a) Beschluss über Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
Der
östlich der Roland-Brandin-Straße in Lüchow auf den Flurstücken 29/61, 29/63,
29/64 und 28/70 befindliche Omnibusbetrieb, hat seinen Fahrzeugpark stark
erweitert und benötigt dafür zusätzliche Stellfläche. Außerdem werden
Sozialräume für die Fahrer benötigt. Diese sind auf dem vorhandenen
Betriebsgrundstück ebenfalls nicht zu realisieren. Aus diesen Gründen soll das
in unmittelbarer Nachbarschaft zum Betrieb liegende Flurstück 29/74, Flur 5,
Gemarkung Lüchow, für diese Nutzung in Anspruch genommen werden.
Das Flurstück 29/74 ist im rechtsverbindlichen
Bebauungsplan „Lehmkuhlen“ als Sondergebiet - Einkauf und Verwaltung (SO – E +
V) - festgesetzt. Durch die 1. Änderung wird dieses Grundstück als
Gewerbegebiet ausgewiesen. In diesem Gewerbegebiet ist auch Einzelhandel
zulässig.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger
öffentlicher Belange wurde im Juni 2009 durchgeführt. Es sind Stellungnahmen
des Landkreises Lüchow-Dannenberg und der GLL Lüneburg - Katasteramt Lüchow -
eingegangen.
Der Landkreis fordert eine Ergänzung der Begründung
hinsichtlich der Auswirkungen der Änderung auf das gegenüberliegende Wohnhaus
(welches dem Inhaber des Busbetriebes gehört).
Die GLL bittet, die Logos der LGN und der GLL auf den
verwendeten Karten anzubringen.
Da es sich bei den geforderten Ergänzungen um
redaktionelle Änderungen handelt, kann das Verfahren abgeschlossen werden.
Das Verfahren wurde im beschleunigten Verfahren gemäß
§ 13 a BauGB durchgeführt.
Die Kosten für die
Änderung des Bebauungsplanes werden von den Unternehmen getragen.
Der
Ausschuss für Umwelt, Bebauung und Grundstücksangelegenheiten beschließt, dem
Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgende Beschlüsse
zu fassen:
Der
Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,
a) über
die Stellungnahmen wird wie folgt
entschieden:
Landkreis
Lüchow-Dannenberg
Die
Begründung wird um Aussagen zur Immissionssituation ergänzt.
GLL
Lüneburg
Die
Logos werden auf den entsprechenden Karten angebracht.
b) die
1. Änderung des Bebauungsplanes „Lehmkuhlen“ wird als Satzung beschlossen gemäß
§ 10 Absatz 1 BauGB mit der Begründung.