- Tennisanlage Plater Marsch in Lüchow -
a) Aufhebung des Beschlusses über die Stellungnahmen vom 08.10.2008
b) Aufhebung des Feststellungsbeschlusses vom 08.10.2008
c) Beschluss über die Stellungnahmen
d) Feststellungsbeschluss
Der
Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat am 08. Oktober 2008 den
Feststellungsbeschluss für die 102. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst.
Der Genehmigungsantrag wurde umgehend gestellt. Die Genehmigung wurde vom
Landkreis Lüchow-Dannenberg mit Schreiben vom 29.12.2008 versagt, da
festgestellt wurde, dass die Zeitspanne zwischen der Bekanntmachung der
öffentlichen Auslegung und dem Beginn der Auslegung weniger als eine Woche (5
anstatt 7 Tage) betragen hat. Diese Frist ist nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB
verbindlich vorgeschrieben. Um diesen Mangel zu heilen, musste das Verfahren
mit einer erneuten Auslegung durchgeführt werden. Diese Auslegung erfolgte vom
02. Februar bis einschließlich 02. März 2009.
Während
der Auslegung sind keine Stellungnahmen eingegangen. Es sind die im Oktober
2008 gefassten Beschlüsse aufzuheben und ein erneuter Beschluss über alle
Stellungnahmen und ein erneuter Feststellungsbeschluss zu fassen.
Die
Flächennutzungsplanänderung wurde von der Verwaltung ausgearbeitet.
Der
Ausschuss für Bau, Verkehr, Wirtschaft und Tourismus beschließt, dem
Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Samtgemeinderat vorzuschlagen, folgende
Beschlüsse zu fassen:
Der
Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt:
a)
Der Beschluss über die Stellungnahmen vom 08.10.2008 wird aufgehoben.
b)
Der Feststellungsbeschluss über die 102. Änderung des Flächennutzungsplanes
vom 08.10.2008 wird aufgehoben.
c)
Über die Stellungnahme des Landkreises Lüchow-Dannenberg wird wie folgt
entschieden:
Zu 1. und 4.: Die Begründung wird um
Aussagen zu dem einbezogenen WA-Gebiet
ergänzt.
Zu 2.: Die Beschreibung des
Geltungsbereiches wird in der Begründung berichtigt.
Zu 3. und 5.: Begründung und Planzeichnung
werden entsprechend berichtigt.
d)
Die 102. Änderung des Flächennutzungsplanes wird festgestellt mit der
Begründung
und dem Umweltbericht.