Die
Niedersächsische Gemeindeordnung schreibt in § 100 vor, dass die Jahresrechnung
innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres aufzustellen ist.
Der
Gemeindedirektor hat die Vollständigkeit und Richtigkeit der Jahresrechnung
festzustellen und sie mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes und
seiner Stellungnahme zu diesem Bericht dem Rat vorzulegen. Der Rat muss gemäß §
101 NGO über die Jahresrechnung bis spätestens 31. Dezember des auf das
Haushaltsjahr folgenden Jahres beschließen und zugleich über die Entlastung
entscheiden.
Die
Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2004 wurde am 16. März 2005 aufgestellt
und vom Samtgemeindebürgermeister auf Vollständigkeit und Richtigkeit
festgestellt.
Die
Rechnung schließt wie folgt ab:
Verwaltungshaushalt
Einnahmen =
8.137.176,83 €
Ausgaben = 17.419.218,93 €
Fehlbetrag =
9.282.042,10 €
Vermögenshaushalt
Einnahmen =
882.480,59 €
Ausgaben = 882.480,59 €
Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die
Prüfung der Jahresrechnung der Samtgemeinde Lüchow für das Haushaltsjahr 2004
vom 1. Dezember 2005 ist der Samtgemeinde zugeleitet worden.
Das Prüfungsergebnis ist vom Rechnungsprüfungsamt wie
folgt zusammengefasst worden:
„Die Buchführung und der Jahresabschluss der
Samtgemeinde Lüchow für 2004 entsprechen nach der Prüfung den gesetzlichen
Vorschriften.
Gegen eine Entlastungserteilung bestehen seitens des
Rechnungsprüfungsamtes keine Bedenken.“
Zum Prüfungsbericht und den darin aufgeführten
Beanstandungen ist eine schriftliche Stellungnahme erarbeitet. Prüfungsbericht
und Stellungnahme liegen allen Ratsfrauen und Ratsherren vor.
Keine
Der
Rat der Samtgemeinde Lüchow beschließt,
a)
die vom
Rechnungsprüfungsamt des Landkreises geprüfte Jahresrechnung der Samtgemeinde
Lüchow für das Haushaltsjahr 2004 festzustellen und
b)
dem
Samtgemeindebürgermeister gemäß § 101 NGO für das Haushaltsjahr 2004 Entlastung
zu erteilen.