Die Stadt Lüchow/W. ist Mitglied im „Verein der Förderer der
Patenschaft zwischen der Stadt Lüchow (Wendland) und dem
Panzeraufklärungslehrbataillon 3 e.V.“, Lüneburg (Förderverein).
Gemäß § 8 Nummer 1 der Satzung des Fördervereines besteht
der Vorstand aus dem Kommandeur des Panzeraufklärungslehrbataillons 3 und dem
Bürgermeister der Stadt Lüchow/W., ohne Bindung an eine Person, sowie aus je
zwei zu wählende Vorstandsmitglieder, die vom Panzeraufklärungslehrbataillon 3
bzw. vom Rat der Stadt Lüchow/W. vorgeschlagen werden.
Zuletzt hat der Rat der Stadt Lüchow/W. die Herren Walter
Ziegeler und Otto Schiewe vorgeschlagen, die beide nun als Vorsitzender und
Schatzmeister im Vorstand tätig sind.
Nach Rücksprache mit dem Vorsitzenden des Fördervereines,
Herrn Ziegeler, wurde mitgeteilt, dass am 15. September 2009 der Vorstand in
der Mitgliederversammlung neu gewählt werden wird.
Für die Besetzung der Vorstandsmitgliederposten ist § 51
Absatz 6 Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) in Verbindung mit § 51 Absatz 2
und 3 NGO anzuwenden. Hierdurch ergibt sich, dass durch die CDU-Fraktion sowie
durch die SPD-Fraktion jeweils ein Vorstandsmitglied vorzuschlagen ist.
Es ist keine zwingende Voraussetzung, dass diese Personen
Mitglieder des Rates dere Stadt Lüchow (Wendland) sind.
Nach § 51 Absatz 5 NGO ist hierüber ein
Feststellungsbeschluss des Rates zu fassen.
Der Rat der Stadt Lüchow/W. beschließt, er stellt fest, der
Bürgermeister der Stadt Lüchow/W. ist gemäß § 8 Nummer 1 e) der Satzung des
Fördervereines, ohne Bindung an die Person, stimmberechtigtes Mitglied im Vorstand
des „Vereines der Förderer der Patenschaft zwischen der Stadt Lüchow (Wendland)
und dem Panzeraufklärungslehrbataillon 3 e.V.“, Lüneburg und als weitere
Vorstandsmitglieder des Fördervereines werden
von der CDU-Fraktion Frau/Herr ____________________________
und
von der SPD-Fraktion Frau/Herr ____________________________
vorgeschlagen.