Die
2. Änderung des Bebauungsplanes „Am Kreuzweg“ wurde auf Bitte und bei
Kostenübernahme der Firma Wolfrath aufgestellt.
Um
die beiden im Eigentum der Firma stehenden Gewerbeflächen im westlichen Teil
des Gebietes als Einheit nutzen zu können, musste der zwischen diesen Flächen
festgesetzte Pflanzstreifen verlegt werden. Eine ursprünglich auf diesen
Flächen angedachte Anlage zur Energiegewinnung aus nachwachsenden Rohstoffen steht
zurzeit nicht zur Diskussion.
Falls
eine derartige Anlage geplant werden sollte, sind dafür zusätzlich zu den
Festsetzungen des Bebauungsplanes detaillierte Untersuchungen zur
Umweltbelastung erforderlich.
Die
vorgezogene Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte im Oktober
2005. In diesem Verfahrensschritt hat der Landkreis Lüchow-Dannenberg eine
Stellungnahme abgegeben, die sich im Wesentlichen auf die evtl. Errichtung
einer Biogasanlage bezieht.
Der
Entwurf der Bebauungsplanänderung wurde vom 14. November 2005 bis
einschließlich 13. Dezember 2005 öffentlich ausgelegt. Während der Auslegung
sind Stellungnahmen des Landkreises Lüchow-Dannenberg, des
Gewerbeaufsichtsamtes und der AVACON AG eingegangen.
Die
Stellungnahme der AVACON AG ist ohne Bedeutung, da nach Rückfrage im
Änderungsbereich keine Leitungen betroffen sind. Die Stellungnahme des
Landkreises und des Gewerbeaufsichtsamtes beziehen sich überwiegend auf eine
Biogasanlage, deren Zulässigkeit in Frage gestellt wird.
Die
Stellungnahmen erfordern keine Änderung der Planung. Es sind nur redaktionelle
Ergänzungen vorzunehmen.
Als
Anlage sind der Sitzungsvorlage die Stellungnahmen mit den Beschlussvorschlägen
beigefügt.
Der
Ausschuss für Umwelt, Bebauung und Grundstücksangelegenheiten beschließt, dem
Verwaltungsausschuss vorzuschlagen, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss
zu fassen:
Der
Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,
a) über
die eingegangenen Stellungnahmen wird, wie aus der Anlage ersichtlich,
entschieden und
b) der
Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Am Kreuzweg“ wird gemäß § 10 BauGB
als Satzung beschlossen mit der Begründung und dem Umweltbericht.
Die
Kosten der Bebauungsplanänderung werden vom Antragsteller getragen.