Betreff
Einrichtung einer zweiten Kooperationsklasse an der Grundschule in Lüchow
Vorlage
038/2009 SG
Aktenzeichen
(1.3) 40 11 01 SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Die Grundschule Lüchow hat mit Schreiben vom 14.05.2009 mitgeteilt, sie beabsichtige mit der Wendlandschule eine zweite Kooperationsklasse einzurichten.

Für die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) als Schulträger der Grundschule Lüchow würden zusätzliche Kosten dadurch entstehen, dass ein Klassenraum bis 15.00 Uhr beheizt und beleuchtet werden müsse. Gegebenenfalls erforderliche zusätzliche Einrichtungen würde die Wendlandschule tragen.

 

§ 25 des NSchG regelt die Zusammenarbeit zwischen Schulen.

Der Schulträger muss in jedem Falle von einer Vereinbarung, die seine Schule mit einer anderen abschließt, in Kenntnis gesetzt werden. Nach § 113 trägt er die sächlichen Kosten der Schule. Für Vereinbarungen zwischen  Schulen nach § 25 NSchG muss die ausdrückliche Zustimmung des Schulträgers eingeholt werden, wenn absehbar ist, das Mehrkosten  - z. B.  weil zusätzliche Lehrmittel oder Einrichtungsgegenstände angeschafft werden müssen- entstehen könnten.

 

Mit Beginn des Schuljahres 2006/07 wurde an der Grundschule in Lüchow die 1. Kooperationsklasse mit der Wendlandschule eingerichtet.

Für die Raumnutzung wurde zwischen der Samtgemeinde Lüchow und dem DRK als Träger der Wendlandschule eine Vereinbarung über die Zahlung einer monatlich zu zahlenden Nutzungsentschädigung in Höhe von 384,20 € geschlossen. In diesem Betrag sind anteilige Reinigungskosten und Hausmeisterkosten (1 Std./Monat) enthalten.

Die Nutzungsentschädigung müsste, sofern der Einrichtung der 2. Kooperationsklasse zugestimmt wird, entsprechend angepasst werden.


Keine


Der Ausschuss für Schulen und Bücherei beschließt, dem Samtgemeindeausschuss vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Samtgemeindeausschuss beschließt, der Einrichtung einer 2. Kooperationsklasse an der Grundschule in Lüchow zuzustimmen.