen
d) Feststellungsbeschluss
Vorlage
012/2009 SG
Aktenzeichen
612009SG:102. Änderung
Art
Sitzungsvorlage SG

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat am 08. Oktober 2008 den Feststellungsbeschluss für die 102. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. Der Genehmigungsantrag wurde umgehend gestellt. Die Genehmigung wurde vom Landkreis Lüchow-Dannenberg mit Schreiben vom 29.12.2008 versagt, da festgestellt wurde, dass die Zeitspanne zwischen der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und dem Beginn der Auslegung weniger als eine Woche (5 anstatt 7 Tage) betragen hat. Diese Frist ist nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB verbindlich vorgeschrieben. Um diesen Mangel zu heilen, musste das Verfahren mit einer erneuten Auslegung durchgeführt werden. Diese Auslegung erfolgte vom 02. Februar bis einschließlich 02. März 2009.

Während der Auslegung sind keine Stellungnahmen eingegangen. Es sind die im Oktober 2008 gefassten Beschlüsse aufzuheben und ein erneuter Beschluss über alle Stellungnahmen und ein erneuter Feststellungsbeschluss zu fassen.

 


Die Flächennutzungsplanänderung wurde von der Verwaltung ausgearbeitet.

 


Der Ausschuss für Bau, Verkehr, Wirtschaft und Tourismus beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Samtgemeinderat vorzuschlagen, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt:

 

a) Der Beschluss über die Stellungnahmen vom 08.10.2008 wird aufgehoben.

 

b) Der Feststellungsbeschluss über die 102. Änderung des Flächennutzungsplanes

      vom 08.10.2008 wird aufgehoben.

 

c) Über die Stellungnahme des Landkreises Lüchow-Dannenberg wird wie folgt

    entschieden:

    Zu 1. und 4.: Die Begründung wird um Aussagen zu dem einbezogenen WA-Gebiet

    ergänzt.

    Zu 2.: Die Beschreibung des Geltungsbereiches wird in der Begründung berichtigt.

    Zu 3. und 5.: Begründung und Planzeichnung werden entsprechend berichtigt.

 

d) Die 102. Änderung des Flächennutzungsplanes wird festgestellt mit der Begründung

     und dem Umweltbericht.