Betreff
Bebauungsplan "Lehmkuhlen - 1. Änderung"
a) Beschluss über Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
Vorlage
067/2009 ST
Aktenzeichen
612605ST:Lehmkuhlen/1.Änderung
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Der östlich der Roland-Brandin-Straße in Lüchow auf den Flurstücken 29/61, 29/63, 29/64 und 28/70 befindliche Omnibusbetrieb, hat seinen Fahrzeugpark stark erweitert und benötigt dafür zusätzliche Stellfläche. Außerdem werden Sozialräume für die Fahrer benötigt. Diese sind auf dem vorhandenen Betriebsgrundstück ebenfalls nicht zu realisieren. Aus diesen Gründen soll das in unmittelbarer Nachbarschaft zum Betrieb liegende Flurstück 29/74, Flur 5, Gemarkung Lüchow, für diese Nutzung in Anspruch genommen werden.

 

Das Flurstück 29/74 ist im rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Lehmkuhlen“ als Sondergebiet - Einkauf und Verwaltung (SO – E + V) - festgesetzt. Durch die 1. Änderung wird dieses Grundstück als Gewerbegebiet ausgewiesen. In diesem Gewerbegebiet ist auch Einzelhandel zulässig.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange wurde im Juni 2009 durchgeführt. Es sind Stellungnahmen des Landkreises Lüchow-Dannenberg und der GLL Lüneburg - Katasteramt Lüchow - eingegangen.

Der Landkreis fordert eine Ergänzung der Begründung hinsichtlich der Auswirkungen der Änderung auf das gegenüberliegende Wohnhaus (welches dem Inhaber des Busbetriebes gehört).

Die GLL bittet, die Logos der LGN und der GLL auf den verwendeten Karten anzubringen.

 

Da es sich bei den geforderten Ergänzungen um redaktionelle Änderungen handelt, kann das Verfahren abgeschlossen werden.

 

Das Verfahren wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt.


Die Kosten für die Änderung des Bebauungsplanes werden von den Unternehmen getragen.


Der Ausschuss für Umwelt, Bebauung und Grundstücksangelegenheiten beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)         über die Stellungnahmen wird wie folgt entschieden:

 

            Landkreis Lüchow-Dannenberg

 

            Die Begründung wird um Aussagen zur Immissionssituation ergänzt.

 

            GLL Lüneburg

 

            Die Logos werden auf den entsprechenden Karten angebracht.

 

 

b)         die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Lehmkuhlen“ wird als Satzung beschlossen gemäß § 10 Absatz 1 BauGB mit der Begründung.