Betreff
2. Änderung des Bebauungsplanes "Am Kreuzweg" im Ortsteil Grabow
Vorlage
705/13
Aktenzeichen
(60)612605
Art
Sitzungsvorlage Stadt.

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Am Kreuzweg“ wurde auf Bitte und bei Kostenübernahme der Firma Wolfrath aufgestellt.

 

Um die beiden im Eigentum der Firma stehenden Gewerbeflächen im westlichen Teil des Gebietes als Einheit nutzen zu können, musste der zwischen diesen Flächen festgesetzte Pflanzstreifen verlegt werden. Eine ursprünglich auf diesen Flächen angedachte Anlage zur Energiegewinnung aus nachwachsenden Rohstoffen steht zurzeit nicht zur Diskussion.

Falls eine derartige Anlage geplant werden sollte, sind dafür zusätzlich zu den Festsetzungen des Bebauungsplanes detaillierte Untersuchungen zur Umweltbelastung erforderlich.

 

Die vorgezogene Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte im Oktober 2005. In diesem Verfahrensschritt hat der Landkreis Lüchow-Dannenberg eine Stellungnahme abgegeben, die sich im Wesentlichen auf die evtl. Errichtung einer Biogasanlage bezieht.

 

Der Entwurf der Bebauungsplanänderung wurde vom 14. November 2005 bis einschließlich 13. Dezember 2005 öffentlich ausgelegt. Während der Auslegung sind Stellungnahmen des Landkreises Lüchow-Dannenberg, des Gewerbeaufsichtsamtes und der AVACON AG eingegangen.

Die Stellungnahme der AVACON AG ist ohne Bedeutung, da nach Rückfrage im Änderungsbereich keine Leitungen betroffen sind. Die Stellungnahme des Landkreises und des Gewerbeaufsichtsamtes beziehen sich überwiegend auf eine Biogasanlage, deren Zulässigkeit in Frage gestellt wird.

Die Stellungnahmen erfordern keine Änderung der Planung. Es sind nur redaktionelle Ergänzungen vorzunehmen.

 

Als Anlage sind der Sitzungsvorlage die Stellungnahmen mit den Beschlussvorschlägen beigefügt.


Der Ausschuss für Umwelt, Bebauung und Grundstücksangelegenheiten beschließt, dem Verwaltungsausschuss vorzuschlagen, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)         über die eingegangenen Stellungnahmen wird, wie aus der Anlage ersichtlich, entschieden und

 

b)         der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Am Kreuzweg“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen mit der Begründung und dem Umweltbericht.


Die Kosten der Bebauungsplanänderung werden vom Antragsteller getragen.